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Bilanz nach einem Jahr: Härtefallkommission eröffnet Chancen auf Bleiberecht für 200 Menschen in Niedersachsen

Insgesamt 100 positive Härtefall-Entscheidungen ermöglichen Aufenthaltstitel für 200 Kinder, Frauen und Männer: Die seit rund einem Jahr mit neuer Reglung arbeitende Härtefallkommission des Landes Niedersachen hat von September 2013 bis August dieses Jahres 114 mögliche Härtefälle beraten. 100 dieser Eingaben hat die Kommission positiv beurteilt und sie daraufhin mit dem Ziel, eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, an das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport gerichtet. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht 2013/14 der Härtefallkommission hervor, der heute (13. Oktober 2014) veröffentlicht worden ist.

Bei diesen 100 Härtefallersuchen ging es um die Aufenthaltserlaubnisse von insgesamt 200 Menschen (68 Einzelpersonen, fünf Ehepaare und 27 Familien mit insgesamt 73 Kindern). Sie waren nach geltendem Recht ausreisepflichtig. Die Härtefallkommission hat diese Fälle beraten und sich aufgrund dringender humanitärer oder persönlicher Gründe dennoch für eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland ausgesprochen.

Steigende Zahl der Eingaben

Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Zahl der Härtefalleingaben im Berichtszeitraum weiter deutlich angestiegen: Waren es 2012 noch 437 Eingaben, so stieg die Zahl 2013 schon auf 556 Eingaben und bis zum 31. August 2014 sind sogar 531 Härtefalleingaben an die Kommission gerichtet worden. Seit Inkrafttreten der neuen Verordnung waren es in den zwölf Monaten von September 2013 bis August 2014 sogar 804 Härtefalleingaben, also fast doppelt so viele wie im Vergleich zum gesamten Jahr 2012.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Die Arbeit der Härtefallkommission hat in den vergangenen zwölf Monaten deutlich von den Neuregelungen der Landesregierung profitiert. Es gab dadurch mehr Chancen auf ein dauerhaftes Bleiberecht für Asylbewerber hier in Niedersachsen, die eigentlich hätten ausreisen müssen, darunter waren auch viele Familien. Auch die Kommunikation mit den Betroffenen hat sich deutlich verbessert, vor allem weil die ausreisepflichtigen Personen inzwischen wiederholt gezielt über die Möglichkeit einer Eingabe an die Härtefallkommission informiert wurden.“

Paradigmenwechsel in der Härtefallkommission

Die Änderung der Verordnung zur Härtefallkommission, die im September letzten Jahres in Kraft getreten ist, hat die Arbeit der Kommission entscheidend geprägt und hat damit dazu beigetragen, ihren humanitären Auftrag besser zu erfüllen. Neben dem erleichterten Zugang durch die Reduzierung der Nichtannahme- und Ausschlussgründe hat auch die Veränderung des Quorums Wirkung gezeigt. Außerdem sind jetzt ein Arzt bzw. eine Ärztin mit psychotherapeutischer Erfahrung sowie der Flüchtlingsrat Niedersachsen in der Härtefallkommission vertreten.

„Alle Mitglieder der Härtefallkommission erfüllen ihre Aufgabe mit großem Engagement. Sie sorgen gemeinsam dafür, dass ausreisepflichtige Menschen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Chance auf ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten können“, sagt Anke Breusing, die Vorsitzende der Härtefallkommission.

Bei dem heutigen Termin wurden auch die neuen Flyer der Härtefallkommission vorgestellt, die Asylbewerber in insgesamt acht weiteren Sprachen (neben deutsch) über ihre Rechte und die Möglichkeiten einer Eingabe bei der Härtfallkommission informieren sollen. Anke Breusing sagt dazu: „Ein Kernauftrag unserer Arbeit ist es auch, die Kommunikation mit den Betroffenen zu verbessern. Darum stellen wir die Hinweise zum Härtefallverfahren in den weit verbreiteten Sprachen wie englisch, französisch, aber auch arabisch, türkisch und serbisch ab sofort allen Ausländerbehörden zur Verfügung, außerdem können die Flyer natürlich auf unserer Internetseite heruntergeladen werden.“

Alle relevanten Informationen zum Härtefallverfahren – sowie auch der aktuelle Tätigkeitsbericht der Kommission – sind im Internet unter www.hfk.niedersachsen.de schnell und einfach zu finden und können direkt heruntergeladen werden.

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erstellt am:
13.10.2014

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