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Beantwortung der Mündl. Anfrage der GRUNEN zu Hells Angels in Südniedersachsen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 26. September 2014; Fragestunde Nr. 1 - Innenminister Boris Pistorius beantwortet die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Meta-Janssen-Kucz und Helge Limburg (GRÜNE)


Die Abgeordneten hatten gefragt:

In den vergangenen Wochen hat es mehrere Vorfälle in der Region um Göttingen gegeben, die die Aufmerksamkeit der Medien und der Zivilgesellschaft hinsichtlich der Aktivitäten der Hells Angels wieder in den Blickpunkt gerückt haben.

In dem Ort Güntersen bei Göttingen fand am 30. August 2014 zum vierten Mal in Folge ein bundesweites Treffen von mehr als 100 Hells-Angels-Führern in einem angemieteten Landgasthof statt. Anwesend war auch ein Bundesvorstandsmitglied der rechtsextremen Partei Die Rechte, Mario M. Das Göttinger Tageblatt berichtete von Bedrohungen der Bürgerinnen und Bürger durch die Hells Angels, widerrechtlicher Nutzung von Privatgrundstücken und von den Protesten der Zivilgesellschaft vor Ort. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Ortes haben ihre große Ablehnung gegen die Treffen der Outlaw Motorcycle Gang (OMCG) gezeigt. Sie organisierten spontan nebenan eine „Renovierungsparty“ im alten Spritzenhaus, um „mit lautem Kettensägeneinsatz couragiert Flagge zu zeigen“. Polizeipräsident Kruse zeigte sich über die Bedrohungen laut Göttinger Tageblatt „überrascht“ - er wolle „prüfen“, ob „dies Aktivitäten der Polizei gerechtfertigt hätte“. Wie der NDR am 12. September 2014 berichtetet, sind die Menschen in der Gemeinde in großer Sorge, weil nun auch noch Die Partei Die Rechte für Februar eine Kundgebung zum Gedenken an Horst Wessel angemeldet hat und am Ehrenmal auf dem Friedhof in Güntersen einen Kranz niederlegen will. Die Polizei hat inzwischen reagiert. So erklärte Göttingens Polizeipräsident Kruse, er wolle Machtdemonstrationen der Hells Angels unbedingt verhindern und dass die Polizei konsequent Straftaten verfolgen werde. Das Göttinger Tageblatt berichtete am 13. September 2014 dazu, dass die Polizei mit Einlasskontrollen, gezielten Tempomessungen auf den Zufahrtsstraßen und einem Einsatz der Bereitschaftspolizei wegen Ruhestörung ab Freitag Präsenz wegen einer privaten Feier des Hells Angels Charters Göttingen in dessen Boxclub in Adelebsen gezeigt habe.

Bereits mit Wirkung vom 1. September 2014 hat das Land Niedersachsen das öffentliche Tragen oder Zeigen der Symbole von insgesamt 26 Rockervereinigungen wie z. B. des Hells Angels MC, Chicanos MC, Mongols MC oder Gremium MC verboten. Seitdem kann die Polizei in Niedersachsen nach dem Vereinsgesetz Zuwiderhandlungen strafrechtlich verfolgten.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über eine mögliche Zusammenarbeit und Kooperation der Hells Angels und anderer Rockergruppen mit rechtsextremen Parteien und Gruppierungen?
  2. Welche Straftaten sind der Polizei im Zusammenhang mit der Durchführung des Treffens der Hells Angels am 30.08.2014 in Güntersen konkret bekannt bzw. angezeigt worden?
  3. Welche Maßnahmen hat und wird die Landesregierung einleiten, um die Bürgerinnen und Bürger in betroffenen Ortschaften, wie z. B. Güntersen oder Adelebsen, zu unterstützen und sie vor Bedrohungen bzw. Straftaten zu schützen?

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:


Lassen Sie mich vorweg ein paar Worte zu dem Phänomen der Rockerkriminalität sagen:

Die Rockergruppierungen, die als „Outlaw Motorcyle Gangs (kurz: OMCG´s)“ bezeichnet werden, verfolgen das Ziel, durch Expansionen die Vorherrschaft in einzelnen Regionen für sich zu beanspruchen, um insbesondere wirtschaftliche Interessen, wie beispielsweise im Rotlichtmilieu (u. a. Türsteherdienste, Wirtschaftertätigkeiten pp.) durchzusetzen.

Hierbei kommt es immer wieder zur Anwendung von Gewalt und anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel.

In den letzten Jahren ist die Rockerkriminalität immer mehr in den Blickpunkt der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität gerückt. Die polizeilichen Zentralstellen sind sich länderübergreifend in der Bewertung einig, dass verschiedene Rockergruppierungen Züge organisierter Kriminalität aufweisen.

Durch Mitglieder von Rockergruppierungen begangene Straftaten sind dabei sehr oft den typischen Deliktsfeldern der Organisierten Kriminalität zuzuordnen. Dabei spielt auch der illegale Handel mit Betäubungsmitteln eine wesentliche Rolle. Weitere typische Deliktsfelder sind Waffenhandel /-schmuggel und Straftaten im Zusammenhang mit dem Nachtleben.

Organisierte Kriminalität bedroht die wirtschaftlichen, rechtsstaatlichen und gesellschaftlichen Wurzeln unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Sie lebt von finanziellen Werten, die sie mit kriminellen Methoden aus dem Wirtschaftskreislauf schöpft. Ihrer Natur nach ist Organisierte Kriminalität nicht aufsehenerregend, sondern entfaltet sich im Verborgenen und ist deshalb besonders gefährlich.

Verfestigte Strukturen der Organisierten Kriminalität verfolgen das Ziel, illegale Gewinne in den legalen Wirtschaftskreislauf einzubringen. Dadurch droht die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen sowie der Korrumpierung wirtschaftlicher und politischer Entscheidungsträger.

Wirtschaft globalisiert sich, Märkte werden offener, größer, internationaler. Das Gleiche gilt für Organisierte Kriminalität.

Zudem trägt auch der technische Wandel – vor allem auch die Nutzung des Internets – zur weiteren Internationalisierung der Organisierten Kriminalität bei.

In Niedersachsen sind sieben OMCG´s bekannt, die mit Organisierter Kriminalität oder anderen schweren Verbrechen in Verbindung gebracht werden. Außerdem ihre jeweiligen Unterstützerclubs.

Im Einzelnen handelt es sich dabei um den „Bandidos MC“, „Gremium MC“, „Hells Angels MC“, „Mongols MC“, „Outlaws MC“, „Satudarah MC“ und dem „No Surrender MC“.

Die Rockergruppierungen bemühen sich seit langem, auch in legalen oder scheinlegalen Geschäftsbereichen tätig zu werden. Die Schwerpunkte ihrer Aktivitäten: das Rotlichtmilieu, Event-Gastronomie, Tattoo- und Fitnessstudios sowie das Sicherheitsgewerbe (Türsteherdienste).

Auch die Geschäftsbereiche Fahrzeugreparaturen sowie Vermittlung von Versicherungen und Immobilien haben sie mittlerweile für sich entdeckt. Der Gründung eigener Unternehmen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Diese Entwicklung führt zu einer weiteren Abschottung der Rockergruppierungen, da eine Vielzahl alltäglicher Dienstleistungen inzwischen innerhalb der Gruppierungen angeboten wird.

Wie geht die Landesregierung nun mit diesem Phänomen um?

Die Landesregierung geht entschlossen und konsequent gegen die kriminellen Rockergruppierungen vor und duldet keine rechtsfreien Räume.

Deshalb reagierte die Vorgängerregierung bereits im Jahr 2005 mit einer umfangreichen niedersächsischen Rahmenkonzeption auf die sich schon damals abzeichnende Expansion von Rockergruppierungen. Im niedersächsischen Lagebild 2005 wird erstmals auf den neuen Schwerpunkt „Bekämpfung der Rockerkriminalität“ hingewiesen.

Ebenfalls im Jahr 2005 wurde im Landeskriminalamt Niedersachsen in der Zentralstelle Organisierte Kriminalität eine Ermittlungsgruppe für die Bekämpfung der Rockerkriminalität eingerichtet. Diese Anbindung ist aus organisatorischen und fachlichen Erwägungen erfolgt.

Aufgabe dieser nach wie vor bestehenden Ermittlungsgruppe ist neben der Erstellung und Fortschreibung eines Landeslagebildes das schwerpunktmäßige Führen von Ermittlungen in straf- und gefahrenabwehrrechtlichen Einzelverfahren.

Darüber hinaus gewährleistet sie als Zentralstelle das Informationsmanagement in diesem Phänomenbereich.

Der Kräfteansatz orientiert sich dabei an den Erfordernissen von Auswertung und Analyse sowie der Bearbeitung von Umfangsverfahren in diesem Deliktsbereich.

Die allgemeine Informationsgewinnung zu den Motorradclubs und die gezielte Informationsbeschaffung im Deliktsbereich „Rockerkriminalität“ sind vorrangig Aufgabe der Polizeibehörden des Landes Niedersachsen.

In allen Polizeibehörden und den Polizeiinspektionen sind regionale Ansprechpartner Rockerkriminalität eng vernetzt und gewährleisten einen ständigen und intensiven Informationsaustausch mit der Ermittlungsgruppe des Landeskriminalamtes Niedersachsen.

Insgesamt wird damit das Ziel verfolgt, die illegalen Aktivitäten von Rockergruppierungen durch gefahrenabwehrende und strafverfolgende Maßnahmen wirksam zu unterbinden und die Verfestigung von personellen und organisatorischen Strukturen zu verhindern. Das gilt, insbesondere in den von ihnen kontrollierten typischen OK-Deliktsfeldern,

Neben der bereits erwähnten Einrichtung einer gesonderten Ermittlungsgruppe in der Zentralstelle Organisierte Kriminalität im Landeskriminalamt Niedersachsen sowie einer regelmäßigen und systematischen Analyse und kontinuierlichen Anpassung niedersächsischer Bekämpfungsstrategien wurde im Jahr 2010 durch eine Bund-Länder-Projektgruppe unter intensiver niedersächsischer Beteiligung die bundeseinheitliche strategisch-taktische Rahmenkonzeption „Bekämpfungsstrategie Rockerkriminalität“ entwickelt.

Damit werden die polizeilichen Maßnahmen gegen die Rockerkriminalität bundesweit auf einer standardisierten Grundlage umgesetzt. Dabei ist insbesondere der ganzheitliche Ansatz der Konzeption hervorzuheben: Sie besteht in einer engen Zusammenarbeit der Polizeibehörden mit der Staatsanwaltschaft, den Finanzbehörden, den Kommunalbehörden bis hin zu Unternehmen der Wirtschaft.

Diese Rahmenkonzeption wurde durch das Niedersächsische Innenministerium nicht nur mit Erlass vom 2. März 2011 für verbindlich erklärt, sondern darüber hinaus in einigen Punkten noch konkreter gefasst. So werden seitdem in Niedersachsen z. B. sämtliche Straftaten im Zusammenhang mit Rockergruppierungen in den zentralen Kriminaldiensten bearbeitet. Damit werden Erkenntnisse gebündelt und die Bearbeitung der Strafverfahren optimiert.

Die Maßnahmen der Polizei des Landes Niedersachsen zielen auf eine effektive Beeinträchtigung aller illegalen Aktivitäten von Rockergruppierungen ab- durch die Verfolgung eines ganzheitlichen Ansatzes unter Einbindung aller Behörden mit Ordnungs-, Verwaltungs- und Sicherheitsaufgaben.

Die Ermittlungsführung der Polizeibehörden wird dabei durch die konsequente Ausschöpfung aller rechtlichen und taktischen Möglichkeiten, einschließlich aller verkehrs-, gaststätten-, gewerbe-, vereins- und baurechtlichen Maßnahmen bin hin zu Zeugen-/Opferschutz-maßnahmen geprägt.

Über die beschriebene bundesweite polizeiliche Zusammenarbeit hinaus, wurde auch die Zusammenarbeit im Verbund der Norddeutschen Küstenländer intensiviert. Ergebnis dieser Kooperation sind u. a. die jährlichen gemeinsamen Situationsberichte und auch der eigenständige intensive Informationsaustausch über die jeweiligen Landeskriminalämter.

Neben dem nationalen Informationsaustausch wurde durch das Landeskriminalamt Niedersachsen auch der internationale Austausch forciert. Im Mai 2010 wurde hierzu ein

internationales Rockersymposium unter Beteiligung von Fachexperten aus den USA und von Europol durchgeführt.

Die Landesregierung hatte zuletzt mit der Beantwortung der kleinen Anfrage (Drs. 17/1425) vom 9. April 2014 zum Thema „Strukturen und kriminelle Aktivitäten von Rockerbanden in Niedersachsen“ dargelegt, wie die Landespolizei auf hohem Niveau entschlossen und unter Ausschöpfung aller verfügbaren rechtlichen und taktischen Möglichkeiten mit vielfältigen Ansätzen das Phänomen ’Kriminelle Rockervereinigungen’ bekämpft.

Das konsequente Vorgehen der Landesregierung wird aber auch deutlich an dem sogenannten „Kuttenverbot“. Nicht mehr und nicht weniger als ein umfassendes Insignienverbot für nahezu sämtliche kriminellen Rockerclubs und deren Unterstützergruppierungen.

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat mit Erlass vom 2. sowie 15. Juli 2014 die Verfahrensweise bei Strafbarkeit nach dem Vereinsgesetz durch Verwendung verbotener Kennzeichen der Rockergruppierung „Hells Angels MC“ festgelegt. Mit Erlass vom 1. September 2014 wurden sämtliche anderen Rockergruppierungen, die durch andere Bundesländer bzw. das Bundesministerium des Inneren verboten wurden, einbezogen.

Werden verbotene Kennzeichen des „Hells Angels MC“ oder anderer verbotener Rockergruppierungen beispielsweise an einer Kutte oder auf einem T-Shirt, als Tätowierung, an Clubhäusern oder auf Motorrädern in der Öffentlichkeit oder bei Versammlungen festgestellt bzw. verbreitet, kann ein Anfangsverdacht nach § 20 Absatz 1 Nr. 5 Vereinsgesetz angenommen werden.

Ein Ermittlungsverfahren ist einzuleiten. Festgestellte verbotene Kennzeichen sind sicherzustellen bzw. zu beschlagnahmen, Tätowierungen sind durch geeignete Maßnahmen der öffentlichen Wahrnehmung zu entziehen.

Lassen Sie mich Ihnen den Hintergrund dieser Maßnahmen erklären:

Am 7. April 2014 hat das OLG Hamburg zwei vielbeachtete Entscheidungen zur Strafbarkeit des Verwendens verbotener Kennzeichen gefällt, die sich von der früheren Rechtsprechung zu dem Thema unterscheiden.

Frühere Entscheidungen sind davon ausgegangen, dass beispielsweise Ortszusätze auf der Vorderseite auf einer Rockerkutte dazu führen, dass das verbotene Kennzeichen so verändert wird, dass ein unbefangener Beobachter das Kennzeichen nicht dem verbotenen Verein zuordnet. Ebenso hat das Bayerische Oberste Landesgericht eine Straftat verneint, wenn ein Ortszusatz dem Vereinsnamen und dessen Symbol in unmittelbarem Zusammenhang auf der Rückseite der Kutte hinzugefügt wurde.

Das für Teile von Niedersachsen maßgebliche OLG Celle hat dagegen den Präsidenten des „Hells Angels Charter Hannover“ im Jahr 2007 zu einer Geldstrafe verurteilt. Auf seiner Kutte war lediglich auf der Vorderseite ein Ortszusatz angebracht. Allerdings wurde in der Entscheidung darauf hingewiesen, dass eine einschränkende Auslegung der Strafnorm gerechtfertigt sein könne, wenn durch Zusatz eindeutig klargestellt werde, dass nicht auf den verbotenen Verein hingewiesen werden soll.

Die Verwechslungsgefahr sei dann ausgeschlossen, wenn der Zusatz zwangsläufig zusammen mit dem Kennzeichen wahrgenommen werden müsse und ohne weiteres erkennen lasse, dass gerade nicht auf einen verbotenen Verein hingewiesen werden solle.

Das OLG Hamburg nun hat dagegen entschieden, dass z. B. dem Ortszusatz „Harbor City“ keine das Kennzeichen berührende Bedeutung beikomme.

Der Begriff sei ein Fantasiename, der keinen Differenzierungsgehalt aufweise. Ausgangspunkt für die Prüfung einer Verwechslungsgefahr eines Kennzeichens mit einem verbotenen Kennzeichen seien die einzelnen Teilsymbole und nicht etwa die Rückenansicht einer Kutte als Gesamtheit. Je höher hierbei die Merkmalsübereinstimmung mit verbotenen Kennzeichen sei, desto eher bestehe Verwechslungsgefahr, auch bei Verwendung eines Ortszusatzes.

Die Mehrheit der Bundesländer verfügt über eine mit Niedersachsen vergleichbare Erlasslage, was das Verwenden verbotener Symbole des „Hells Angels MC“ betrifft. Einige Bundesländer, unter anderem Nordrhein-Westfalen und Brandenburg haben die Rechtsprechung, die zu Kennzeichen des „Hells Angels MC“ erging, auch auf andere verbotene Rockergruppierungen übertragen.

Lassen Sie mich betonen: Wir müssen mit der immer noch anzutreffenden falschen Rockerromantik aufräumen. Wir reden hier von Rockerkriminalität und damit von Gruppierungen, die Züge organisierter Kriminalität aufweisen und deren Mitglieder insbesondere mit illegalem Handel von Betäubungsmitteln sowie mit Gewalt- und Einschüchterungsdelikten in Verbindung gebracht werden.

Die Symbole und Insignien der Rockerclubs haben eine extrem hohe Identifizierungskraft, sie sind die Marke der Clubs. Unsere zentrale Botschaft ist, dass wir diese Form der Außendarstellung nicht mehr zulassen. Damit verfolgt die Landesregierung insbesondere das Ziel, jedwede Verfestigung von Strukturen innerhalb dieser kriminellen Vereinigungen zu unterbinden.

Auf Grundlage dieser mit dem Justizministerium abgestimmten Erlasslage des Innenministeriums vom 1. September 2014 wurden in Niedersachsen auch bereits Strafverfahren eingeleitet. Dies belegt: Die Landesregierung setzt konsequent alle verfügbaren Rechtsmittel gegenüber kriminellen Rockervereinigungen ein, um einer Bildung von Strukturen frühzeitig und offensiv entgegenzuwirken.

Sie forciert eine systematische Entmythologisierung der Rockerclubs und – auf Ebene der Exekutive – geht schon im Vorfeld und flankierend zu den Veranstaltungen gegen die Aktivitäten von Rockergruppierungen im Sinne eines ganzheitlichen Bekämpfungsansatzes vor.

Auch in bundesweiten Gremien ist der Fokus mit unveränderter Prioritätensetzung auf das Phänomen „Rockerkriminalität“ gerichtet.

Mit Beschluss der Innenminister und -senatoren vom 11.-13. Juni 2014 wurde die konsequente Umsetzung der bestehenden Fachkonzepte begrüßt und eine weitere Intensivierung der Bekämpfung der Rockerkriminalität beschlossen.

Die südniedersächsische Gemeinde Adelebsen ist in den letzten Wochen leider auf bedrückende Weise in den Fokus der überregionalen Medienberichterstattungen gerückt.

Bereits zum vierten Mal in diesem Jahr fand am 30. August erneut ein Treffen vermeintlicher Führungsverantwortlicher der „Hells Angels“ - das sogenannte „German Officer Meeting“ - im Ortsteil Güntersen der Gemeinde Adelebsen statt. Knapp zwei Wochen später wurde – ebenfalls in Adelebsen – im dortigen Clubhaus der „Hells Angels Göttingen“ ein sogenannter “Private Day“ veranstaltet.

Im Zusammenhang mit diesen Ereignissen kam es nicht nur zu verstärkten polizeilichen und ordnungsbehördlichen Aktivitäten sondern auch zu deutlichen Unmutsbekundungen seitens der Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Gemeinde.

In der vergangenen Woche erreichte mich ein Aufruf des Ortsrates von Güntersen, einer Ortschaft im Flecken Adelebsen, mit der dringenden Bitte um „Hilfe, Beistand und Zusammenarbeit in seinen Bemühungen zur Wiederherstellung von Dorffrieden, Sicherheit und Lebensqualität für die Günterser Bürgerinnen und Bürger“ und der Bitte um Solidarität der Verantwortungsträger bei der Erhaltung der Sicherheit und der damit verbundenen Lebensqualität der betroffenen Gemeinde.

Diese Sorgen sind verständlich und nachvollziehbar: Aufgrund des verstärkten Auftretens der Rocker aber auch durch Aktivitäten aus dem rechtsextremen Spektrum entsteht ein Klima der Bedrohung das an die Grenzen der Zumutbarkeit stößt.

Darüber hinaus besteht die Befürchtung, dass sich die Aktivitäten des „Hells Angels MC“ in den südlichen Raum Niedersachsens verlagern.

Deshalb habe ich am 24. September auch persönlich mit dem Ortbürgermeister von Güntersen, Herrn Dr. Hasselmann, telefoniert und ihm auch einen Brief geschrieben, in dem ich meine Solidarität mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern bekundet und meine Unterstützung versichert habe.

Nicht nur das wiederholte Anführertreffen in einer durch das „Hells Angels Charter Göttingen“ eigens dafür angemieteten Gaststätte im Ortsteil Güntersen führte zu einer Verunsicherung und Gefährdung des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger in der südniedersächsischen Gemeinde. Auch die turnusmäßig wiederkehrenden Veranstaltungen im dortigen Clubhaus der „Hells Angels“ tun dies.

Bis zu einer verwaltungsrechtlichen Überprüfung hatten diese eine größere Öffentlichkeitswirkung entfaltet, da sie als sogenannte „Open House“-Veranstaltungen firmierten, was ein erhöhtes Personen- und Fahrzeugaufkommen und damit verbundenen Störungen der Anwohner im Bereich des Clubhauses zur Folge hatte.

Das gemeinsame Einschreiten der kommunalen Verwaltungsbehörden und Polizei zeigte Wirkung: Seither sind die „Hells Angels“ gezwungen, ihre monatlichen öffentlichen Veranstaltungen in ihrem Klubhaus in Adelebsen auf private Treffen, den eingangs erwähnten „Private Days“ umzustellen. Diese Veranstaltungen fanden seitdem in einem deutlich selteneren Rhythmus statt.

Bei der letzten Veranstaltung dieser Art, am 12. September 2014 in Adelebsen, zeigte die örtliche Polizei deutliche Präsenz durch hohen Kräfteeinsatz und verstärkte Durchführung polizeilicher Kontrollen. So wurden allein bei dieser Gelegenheit unter anderem sechzig Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Geschwindigkeitsverstößen eingeleitet.

Neben der belastenden Rockersituation bestehen aber auch Befürchtungen seitens der Bürgerinnen und Bürger in Adelebsen, dass ein bekannter Angehöriger des rechtsextremen Spektrums – führendes Parteimitglied der Partei „Die Rechte“ – Verbindungen zu dem örtlichen „Hells Angels Chapter“ pflegt.

In dem Zusammenhang wurden erneut Fragen laut, ob und wenn ja, welche Verflechtungen oder Kooperationen zwischen rechtsextremen Parteien oder Einzelpersonen zu den kriminellen Rockervereinigungen vorliegen. Wie die Landesregierung bereits in der Beantwortung der kleinen Anfrage zu der Frage 15, ob es unter den in Niedersachsen ansässigen OMCG’s Gruppen mit politischen Zielen gibt (Drs. 17/1425 vom 09. April 2014) ausführte, haben sich bislang keine Hinweise darauf ergeben, dass die bekannten Gruppierungen politische Ziele verfolgen.

Ebenso wenig gibt es Hinweise auf eine gezielte Unterwanderung oder Politisierung der Rockergruppen durch Personen der rechten Szene bzw. rechtsgerichteter Parteien. Die in Adelebsen bestehenden Kontakte des besagten Parteimitglieds sind nach derzeitigem Erkenntnisstand rein persönlicher Natur und stehen nicht mit den Aktivitäten der Rocker vor Ort im Zusammenhang.

Allerdings ist die Gemeinde zusätzlich durch geplante Veranstaltungen rechtsextremer Gruppierungen auf Initiative dieser Person nachvollziehbar belastet – handelt es sich doch um eine angemeldete Gedenkversammlung zu Ehren des Nazi-Parteihymnenschreibers Horst Wessel. Die Ängste der Bürgerinnen und Bürger sowie der kommunalen Verantwortungsträger sind mehr als verständlich:

Die Ängste nämlich, nicht nur wiederkehrend mit Negativ-Schlagzeilen im Fokus der Öffentlichkeit zu stehen sondern auch einer latenten Bedrohung durch vielfältige kriminelle bzw. demokratiefeindliche Machenschaften ausgeliefert zu sein.

Von Seiten der Landesregierung sichern wir der betroffenen Gemeinde größtmögliche Unterstützung im Rahmen aller zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten zu.

Hierzu zählt auch die rechtliche Prüfung, ob diese Veranstaltung untersagt werden kann.

Wir benötigen aber auch die couragierte Unterstützung der Zivilgesellschaft – also von Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, indem alle strafbaren Handlungen, die sich gegen sie selbst richten oder derer sie Zeuge werden konsequent zur Anzeige gebracht werden.

Der Nachweis erhöhten Straftatenvorkommens im Zusammenhang mit Veranstaltungen der Rockerszene oder rechtsgerichteter Gruppierungen rechtfertigt oder befördert weitergehende gefahrenabwehrende oder verwaltungsrechtliche Maßnahmen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage auf Basis der Berichterstattung des Landeskriminalamtes und der Polizeidirektion Göttingen namens der Landesregierung wie folgt:


Zu 1.:

Wie bereits im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 3. Dezember 2013 (Drs. 17/1425, Frage 15) von der Landesregierung dargelegt wurde, liegen weiterhin keine Hinweise über eine strategische Zusammenarbeit oder Kooperation von rechtsextremistischer Szene und Rockergruppierungen vor.

Die im Rahmen der Beobachtung der rechtsextremistischen Szene angefallenen Erkenntnisse über einzelfallbezogene personelle Kontakte zwischen Rockergruppierungen und Rechtsextremisten sind nach bisherigen Erkenntnissen unpolitischer Natur und auf persönliche Bekanntschaften zurückzuführen.

Vereinzelt feststellbare Wechsel von Angehörigen der rechtsextremistischen Szene in die Szene der kriminellen organisierten Motorradclubs gehen zumeist mit einer Einstellung rechtsextremistischer Aktivitäten einher. Allerdings muss dies in den meisten Fällen nicht gleichbedeutend mit einer Abkehr von der rechtsextremistischen Ideologie sein.

Gelegentlich dokumentierte Kooperationen, z. B. bei der Nutzung von Liegenschaften oder Räumlichkeiten der OMCG’s durch Rechtsextremisten, sind überwiegend mit wirtschaftlichen Interessen der OMCG’s zu begründen.

Erkenntnisse über eine strategische Zusammenarbeit oder Kooperation von rechtsextremistischer Szene und OMCG’s liegen der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde sowie den Polizeibehörden nicht vor. Ebenso gibt es keine Anzeichen für eine ideologische Beeinflussung der Rockerszene durch Rechtsextremisten.

Aktuelle Hinweise auf eine systematische Rekrutierung von Personen aus dem rechtsextremistischen Spektrum für die Mitgliedschaft in Rockergruppierungen liegen ebenfalls nicht vor. Ebenso gibt es keine Anzeichen für eine ideologische Beeinflussung der Rockerszene durch Rechtsextremisten. Selbstverständlich bleibt dieser Aspekt auch zukünftig im Fokus.

Zwischen den beim LKA Niedersachsen eingerichteten Zentralstellen für Organisierte Kriminalität und Politisch Motivierte Kriminalität findet ein regelmäßiger Austausch zu vorhandenen Personenerkenntnissen statt, um Verbindungen der „Outlaw Motorcycle Gangs“ (OMCG`s), wie dem „Hells Angels MC“, mit politisch motivierten Personen oder Gruppen festzustellen.

Ebenso liegt beim niedersächsischen Verfassungsschutz das Augenmerk auf dieser Schnittstelle zwischen rechtsextremistischer Szene und OMCG`s und stellt wegen des daraus möglicherweise resultierenden erhöhten Gefährdungspotenzials einen Schwerpunkt bei der Beobachtung des Rechtsextremismus dar.


Zu 2.:

Die im Rahmen des Sondereinsatzes am 30. August 2014 in der Ortschaft Güntersen eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten konnten keine Feststellungen treffen, die den Anfangsverdacht einer Straftat begründet hätten. Auch ist ihnen vor Ort oder im Zusammenhang zum Einsatzgeschehen kein strafbares Verhalten mitgeteilt worden.

Bis zum Eingang der Anfrage und der Berichtsvorlage der Polizeidirektion Göttingen am 19. September 2014 sind bei der Polizeiinspektion Göttingen keine Strafanzeigen im Zusammenhang mit dem Geschehen am 30. August 2014 in Güntersen erstattet worden.

Aufgrund eines Presseartikels im Göttinger Tageblatt am 2. September 2014, in dem über „Sachbeschädigungen unter Polizeibeobachtung“ und Bedrohungen von Bürgerinnen und Bürgern berichtet wurde, erfolgte seitens der Polizeiinspektion Göttingen von Amts wegen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.

Im Rahmen einer Erörterung der Rockersituation im Landkreis (LK) Göttingen unter Teilnahme zweier Mitglieder des niedersächsischen Landtags, Vertreter der Kommunalverwaltung und der Behördenleitung der Polizeidirektion Göttingen sowie einem Vertreter des Innenministeriums wurde von einem Kommunalvertreter geäußert, dass es am 30. August 2014 in Güntersen auch zu Beleidigungen durch Angehörige des Charters der „Hells Angels“ gegenüber Bürgerinnen und Bürgern aus Güntersen gekommen sei. Auch diese Mitteilung wurde im Rahmen der bereits eingeleiteten Ermittlungen berücksichtigt.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand handelte es sich bei der im Presseartikel des Göttinger Tageblatts erwähnten “Sachbeschädigung“ um das bei Seite räumen einer Holzkonstruktion, die eine Parkplatzzufahrt blockierte. Die ebenfalls im Pressebericht erwähnten Bedrohungen ließen sich bislang nicht verifizieren. Ein entsprechender Strafantrag hierzu liegt der Polizeiinspektion Göttingen nicht vor.

Der polizeiliche Ermittlungsvorgang wurde der Staatsanwaltschaft Göttingen zur weiteren Entscheidung vorgelegt.


Zu 3.:

Die Bekämpfung der Rockerkriminalität ist eine der kriminalpolitischen Schwerpunktsetzungen der Landesregierung. Auf Grundlage der landesweiten Bekämpfungsstrategie unter Festlegung von Mindest-Standards wird in der Polizeidirektion Göttingen - genau wie in den anderen fünf Polizeidirektionen - einem ganzheitlichen Ansatz einer frühzeitigen und engen Kooperation mit den zuständigen kommunalen Verwaltungszweigen besondere Bedeutung beigemessen.

Neben der Darstellung der phänomenbezogenen Kriminalitätslage und einer Aufstellung der relevanten „Outlaw Motorcycle Gangs“ (OMCG’s) wird anhand einer operativen und strategischen Analyse der erhobenen Informationen auch eine Prognosedarstellung vorgenommen.

Insgesamt wird das Ziel verfolgt, die illegalen Aktivitäten von Rockergruppierungen, insbesondere in den von ihnen kontrollierten typischen OK-Deliktsfeldern, sowohl durch gefahrenabwehrende als auch strafverfolgende Maßnahmen nachhaltig zu unterbinden und die Verfestigung von personellen und organisatorischen Strukturen zu verhindern.

Diesen Leitlinien folgend wurden durch Dienststellen der PD Göttingen bereits seit Bekanntwerden der Gründung eines Charters der „Hells Angels Germany“ im Jahr 2011 umfangreiche Maßnahmen getroffen. In diesem Zusammenhang erfolgte auch ein enges Zusammenwirken mit den zuständigen Kommunalbehörden. Dies führte unter anderem dazu, dass ein zunächst durch die „Hells Angels Göttingen“ betriebenes Clubhaus von diesen aufgegeben werden musste.

Erst ca. ein Jahr später, Ende des Jahres 2012, konnten diese die derzeitig als Clubraum genutzten Räume in der Gemeinde Adelebsen von einer Privatperson anmieten.

Im Zusammenhang mit den Rockertreffen fanden bereits folgende Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Güntersen oder Adelebsen im Zusammenwirken der kommunalen Verantwortungsträgerinnen und –träger sowie der Polizeiinspektion Göttingen statt:

  • Es wurden Informationsgespräche auf Leitungsebene des Landkreises Göttingen, der Stadt Göttingen und der PI Göttingen zu Möglichkeiten der Kooperation in der Bekämpfung der Rockerkriminalität durchgeführt. Dabei wurden die Gefahrenlage und Grundsätze der Landeskonzeption zur Bekämpfung der Rockerkriminalität dargestellt sowie Vereinbarungen zu einer fortlaufenden engen Kooperation und gemeinsamen Maßnahmen gegen die Aktivitäten der Rockerverbindungen getroffen.
  • Die Polizei Göttingen hat eine Vereinbarung zu einer langfristigen und engen Zusammenarbeit mit den zuständigen Verwaltungsbehörden des LK Göttingen und der Fleckengemeinde Adelebsen getroffen.
  • Zur Ausschöpfung sämtlicher ordnungsrechtlicher Möglichkeiten wurden insbesondere gewerbe-, gaststätten-, ordnungs- und baurechtliche Maßnahmen zur Schließung des „Hells Angels“ Klubhauses in Adelebsen geprüft.
  • Die unter Einbindung der Polizei erfolgten verwaltungsrechtlichen Überprüfungen haben die „Hells Angels“ gezwungen, ihre monatlichen öffentlichen Veranstaltungen in ihrem Klubhaus in Adelebsen („open house“) auf private Treffen („private day“) umzustellen. Diese Veranstaltungen fanden danach in einem deutlich selteneren Rhythmus statt.
  • Im Jahr 2012 wurde unmittelbar nach Anmietung des Klubhauses der „Hells-Angels“ in Adelebsen seitens der Gemeindebürgermeisterin von Adelebsen und der Polizei Göttingen eine gemeinsame Bürgerversammlung zur Information und Sensibilisierung der dortigen Bevölkerung durchgeführt.
  • Zur Information und Sensibilisierung der Ordnungsamtsleiter der Städte und Gemeinden im LK Göttingen wurde seitens der Polizei Göttingen im Juli 2014 anlässlich einer Arbeitstagung der Ordnungsamtsleiterinnen und Ordnungsamtsleiter des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes ein Vortrag zum Phänomen Rockerkriminalität gehalten.
  • Mit polizeilicher Kenntnis von den sogenannten „German Officer Meetings“ in der Adelebser Ortschaft Güntersen erfolgte unmittelbar eine weitere Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Landkreis Göttingen, den örtlich zuständigen Kommunalbehörden sowie der Gemeindeverwaltung Adelebsen. Bei diesen wurden unter anderem konkrete Überprüfungen bau- und gewerberechtlicher Art vereinbart.
  • Am 23. Juni 2014 erfolgte auf Einladung des Landrates des Landkreises (LK) Göttingen ein erneuter Informationsaustausch zwischen dem LK Göttingen, der Gemeinde Adelebsen und Führungskräften der PI Göttingen. Auch hier wurden konkrete Maßnahmen und Überprüfungen verabredet.
  • Trotz der bisherigen Bemühungen aller Beteiligten konnte nicht verhindert werden, dass am 30. August 2014 erneut ein sogenanntes „German Officer Meeting“ der „Hells Angels“ in der Ortschaft Güntersen stattfand. Die am Veranstaltungstag im Rahmen des Einsatzverlaufs, aber auch in der nachfolgenden Presseberichterstattung geäußerten Befürchtungen seitens der Einwohnerinnen und Einwohner der Ortschaft Güntersen werden von mir und der PD Göttingen sehr ernst genommen.
  • Auf Einladung des Göttinger Polizeipräsidenten Robert Kruse fand am 10. September 2014 unter Beteiligung eines Vertreters des niedersächsischen Innenministeriums eine Besprechung bei der PD Göttingen statt, in deren Verlauf Vertreter des Landkreises Göttingen, die Bürgermeister der Gemeinde Adelebsen und der Ortschaft Güntersen sowie zwei Landtagsabgeordnete umfassend zum Geschehen am 30. August 2014 sowie zum Thema Rockerkriminalität informiert wurden.
  • Zur Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung erfolgte anlässlich eines Clubabends in den Räumen der „Hells Angels Göttingen“ ein Sondereinsatz durch die PI Göttingen am 12. September 2014 mit starken Einsatzkräften. Weiterhin nahm am 15. September 2014 der Leiter des Zentralen Kriminaldienstes der PI Göttingen an der öffentlichen Sitzung des Ortsrats der Gemeinde Güntersen teil. Dort stellte er sich sowohl den Fragen der Ortsratsmitglieder als auch der teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger.
  • Anlässlich einer klubinternen Veranstaltung der „Hells Angels Göttingen“ in der Ortschaft Güntersen am 17. September 2014 erfolgte ein weiterer polizeilicher Einsatz mit starker offener Präsenz. In diesem Rahmen wurden durch niedrigschwelliges Einschreiten Ruhestörungen konsequent unterbunden.

Weder bei dieser noch bei anderen Veranstaltungen wurden Verstöße gegen das „Kuttenverbot“ festgestellt.

Für große Unruhe sorgen – wie bereits erwähnt - neben den Rockern auch Aktivitäten aus dem rechtsextremen Spektrum.

Die Anmeldung der Horst-Wessel-Gedenkfeier wird selbstverständlich verwaltungsrechtlich geprüft, inwieweit rechtliche Mittel für eine Unterbindung zur Verfügung stehen kann derzeit nicht prognostiziert werden. Seien Sie versichert, dass wir alle Möglichkeiten ausschöpfen werden.

Unter Berücksichtigung der landesweit geltenden Bekämpfungsstrategie werden wir das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung durch gezielte Maßnahmen weiterhin stärken. Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten konsequent ausschöpfen, niederschwellig eingreifen und die enge Kooperation mit den Kommunalbehörden fortsetzen, um dem Phänomen der Rockerkriminalität aber auch den Aktivitäten rechtsextremer Parteien entgegenzutreten.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.09.2014

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