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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zum Blitzmarathon

Sitzung des Nds. Landtages am 26. September 2014; Fragestunde Nr. 29 - Innenminister Boris Pistorius beantwortet die Mündl. Anfrage der Abgeordneten J.-C. Oetjen, Dr. G. Hocker, C. Dürr, J. Bode, G. König, C. Grascha, H. Kortlang, Dr. M. Genthe


Die Abgeordneten hatten gefragt:

Am 24. Oktober 2012, 4. Juni 2013 und 10. Oktober 2013 fanden jeweils landesweite Blitzmarathons statt. Am 18. und 19. September 2014 soll ein weiterer Blitzmarathon stattfinden.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie hoch war der Personalaufwand während der vier landesweiten Blitzmarathons (nach Anzahl der Polizeibeschäftigen und Arbeitsstunden insgesamt zu dem jeweiligen Blitzmarathon aufgeschlüsselt)?
  2. Wie viele Ordnungswidrigkeits- und/oder Strafverfahren wurden nach dem jeweiligen Blitzmarathon eingeleitet?
  3. Können die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen Anregungen bezüglich eines Kontrollortes den zuständigen Behörden nach dem Vorbild in NRW zukommen lassen, und werden diese Anregungen berücksichtigt? Falls nein, warum nicht?

Bereits in der 16. Wahlperiode – 153. Plenarsitzung am 07.12.2012, Anlage 45 – war der „Blitzmarathon“ Gegenstand der Landtagsanfrage der Abgeordneten Thomas Adasch und Ernst August Hoppenworth (CDU). „Blitzer-Tag“ in Niedersachsen – „Aktionismus“ oder sinnvolle Maßnahme?

Die Haltung der neuen niedersächsischen Landesregierung zur Verkehrssicherheitsarbeit hat sich nicht geändert. Nach wie vor gehört die Verkehrssicherheitsarbeit zu den unverzichtbaren Kernaufgaben der Polizei. Aus ihren umfassenden Zuständigkeiten im Verkehrsrecht, in der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung bündelt die Polizei ein hohes Maß an Handlungskompetenzen und spezifischen Fachkenntnissen. In diesem Zusammenhang trägt die Polizei mit ihren Maßnahmen der Verkehrsunfallaufnahme, -bearbeitung und -analyse, der Verkehrsunfallprävention und -überwachung sowie der Beteiligung an der Verkehrsraumgestaltung wesentlich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei.

Nach wie vor richtet die Polizei Niedersachsen ihr Handeln auf Grundlage einer orts-, zeit- und zielgruppenbezogenen Verkehrsunfallanalyse vorrangig auf das schwere Verkehrsunfallgeschehen aus. Anhand der Ergebnisse werden die personellen und materiellen Ressourcen vorrangig auf besonders unfallbelastete Streckenbereiche sowie auf die im Unfallgeschehen auffälligen Personengruppen konzentriert. Dabei bettet die Polizei Niedersachsen ihre präventiven und repressiven Maßnahmen in eine unter ganzheitlichen und integrativen Gesichtspunkten gestaltete strategische Gesamtkonzeption ein. Grundsätzlich wird dabei der Prävention der Vorrang eingeräumt.

Die Verkehrssicherheit in Niedersachsen konnte zwar in den letzten Jahren insgesamt weiter deutlich verbessert werden. So ist die Zahl der Verkehrstoten im Zeitraum von 2001 bis 2010 um 41,15 % zurückgegangen. Die Zahl der Schwerverletzten verringerte sich um 34,15 %. Im Jahr 2013 wurden in Niedersachsen die wenigsten Verkehrsunfallopfer seit Einführung der Verkehrsunfallstatistik im Jahr 1956 gezählt; der zweitniedrigste Wert wurde in 2010 erreicht.

Im 1. Halbjahr 2014 war in Niedersachsen jedoch leider erneut ein Anstieg der Verkehrsunfallzahlen festzustellen. Die Zahl der getöteten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nahm um ca. 23 Prozent, die der Schwerverletzten um ca. 17 Prozent zu. Neben der Steigerung bei den bekannten Risikogruppen war insbesondere im Bereich der Baumunfälle eine Steigerung von ca. 49 Prozent zu verzeichnen. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass in der örtlichen Verteilung tödlicher Verkehrsunfälle in Niedersachsen jährlich bis zu rund 70 % der Verkehrstoten bei Verkehrsunfällen außerhalb geschlossener Ortschaften ohne Bundesautobahnen zu verzeichnen sind, während dieser Anteil im Bundesdurchschnitt bei 60 % liegt.

Folgende Gründe tragen auch heute noch zu den besonders schweren Folgen von Unfällen auf dem Landstraßennetz bei: Die Geschwindigkeit ist sowohl Unfallursache als auch ein gravierender folgenverschärfender Faktor. Insbesondere dann, wenn Autos auf starre Hindernisse prallen, wie z. B. an Straßenbäume. Deshalb müssen Geschwindigkeitsüberschreitungen insbesondere auf Landstraßen nachdrücklich bekämpft werden. Verkehrsunfällen liegt fast immer menschliches Fehlverhalten zugrunde.

Die Verkehrs- bzw. Geschwindigkeitsüberwachung als Kernaufgabe der Polizei und Teil der Verkehrssicherheitsinitiative 2020 zielt darauf ab, das Geschwindigkeitsniveau zu senken. Hierbei gilt es, die Akzeptanz und Einsicht der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer für die Verkehrsüberwachung zu erhöhen, um langfristig ein regelkonformes und rücksichtsvolles Verhalten im Straßenverkehr zu erreichen.

Die 24-Stunden-Geschwindigkeitsmessaktion der niedersächsischen Polizei wird landesweit mit begleitender Öffentlichkeitsarbeit und Bekanntgabe der Messstellen durchgeführt, um in einem zusammenhängenden Gebiet sowohl die Gefährlichkeit und Ursächlichkeit von Geschwindigkeitsüberschreitungen im Bereich von Unfallhäufungsstrecken als auch die konsequenten Reaktionen der Überwachungsbehörden zu verdeutlichen.

Der am 18./19. September 2014 durchgeführte Blitzmarathon geht zudem auf einen Beschluss der 199. Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 4. – 6. Dezember 2013 zurück und wurde zum zweiten Mal bundesweit durchgeführt.

Im Übrigen darf ich auf die Beantwortung der o. a. Landtagsanfrage verweisen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Der Personalaufwand während der vier landesweiten 24-Stunden-Geschwindigkeitsüber-wachungsaktionen stellt sich wie folgt dar:

Anzahl der Polizeibeschäftigten

Personal -einsatzstunden

24./25. Oktober 2012

975

3.888

4./5. Juni 2013

745

3.240

10./11. Oktober 2013

754

3.494

8./9. April 2014

830

3.177

18./19. September 2014

592

2.285

Zu 2.:

An Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren sind eingeleitet worden:

Ordnungswidrigkeiten

Straftaten

24./25. Oktober 2012

3.889

7

4./5. Juni 2013

5.877

12

10./11. Oktober 2013

3.641

14

8./9. April 2014

4.434

8

18./19. September 2014

4.313

13

Zu 3.:

Die Polizei Niedersachsen versteht sich als Dienstleister und steht als Ansprechpartner rund um die Uhr für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Anregungen, Wünsche, Sorgen und Hinweise können so jederzeit übermittelt werden.

Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern zu gefährlichen Straßenverkehrsverhältnissen bzw. über Verkehrsgefährdungen durch hohe Geschwindigkeiten, an denen mitunter ein hohes Verkehrsunfallrisiko persönlich beobachtet oder auch erlebt worden ist, werden schon heute regelmäßig bei der Polizei Niedersachsen registriert und von ihr in der Verkehrssicherheitsarbeit und bei Geschwindigkeitsüberwachungen berücksichtigt.

Presseinformation

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erstellt am:
26.09.2014

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