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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zu Geschehnissen vor dem Klinikum Lüneburg

Sitzung des Nds. Landtages am 26. September 2014; Fragestunde Nr. 3 - Innenminister Pistorius beantwortet die Mündl. Anfrage der Abgeordneten Angelika Jahns, Thomas Adasch, Ansgar Focke, Bernd-Carsten Hiebing, Rudolf Götz u. Johann-Heinrich Ahlers (CDU)


Die Abgeordneten hatten gefragt:

Die Landeszeitung (LZ) aus Lüneburg berichtet in ihrer Ausgabe vom 8. September 2014 über einen Streit zwischen zwei verfeindeten Familien der sogenannten Mhallamiye-Kurden. Ein seit Jahren schwelender Konflikt soll am Freitag, dem 5. September 2014, zunächst in einem Fitnessstudio und am darauf folgenden Tag vor und im Klinikum der Stadt Lüneburg eskaliert sein.

Drei Personen wurden vor dem Klinikum angeschossen. Angehörige der einen Familie wurden mit Baseballschlägern von Angehörigen der anderen Familie bis in die Kinderklinik des Klinikums verfolgt.

Eine Leserin der LZ schilderte dieser laut Ausgabe vom 9. September 2014: „Meine 17-jährige Tochter war mit zwei Freundinnen auf dem Gelände, um jemanden zu besuchen, und ist den ersten Kugeln nur um Sekunden entgangen. Nachdem sie Zeugen eines brutalen Übergriffs mit einem Baseballschläger wurden, flüchteten die drei sich in eine Toilette der Kinderklinik und verständigten erst die Polizei. … Meine Tochter flehte am Telefon, wir sollten sie herausholen, und sie hatte nicht das Gefühl, heil aus dieser Situation zu kommen. Auch wenn die drei Mädchen körperlich keinen Schaden nahmen, so sind sie traumatisiert - und zu sagen, es bestand zu keiner Zeit Gefahr für Besucher des Klinikums, ist ein Schlag ins Gesicht all der Menschen, die am Sonnabend vor Ort waren.“

Laut LZ vom 8. September 2014 hatte sich Innenminister Pistorius bereits am Freitag, also vor der Schießerei am Sonnabend, über die Situation Bericht erstatten lassen.

Bereits im Juli 2013 kam es zu einer nächtlichen Schießerei zwischen Familien der Mhallamiye-Kurden in Salzgitter.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Was genau passierte in Lüneburg, und wann wurde der Innenminister hierüber informiert?
  2. Was hat der Innenminister infolge der Schießerei in Salzgitter veranlasst, um ähnliche Ereignisse zu verhindern?
  3. Wird die Landesregierung einen landesweiten und ressortübergreifenden Aktionsplan erstellen, damit es nicht zu weiteren Schießereien oder Prügeleien zwischen Familien der Mhallamiye-Kurden in Niedersachsen kommt?

In Lüneburg gerieten am 5. und 6. September 2014 jeweils mehrere männliche Personen aus seit längerer Zeit miteinander verfeindeten Familienclans mit Migrationshintergrund in eine Auseinandersetzung, in deren Verlauf neben körperlicher Gewalt auch mit Gegenständen geworfen wurde und eine zerbrochene Glasflasche als Stichwaffe sowie ein Baseballschläger zur Anwendung kamen. Darüber hinaus kam mindestens eine Schusswaffe zum Einsatz. Beide Familien, eine mit Wohnsitz in Lüneburg und die andere mit Wohnsitz in Reppenstedt bei Lüneburg, sind seit dem Jahr 2010 polizeilich bekannt.

In der Vergangenheit kam es bereits mehrfach zu körperlichen Auseinandersetzungen beider Familien im öffentlichen Raum. Diese Auseinandersetzungen waren regelmäßig geprägt von einem hohen Gewaltpotential, wobei Hieb- und Stichwaffen zum Einsatz kamen. Die Auseinandersetzungen resultierten regelmäßig aus einer Anlasssituation, nach der über Mobiltelefone binnen kurzer Zeit zahlreiche Unterstützerpersonen herbeigerufen wurden. Alle Auseinandersetzungen erfolgten bisher ohne den Einsatz von Schusswaffen und ohne die Anwesenheit von weiblichen Familienangehörigen.

Der Hauptverdächtige zu den in Rede stehenden Ereignissen hatte sich am 18. September 2014 in Begleitung seines Rechtsanwaltes bei der Polizei in Lüneburg gestellt. Nach richterlicher Vorführung wurde er der Justizvollzugsanstalt in Oldenburg zugeführt.

Die Beantwortung dieser Anfrage beschränkt sich zunächst auf die Informationen zum aktuellen Sachverhalt, die nicht die gegenwärtig eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gefährden könnten. Im Rahmen der avisierten nicht öffentlichen Unterrichtung des Ausschusses für Inneres und Sport im Oktober 2014 ist eine ausführliche Berichterstattung mit detaillierten Hintergrundinformationen vorgesehen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Am Freitag, 5. September 2014, kam es in einem Fitnessstudio in Bahnhofsnähe zunächst zu einem Aufeinandertreffen von Mitgliedern beider Familienclans. Nach dem bisherigen Stand der polizeilichen Ermittlungen haben zumindest die Familienangehörigen einer Familie und ihre Freunde in dem Fitnessstudio trainiert.

Um 13:25 Uhr ging bei der Polizei eine Meldung über Notruf ein, dass es im Eingangsbereich des Fitnessstudios zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen sechs bis sieben Personen gekommen sein soll, bei der Gegenstände umhergeworfen und Glasflaschen zerbrochen worden seien.

Als die ersten Polizeikräfte vor Ort eintrafen, hatte sich die Lage bereits beruhigt; trotzdem war weiterhin eine hohe polizeiliche Präsenz erforderlich, um ein erneutes Aufeinandertreffen zu verhindern. Nach Angaben unbeteiligter Zeugen hatten mehrere Aggressoren, vermutlich Personen um die Familie aus Reppenstedt, die Tatörtlichkeit bereits verlassen.

Nach ersten Ermittlungen war auf ein Mitglied der in Lüneburg ansässigen Familie mit einem abgebrochenen Flaschenhals eingestochen worden. Diese Person wurde dabei so schwer am Oberschenkel verletzt, dass eine Zuführung zum nahegelegenen Klinikum Lüneburg zur stationären Behandlung zwingend erforderlich war.

Aufgrund der polizeilichen Erfahrungen im Zusammenhang mit derartigen Auseinandersetzungen war zu befürchten, dass in kürzester Zeit mit einem massiven Zulauf von weiteren Familienangehörigen und Unterstützern gerechnet werden musste. Vor diesem Hintergrund wurden zunächst alle unmittelbar verfügbaren Polizeikräfte zum Tatort entsandt. Darüber hinaus wurden weitere Kräfte der Bereitschaftspolizei Niedersachsen sowie Diensthundführer angefordert.

Bei der Auseinandersetzung wurden auch zwei Mitglieder der in Reppenstedt ansässigen Familie verletzt. Da die medizinische Notwendigkeit bestand, auch diese Personen dem nahegelegenen Klinikum zuzuführen, war dort mit einem erneuten Aufeinandertreffen beider Familienclans zu rechnen. Aus diesem Grund wurde eine konsequente Trennung der zu behandelnden Personen einhergehend mit einer polizeilichen Begleitung der Rettungswagen sowie eine sofortige Verlagerung aller verfügbaren Polizeikräfte zum Klinikum Lüneburg veranlasst.

Die im Laufe der polizeilichen Maßnahmen gewonnenen Erkenntnisse bestätigten die Lagebewertung, dass ein erneutes Aufeinandertreffen im Bereich des Klinikums unmittelbar bevorstand. Gegen 14:18 Uhr wurden Familienmitglieder und Unterstützer beider Familien am Klinikum festgestellt. Durch einen konsequenten Polizeieinsatz konnte eine erneute Eskalation der Lage sowie ein Eindringen in die Räumlichkeiten des Klinikums verhindert werden. Im Rahmen des Polizeieinsatzes wurde versucht, deeskalierende Gespräche mit anwesenden Familienoberhäuptern zu führen.

Die beiden leicht verletzten Personen der in Reppenstedt ansässigen Familie wurden nach ambulanter Behandlung aus dem Klinikum entlassen. Da sich die Lage im Bereich des Klinikums nach der Entlassung dieser Personen deutlich beruhigt hatte und lediglich Familienmitglieder des Schwerverletzten aus Lüneburg im Klinikum verblieben, wurden die polizeilichen Maßnahmen zurück genommen, die Kräfte sukzessive vor Ort entlassen und diese mit anlassbezogenen Raumschutzmaßnahmen beauftragt. Darüber hinaus wurden in den Abendstunden Maßnahmen der Nachaufsicht im Bereich des Klinikums sowie Schutzmaßnahmen an der Wohnanschrift der Familie in Lüneburg durchgeführt.

Noch am Freitag verdichteten sich die polizeilichen Erkenntnisse, dass ein weiteres gezieltes Aufeinandertreffen beider Familien nicht für den Samstag sondern am kommenden Sonntag zu erwarten sei. Polizeiliche Maßnahmen zur Vorbereitung auf diese Einsatzlage wurden daraufhin veranlasst. Im weiteren Tagesverlauf wurden diverse Einsatzanlässe mit direktem oder indirektem Bezug zu den o. a. Geschehnissen polizeilich bearbeitet. Darüber hinaus wurden die Ermittlungen zu den Vorgängen am Fitnessstudio aufgenommen.

In der Nacht hielten sich an der Wohnanschrift der Familie aus Lüneburg bis zu 15 Personen auf. Das Objekt wurde durch starke Polizeikräfte geschützt und mit der Familie Kontakt aufgenommen. Im Zuge einer Gefährderansprache sicherte die Familie zu, dass Gebäude nicht zu verlassen.

Die Raumschutzmaßnahmen im Bereich des Klinikums wurden bis in die Vormittagsstunden aufrecht erhalten.

Am Samstag, gegen 14 Uhr, wurde bekannt, dass ein Besuch der Lüneburger Familie bei ihrem stationär aufgenommenen Angehörigen stattfinden sollte. Darüber hinaus gab es Hinweise, dass eine Nachversorgung der verletzten Personen der Reppenstedter Familie im Klinikum bevorstehe.

Zur Verhinderung eines erneuten Aufeinandertreffens der rivalisierenden Familien wurden erneut Polizeikräfte zum Klinikum entsandt, die offene polizeiliche Präsenz zeigten. Zu diesem Zeitpunkt hatten beide Familien offensichtlich keine Kenntnis von der Anwesenheit der jeweiligen Gegenpartei.

Weitere Gefährderansprachen sowie die Erteilung räumlicher Beschränkungen innerhalb der Räumlichkeiten des Klinikums für die Krankenhausstationen sowie die räumlich abgesetzte Notfallambulanz konnten nicht durchgeführt werden, da die zu diesem Zeitpunkt anwesenden Mitglieder der Lüneburger Familie das Klinikum bereits wieder verlassen wollten. Vor diesem Hintergrund wurde die Personengruppe bis zum endgültigen Verlassen des Klinikgeländes polizeilich beobachtet.

Nach den bisher vorliegenden Ermittlungsergebnissen kam es gegen 15 Uhr, unmittelbar nachdem die Lüneburger Familie das Klinikgelände verlassen hatte, außerhalb der Sichtweite der eingesetzten Polizeikräfte zu einem erneuten Aufeinandertreffen der rivalisierenden Gruppen im öffentlichen Raum. Diese Auseinandersetzung verlagerte sich anschließend auf das Gelände des Klinikums.

Dieser überfallartige Angriff durch ausschließlich männliche Angehörige und Unterstützer der Familie aus Reppenstedt war in dieser Form weder durch die Familie aus Lüneburg noch durch die Polizei erwartet worden. Sowohl die Art und Weise als auch der Umfang sowie die Intensität des Angriffes erreichten eine bislang nicht da gewesene Dimension. Ein Angriff mit Hieb-, Stich- und letztendlich auch Schusswaffen - noch dazu wenn Frauen und Kinder zugegen sind - konnte nach den bis dahin vorliegenden polizeilichen Erfahrungen so nicht erwartet werden.

Drei Familienangehörige der Lüneburger Familie wurden durch den Einsatz von massiver Gewalteinwirkung und letztlich durch den Einsatz mindestens einer Schusswaffe zum Teil erheblich aber nicht lebensgefährlich verletzt. Hinzueilende Polizeibeamte wurden ebenfalls tätlich angegriffen. Insgesamt konnten vor Ort fünf Personen nach dem Einsatz von Pfefferspray fixiert werden. Erste Zeugenaussagen deuteten darauf hin, dass sich die Familienmitglieder der Reppenstedter Familie bereits fluchtartig entfernt hatten. Die Opfer des Angriffes wurden zur Versorgung in das Klinikum verbracht. Für anwesende Familienmitglieder wurde ein Platzverweis für den Bereich des Klinikums ausgesprochen.

Nach bisherigem Ermittlungsstand wurden Unbeteiligte durch die Gesamtumstände nicht unmittelbar betroffen. Die Ermittlungen dazu dauern gegenwärtig an.

Aufgrund dieser Lageverschärfung wurde bei der zuständigen Polizeiinspektion Lüneburg eine sogenannte besondere Aufbauorganisation eingerichtet und alle erforderlichen polizeilichen Maßnahmen zur konsequenten Verhinderung weiterer gewalttätiger Auseinandersetzungen, zur Beweiserhebung zu den vorliegenden Straftaten, zur Ergreifung der Täter, insbesondere des Schützen, sowie zum Auffinden der Tatwaffe eingeleitet. In diesem Zusammenhang wurden auch die Objektschutzmaßnahmen an den Wohnanschriften der Familien u. a. durch Spezialkräfte aufrecht erhalten.

Zur Verhinderung des Eindringens von Personen in das Klinikum wurden alle Nebeneingänge verschlossen und der Haupteingang durch Polizeikräfte gesichert. Der Betrieb des Krankenhauses wurde durch diese Maßnahmen zwar erheblich eingeschränkt, aber zu keinem Zeitpunkt gefährdet.

Nach dem Eingang der Lagemeldung zur Schießerei vor dem Klinikum in Lüneburg im Lagezentrum des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport am Sonnabend, dem 6. September 2014, um 16:16 Uhr, wurde zunächst der Referatsleiter Einsatz und Verkehr fernmündlich über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Unmittelbar im Anschluss daran informierte dieser auf den für solche Ereignisse vorgesehenen Informations- und Meldewegen u. a. den Minister.

Zu 2. und 3.:

Die kriminellen Aktivitäten der sogenannten Mhallamiye hat die Polizei Niedersachsen seit Jahren im Blick. Auch auf Bundesebene gab es in den polizeilichen Gremien bereits in den Jahren 2003 bis 2005 eine Befassung zu diesem Thema. In diesem Zusammenhang verweise ich zunächst auf die Antwort zu der Mündlichen Anfrage Nr. 6 der Abgeordneten Angelika Jahns, Thomas Adasch, Bernd-Carsten Hiebing, Ansgar-Bernhard Focke, Rudolf Götz, Mechthild Ross-Luttmann und Johann-Heinrich Ahlers (CDU) „Was tut die Landesregierung gegen Clan-Kriminalität sogenannter Mhallamiye-Kurden?“ (Drs. 17/170)und die Antwort zu der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Jan-Christoph Oetjen (FDP) „Gewalt, Bedrohung und Einschüchterung: Die Machenschaften der M-Kurden“ (Drs. 17/355). Bereits bei der Beantwortung dieser Fragen hat die Landesregierung deutlich herausgestellt, dass der Fokus bei der Bekämpfung von Kriminalität durch sogenannte Mhallamiye auf einen ganzheitlichen und nachhaltigen Bekämpfungsansatz unter Beteiligung aller mit diesem Phänomen betroffenen Behörden und Institutionen, auch ressortübergreifend, ausgerichtet ist.

Schon im November 2012 sind in einer Fachtagung des Landeskriminalamtes Niedersachsen mit Vertretern der Polizeibehörden erfolgreiche Ansätze zur Bekämpfung krimineller Mhallamiye erarbeitet und im Sinne eines „Best Practice“-Ansatzes ausgetauscht worden. Wesentliche Erfolgsfaktoren haben die Polizeibehörden aufgegriffen und unmittelbar vor Ort umgesetzt. Darüber hinaus gab es Anfang 2013 einen entsprechenden Austausch mit der Justiz.

Nach der gewaltsamen Auseinandersetzung zwischen zwei Familienclans auf offener Straße in Salzgitter am 24. Juli 2013 wurde die Thematik innerhalb der niedersächsischen Polizei erneut aufgegriffen. Es wurde festgestellt, dass von den Polizeibehörden anlassbezogene Bekämpfungskonzepte an den regionalen Brennpunkten erfolgreich umgesetzt worden sind. Gleichzeitig wurden ergänzende Maßnahmen identifiziert, die intensiviert durchgeführt werden. Im Vordergrund stehen in diesem Zusammenhang insbesondere die Beobachtung und Fortschreibung der Kriminalitätsentwicklung, die konsequente Anwendung der zwischen Justiz und Polizei abgestimmten Intensivtäterkonzepte, die Intensivierung von Banden- / OK-Ermittlungen, das konsequente und niederschwellige Einschreiten im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, die Sensibilisierung von Staatsanwälten und Richtern sowie der regelmäßige polizeiliche Austausch.

In der Folge wurde im Landeskriminalamt Niedersachsen ein Ansprechpartner Clankriminalität mit der landesweiten Informationssteuerung und Koordination beauftragt. Über ihn werden auch Kontakte in andere Bundesländer – wie beispielsweise Bremen – hergestellt, gehalten und im Einzelfall an niedersächsische Dienststellen vermittelt. Ferner hat das Landeskriminalamt Niedersachsen ein Lagebild „Kriminelle Mhallamiye in Niedersachsen“ erstellt und fortgeschrieben. Das Lagebild wird zukünftig jährlich erstellt.

Im Mai 2014 hat das Landeskriminalamt Niedersachsen unter Beteiligung einer Staatsanwältin und der Polizei Bremen die 2. niedersächsische Fachtagung „Clankriminalität“ ausgerichtet, die insbesondere dem Austausch erfolgreicher Bekämpfungskonzepte diente. So wurde u. a. die von der Polizeidirektion Braunschweig Anfang 2014 erarbeitete Rahmenkonzeption zur Bekämpfung krimineller Mhallamiye-Strukturen vorgestellt. An Fallbeispielen ist deutlich geworden, dass singuläre Maßnahmen der Polizei nicht zielführend sind, sondern sich die Zusammenarbeit mit anderen Kooperationspartnern wie beispielsweise Ausländer- und Sozialbehörden, Kommunen sowie der Justiz stets bewährt.

Die Zusammenarbeit mit der Justiz wurde in diesem Jahr nochmals intensiviert. So wurde die Thematik auf gemeinsamen Besprechungen erörtert und bereits Teilen der niedersächsischen Richterschaft in Fortbildungsveranstaltungen nahe gebracht. Das Landgericht Braunschweig wurde ferner Anfang dieses Jahres bei der organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Gerichtsverhandlung anlässlich der genannten Ereignisse in Salzgitter durch das Landeskriminalamt Niedersachsen sowie die Polizeidirektion Braunschweig umfassend beraten und unterstützt.

Darüber hinaus wurde die Bekämpfung der Clankriminalität in Niedersachsen als Schwerpunkt bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität festgelegt.

Die das Sicherheitsgefühl erheblich beeinträchtigenden „Clan-Auseinandersetzungen“ sind in Niedersachsen bisher nur an einzelnen regionalen Brennpunkten zu Tage getreten, auf die mit einer Vernetzung zwischen Polizei, Justiz, kommunalen Behörden und ggf. weiteren stellen im jeweiligen Bereich angemessen reagiert wird. Die sicherheitspolitische Bedeutung dieses Phänomens erfordert auch weiterhin ein koordiniertes und abgestimmtes präventives und repressives Vorgehen. Die beschriebenen Maßnahmen werden daher auch zukünftig in enger Abstimmung mit der Justiz durch die niedersächsische Polizei intensiv umgesetzt und fortlaufend evaluiert. Dabei ist zu beachten, dass sich die Maßnahmen ausschließlich gegen kriminelle Mhallamiye richten und ausdrücklich keine Stigmatisierung der gesamten Ethnie erfolgt. Ein Erfordernis für einen landesweiten und ressortübergreifenden Aktionsplan wird deshalb zurzeit nicht gesehen.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.09.2014

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