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Niedersächsischer Entschließungsantrag zur Optionspflicht im Bundesrat

Der Bundesrat hat heute das zweite Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes gebilligt und damit die Möglichkeit zur Beibehaltung der doppelten Staatsbürgerschaft geschaffen. Die Länder haben darüber hinaus eine Entschließung auf Antrag von Niedersachsen gefasst, die weitere Änderungen im Staatsbürgerschaftsrecht anmahnt, dazu gehört die vollständige Abschaffung der Optionspflicht.

In seiner Rede sprach Niedersachsens Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, von einem guten „Tag für viele Menschen, die in unserem Land geboren und aufgewachsen sind“.

Minister Pistorius sagt: „Mit dem jetzt vorliegenden Gesetz bleibt den allermeisten der bisher optionspflichtigen Menschen die schwere Entscheidung zwischen der Herkunft ihrer Eltern und dem Land, in dem sie geboren sind und die meiste Zeit gelebt haben, erspart. Etwa 90 Prozent derer, die bisher optionspflichtig waren, werden sich zukünftig nicht mehr für das eine und gegen das andere entscheiden müssen. Es gibt aber auch zehn Prozent, für die das eben nicht gilt. Wir brauchen aber Regelungen, die der Realität eines modernen Einwanderungslandes wie Deutschland entsprechen. Deswegen haben wir den Entschließungsantrag angebracht, nach dem der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit aufgegeben und das Optionsverfahren vorbehaltlos und vollständig aufgehoben werden soll. Außerdem müssen wir in diesem Zusammenhang immer auch die Kommunen im Blick haben, die durch die aktuelle, nicht zeitgemäße Regelung weiter unnötig belastet werden.“

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erstellt am:
22.09.2014

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