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Pistorius kündigt Blitzmarathon und Pilotprojekt zur Abschnittskontrolle an

Überhöhte Geschwindigkeit, die Todesursache Nummer Eins im Straßenverkehr, ist weder Spaßfaktor noch Kavaliersdelikt und macht auch vor Ländergrenzen nicht Halt. Deswegen beteiligen sich am 18. und 19. September Polizei und Kommunen in Niedersachsen erneut am 24-Stunden-Blitzmarathon. Darüber hat Niedersachsens Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, ein Pilotprojekt zur Einführung der Verkehrsüberwachung durch Abschnittskontrollen angekündigt. Erstmalig in Deutschland werden dabei die Geschwindigkeiten nicht wie bisher punktuell, sondern auch auf einem längeren Streckenabschnitt geprüft.


Bundesweiter Blitzmarathon

Der „1. bundesweite 24-Stunden-Blitzmarathon“ im Herbst vergangenen Jahres hatte positive Auswirkungen auf die Sicherheit im Straßenverkehr. Deshalb haben sich die Innenminister und -senatoren im Rahmen ihrer Ständigen Konferenz im Dezember 2013 auf eine Wiederholung der Kontrollen in diesem Jahr verständigt. „Auch weil die dunkle Jahreszeit vor der Tür steht, wollen wir alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer – vom Pendler über den Motorradfahrer bis zum Fahranfänger – schon jetzt auf die Gefahren von zu hohem Tempo hinweisen“, so Niedersachsens Innenminister Pistorius.

Rund zwei Drittel aller Verkehrsunfälle mit Todesopfern ereignen sich in Niedersachsen außerhalb von Städten und Ortschaften. „Die finanziellen Einnahmen spielen für uns bei dem Blitzmarathon keine Rolle“, betont Pistorius, „wir wollen sichere Straßen in Niedersachsen, deshalb werden wir auch dieses Mal wieder alle Messorte frühzeitig veröffentlichen.“

Doch nicht nur auf die Landstraßen werden Polizei und Kommunen an diesem Tag einen Blick werfen. Die Sommerferien in Niedersachsen gehen zu Ende und mit dem Start des neuen Schuljahres werden auch wieder viele ABC-Schützen das erste Mal am Straßenverkehr teilnehmen. Damit verbunden stehen die Sicherheit der Schulwege und deren vielfältige Gefahren ebenfalls im Fokus der Polizei, und das nicht nur während des Blitzmarathons.

„Wir wollen mit der Aktion erneut eine defensive Fahrweise auf unseren Straßen fördern und ich hoffe, dass nicht nur während dieser 24 Stunden, sondern auch an den Tagen, Wochen und Monaten danach alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer daran denken und ihre Fahrweise entsprechend anpassen“, so der Minister weiter.

Beim letzten – gemeinsam mit dem Nachbarland Nordrhein-Westfalen veranstalteten – Blitzmarathon im April dieses Jahres waren in Niedersachen rund 830 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte eingesetzt. Sie haben dabei an 498 Kontrollorten mehr als 120.000 Fahrzeuge kontrolliert. Die Beanstandungsquote lag dabei bei 3,7 Prozent. Bei vergleichbaren, unangekündigten Geschwindigkeitskontrollaktionen liegt diese Quote fast vierfach höher, und zwar bei 11,5 Prozent.

Während des „1. bundesweiten 24-Stunden-Blitzmarathons“ im Herbst des vergangenen Jahres überprüften rund 750 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte an 459 Messorten die Geschwindigkeit auf Niedersachsens Straßen. Dabei passierten rund 112.000 Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer die Messorte, die Beanstandungsquote lag bei 3,18 Prozent.

Niedersachsens Innenminister Pistorius: „In diesem Jahr verzeichnen wir in Deutschland und in Niedersachsen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum eine Zunahme an Todesopfern im Straßenverkehr. Zur Sicherheit auf unseren Straßen trägt jeder mit seinem eigenen Verhalten bei. Deshalb meine Bitte: Fahren Sie rücksichtsvoll. Zu schnelles Fahren lohnt sich nicht, denn so kommen Sie nur gestresst oder im schlimmsten Fall gar nicht an Ihr Ziel.“

Der 24-Stunden-Blitzmarathon und die regulären Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen der Polizei und der Kommunen sind weiterhin ein zentraler Bestandteil der Verkehrssicherheitsstrategie des Landes. So besteht mit der Verkehrssicherheitsinitiative (VSI) 2020 das Ziel, die Anzahl der im Straßenverkehr getöteten und schwerverletzten Personen bis zum Jahr 2020 (ausgehend von den Werten aus dem Jahr 2010) um ein Drittel zu senken.


Pilotprojekt zur Verkehrsüberwachung durch Abschnittskontrolle: „Section Control“

Niedersachsen initiiert als erstes Bundesland ein Pilotverfahren zur Verkehrsüberwachung durch Abschnittskontrolle, der sogenannten „Section Control“.

Bereits der Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) hatte sich 2009 mehrheitlich für einen Modellversuch in einem Bundesland ausgesprochen und vier Kriterien formuliert:

  • „Section Control“ soll nur an Unfallhäufungsstrecken zulässig sein.
  • Die erhobenen Daten dürfen ausschließlich für die Geschwindigkeitsüberwachung verwendet werden; eine Verknüpfung mit anderen Registern oder gespeicherten Daten ist unzulässig.
  • Es ist technisch sicherzustellen, dass Daten zu Fahrzeugen, mit denen die Geschwindigkeit nicht überschritten worden ist, nach Abschluss der Messung sofort automatisch und spurlos gelöscht werden; Zugriffe auf die Daten während der Messung sind auszuschließen und
  • Der überwachte Streckenabschnitt soll mit gut sichtbarem Hinweisschild angekündigt werden.

Der VGT stellte in dem Zusammenhang auch die Forderung an den Gesetzgeber, die erforderliche Rechtsgrundlage zu schaffen.

Niedersachsen hat sich mit diesen Forderungen auseinandergesetzt und kommt zu dem Ergebnis: Der gegenwärtige technische Stand der Entwicklung der Überwachungsanlagen lässt nach dem geltenden Recht ein Pilotprojekt zu.

„Die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeiten, und folglich auch deren Überwachung, haben nachweislich einen erheblichen Einfluss auf die Unfallhäufigkeit und Unfallschwere. Bisher steht uns jedoch nur eine Technik zur Verfügung, die lediglich eine punktuelle Überwachung der Geschwindigkeiten ermöglicht“, so Pistorius. Der Minister weiter: „Unter anderem gibt es bei der Abschnittskontrolle auch nicht die Möglichkeit, kurz vor dem Blitzer zu bremsen und direkt danach wieder Vollgas zu geben.“

Die Abschnittskontrolle hat darüber hinaus diverse Vorteile:

  • Das Messsystem sorgt im Gegensatz zur derzeit eingesetzten, punktuell wirkenden Überwachungstechnik für die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit in dem gesamten definierten Streckenabschnitt, wodurch die Verkehrssicherheit in Gefahrbereichen, z. B. an Unfallhäufungsstrecken, in Tunnelanlagen oder in Baustellenbereichen wirksam und nachweislich erhöht wird.
  • Die Abschnittskontrolle stellt für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern eine gerechtere Methode dar, da jede Fahrzeuggeschwindigkeit streckenbezogen gemessen und nur die durchschnittliche Überschreitung verfolgt wird. Ein kurzzeitiges Abbremsen im Messbereich einer herkömmlichen Punktmessung zur Vermeidung eines erfassbaren Verstoßes macht bei der Abschnittskontrolle keinen Sinn. Stattdessen können aber kurzzeitige unbeabsichtigte Geschwindigkeitsüberschreitungen im Abschnittsbereich ausgeglichen werden.
  • Die Akzeptanz der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer infolge der gerechteren Methode führt zu einer spürbaren Harmonisierung des Verkehrsflusses, wodurch neben einer Erhöhung der Verkehrssicherheit auch eine Reduzierung von Emissionen erreicht wird.
  • Darüber hinaus wird das oft gefahrenträchtige Abbremsen im Bereich stationärer oder semistationärer Punktmessungen sowie die anschließende Beschleunigung bei Abschnittskontrollen nicht mehr zu beobachten sein.

„Das Recht auf zu schnelles Fahren gibt es nicht“, sagt Innenminister Pistorius. „Die Abschnittskontrolle sollten die allermeisten Autofahrer als gerecht und fair einstufen, und ich sehe das genauso. Uns geht es um eine rücksichtsvolle Fahrweise auf unseren Straßen und weniger Unfälle – und damit auch Unfallopfer.“

Aktuell stimmt sich Niedersachsen mit einer Vielzahl von Beteiligten ab. Dazu gehört auch die Festlegung eines Streckenabschnittes im Sinne der Forderung des VGT, um dort zu einer Reduzierung des hohen Unfallaufkommens und dessen schweren Folgen beizutragen. Dieser Streckenabschnitt wird nach der finalen Abstimmung Ende September bekanntgegeben.

Die Inbetriebnahme der Anlage zu Beginn des neuen Jahres wird dabei angestrebt, mit einem anschließenden Projektzeitraum von 18 Monaten, und zwar auf einer sogenannten „Außerortsstrecke“.


Anlage


Presseinformation

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erstellt am:
01.09.2014

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