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Pistorius: „Sprachnachweis beim Ehegattennachzug türkischer Staatsangehöriger überflüssig“

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat sich auch im Namen seiner Amtskollegen aus Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein für den Wegfall des Sprachnachweises beim Ehegattennachzug eingesetzt. In einem Brief an Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière schrieb Pistorius, dass die vom Bundesinnenministerium „offensichtlich beabsichtigte grundsätzliche Beibehaltung des Sprachnachweises bei nur punktueller Angleichung des § 30 AufenthG an die Rechtsprechung des EuGH…im Ergebnis zu nicht mehr vermittelbaren Ergebnissen führen“ würde.

Zwar beziehe sich die Entscheidung des EuGH zunächst nur auf Ehegatten türkischer Selbstständiger, so Pistorius in dem Brief. „Da der EuGH aber betont, dass die Familienzusammenführung ein unerlässliches Mittel zur Ermöglichung des Familienlebens türkischer Erwerbstätiger ist, die dem Arbeitsmarkt der Mitgliedstaaten angehören, liegt eine Übertragbarkeit dieser Aussage auf Arbeitnehmer aber nahe“, so der Minister weiter. So wäre der Ehegatte - gleich welcher Nationalität - eines in Deutschland lebenden assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen beim Familiennachzug vom Sprachnachweis befreit, der nachziehende ausländische Ehegatte eines deutschen Staatsangehörigen dagegen grundsätzlich nicht.

Die Minister und Senatoren der genannten SPD-regierten Innenressorts kritisieren in diesem Zusammenhang, dass deutsche Staatsangehörige beim Ehegattennachzug damit nicht nur - wie bisher – gegenüber Unionsbürgern und US-amerikanischen, australischen, israelischen, japanischen, kanadischen, koreanischen und neuseeländischen Staatsangehörigen schlechter gestellt sind, sondern künftig auch gegenüber assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen. Pistorius: „So eine Regelung ist für uns nicht nachvollziehbar. Ebenso wenig wäre vermittelbar, dass der Sprachnachweis zur Bekämpfung von Zwangsverheiratungen und zur Förderung der Integration in besonderer Weise beim Nachzug zu deutschen Staatsangehörigen erforderlich ist.“

Angesichts der inzwischen ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des EuGH stelle sich zudem die Frage, ob der Ehegattennachzug im Einzelfall den Sprachnachweis voraussetzt oder nicht und wenn ja, in welchem Rahmen, in der ausländerbehördlichen Praxis kaum noch handhabbar erscheint, so der niedersächsische Innenminister abschließend.

Daher seien er und seine Kollegen der Auffassung, dass der Spracherwerb vor dem Nachzug entfallen müsse.

Hintergrund:

Der EuGH hat in der Rechtssache Dogan (C-138/13) mit Urteil vom 10.07.2014 entschieden, dass der Ehegatte eines türkischen Selbstständigen keine deutschen Sprachkenntnisse beim Ehegattennachzug nachweisen muss, da die entsprechende Regelung im deutschen Aufenthaltsrecht gegen Art. 41 Abs. 1 (Stillhalteklausel) des Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen vom 12.09.1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei verstößt.

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erstellt am:
29.07.2014

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