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Beschwerdestelle im Innenministerium

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 25.07.2014; TOP 37 Rede von Innenminister Boris Pistorius zum Antrag der Fraktion der CDU


Sehr geehrter Herr Präsident,

meine sehr geehrten Damen und Herren!

der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion wird der Beschwerdestelle in meinem Haus nicht im Ansatz gerecht. Daher muss ich zunächst einige grundsätzliche Dinge zur Arbeit der Beschwerdestelle sagen, bevor ich zum eigentlichen Antrag komme:

  • Die Beschwerdestelle bietet keine neue, sondern lediglich eine zentrale Anlaufstelle für kritische Rückmeldungen. Wenn Bürgerinnen und Bürger sich bisher zum Beispiel über die Polizeiarbeit beschwerten, wurde das ebenfalls in meinem Haus bearbeitet, nur eben an der jeweils fachlich zuständigen Stelle.

Diese Anliegen gehen nun zentral und gebündelt an die Beschwerdestelle. Das Verfahren ist nach außen leichter verständlich, der richtige Ansprechpartner ist sofort erkennbar. Die Beschwerdestelle verändert also nur insofern etwas, dass sie die Verwaltung nach außen transparenter macht.

  • Das zeigt sich übrigens auch daran, dass die Beschwerdestelle eben nicht nur für die Polizei, sondern unter anderem für die Polizei zuständig ist, obwohl Sie das in dem Antrag anders darstellen.

Die Beschwerdestelle deckt alle Geschäfts- und Tätigkeitsbereiche meines Hauses ab, also etwa Flüchtlingspolitik, IT-Sicherheit und viele andere Dinge.

  • Und noch etwas ist für den Polizeibereich sehr wichtig: Es können sich nicht nur Betroffene über die Polizei beschweren, sondern auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei selbst können sich mit ihren Sorgen und Nöten an diese Stelle wenden.

Der Inhalt und der Stil Ihres Antrages zwingen mich dazu, Sie an die Versäumnisse Ihrer Regierungszeit zu erinnern:

Als Sie noch regierten,

  • fehlten für etliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei wichtige Beförderungsperspektiven. Ich erinnere an den zu Recht heftig kritisierten A11er-Erlass, den Sie entwickelt und in Kraft gesetzt haben, ohne die Behörden dabei zu beteiligen.

Aber zum Glück ist das Vergangenheit. Wir haben Ihren Erlass aufgehoben und bereits im ersten Regierungsjahr für 1.500 zusätzliche Beförderungen gesorgt.

  • Sie haben keine echten Beteiligungs- oder Mitsprachemöglichkeiten von Polizistinnen und Polizisten geschaffen. Sie haben die Ausrichtungen der Polizei von oben vorgegeben und die Qualität polizeilicher Arbeit regelmäßig nur an Statistiken festgemacht.

Darüber hinaus beschwerten sich die Gewerkschaften über die unzureichende Kommunikation zu wichtigen Themen.

  • Wir haben das geändert. Wir haben für neue Chancen gesorgt, und wir setzen bei der neuen Polizeistrategie auf den vorhandenen Sachverstand aus der Organisation. Die Polizei muss gut aufgestellt sein für die anstehenden demografischen Herausforderungen!

Und ich frage mich noch etwas anderes: Wieso haben Sie in diesen zehn Jahren nicht längst den parlamentarischen Beauftragten eingeführt, den Sie heute fordern? Und ohnehin stellt sich die Frage, ob eine parlamentarische Ansprechstelle nicht viel eher Misstrauen bedeuten würde, da Sie damit unterstellen, dass die Verwaltung selbst keinen angemessenen Umgang mit Kritik gewährleisten könnte.

Ich habe mich in den Koalitionsverhandlungen jedenfalls dafür stark gemacht, dass wir keine unabhängige Stelle beim Landtag bekommen, denn diese wäre ein wirkliches Misstrauensvotum gegen die Arbeit der Verwaltung der Polizei selbst gewesen.

Ich stelle jedenfalls fest, dass von einer einseitigen Kontrollinstanz nicht die Rede sein kann, auch wenn das in dem Antrag so dargestellt wird. Die Beschwerdestelle ist bei weitem nicht nur für die Polizei zuständig und ebenso können sich Polizistinnen und Polizisten vertrauensvoll an diese Stelle wenden. Sie ist Ausdruck einer offenen und bürgernahen Verwaltung, die Kritik und Verbesserungsvorschläge aufnimmt und sie in konstruktiver Weise bearbeitet.

Ich würde mich deshalb freuen, wenn dieser Antrag heute abgelehnt würde.

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erstellt am:
25.07.2014

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