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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zur Beschwerdestelle im Innenministerium

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 25. Juli 2014; Fragestunde Nr. 70 - Innenminister Boris Pistorius beantwortet die Mündliche Anfrage der Abgeordneten der CDU-Fraktion


Die Abgeordneten hatten gefragt:

Die Landesregierung hat zum 1. Juli 2014 die Einrichtung einer „Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger und Polizei“ im Innenministerium beschlossen. Diese soll als „unabhängige“ Stabsstelle direkt dem Staatssekretär unterstellt sein. Eine solche Beschwerdestelle wird von den Gewerkschaften in der Polizei abgelehnt. So schreibt der Landesverband der Gewerkschaft der Polizei in einer Pressemitteilung vom 24. Juni 2014: „Beschwerdestelle ist Ausdruck ideologischer Politik und nicht notwendig für die Arbeit einer Bürgerpolizei“.

Der Landesverband der Deutschen Polizeigewerkschaft urteilt über die Beschwerdestelle auf seiner Internetseite: „Hier scheint eine Symbolpolitik insbesondere zur Befriedigung grüner Klientel betrieben zu werden.“

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Welche Befugnisse hat diese Beschwerdestelle, und wo sind diese geregelt?
  2. Mit wie vielen Dienstposten mit welcher Bewertung ist die Beschwerdestelle ausgestattet?
  3. Welche Sachkosten entstehen durch die Beschwerdestelle?

Innenminister Boris Pistorius beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Die Landesregierung hat durch Beschluss vom 24. Juni 2014 die Einrichtung einer dem Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Sport direkt unterstellten Stabsstelle „Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger und Polizei“ zum 01. Juli 2014 beschlossen.

Diese Stelle ist umfassend für den gesamten Geschäfts- und Tätigkeitsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport zuständig. Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit, sich direkt an die Beschwerdestelle zu wenden, unabhängig davon, ob die Beschwerden das Verhalten von Polizeivollzugsbeamtinnen bzw. Polizeivollzugsbeamten oder von anderen Beschäftigten des Ministeriums oder des übrigen Geschäftsbereichs betreffen. Das Beschwerdemanagement wird umfassend für den gesamten Geschäftsbereich des Ministeriums verstanden und ist nicht nur auf den Bereich der Polizei begrenzt. Im Sinne eines modernen Ideen- und Beschwerdemanagements können und sollen an die Beschwerdestelle auch Anregungen und Bedenken adressiert werden. Durch ein behördenübergreifendes Qualitätsmanagement soll die Qualität der behördlichen Arbeit und deren Akzeptanz in der Öffentlichkeit gesichert und gesteigert werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:


Zu 1.:

Der Beschwerdestelle obliegt die abschließende Bearbeitung aller Beschwerden, die innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches direkt an sie oder an das MI gerichtet sind. Dazu muss sie den Sachverhalt erfassen. Die Beschwerdestelle hat das Recht, Stellungnahmen von den betroffenen Beschäftigten, den jeweiligen Vorgesetzten und Dienststellen(-leitungen) einzuholen.

Für ein behördenübergreifendes Qualitätsmanagement sind die Beschwerden nach Anlass, Person o. ä. zu erfassen. Die abschließende Entscheidung der Beschwerdestelle ist aus Transparenzgründen nicht nur der Beschwerdeführerin oder dem Beschwerdeführer, sondern auch der Dienststelle und den betroffenen Beschäftigten mitzuteilen.

Die Befugnisse ergeben sich aus dem Kabinettsbeschluss und dem Geschäftsverteilungsplan des Hauses. Ihre Ausgestaltung innerhalb dieses Rahmens wird in einer internen Richtlinie näher beschrieben.


Zu 2.:

Derzeit (25. Juli 2014) ist die Beschwerdestelle mit Dienstposten wie folgt ausgestattet:

1 Dienstposten BesGr. A 16 (besetzt mit einer Teilzeitkraft mit 25/40 Wochenstunden)

1 Dienstposten BesGr. A 13 (besetzt mit einer Vollzeitkraft)

1 Dienstposten BesGr. A 12 (besetzt mit einer Teilzeitkraft mit 20/40 Wochenstunden)


Zu 3.:

Unter Berücksichtigung der Tabellen der standardisierten Personalkostensätze für die Durchführung von Gesetzesfolgenabschätzungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen,

der Durchschnittssätze für die Veranschlagung der Personalausgaben sowie der Durchschnittssätze für die Berechnung der haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen der Altersteilzeit für 2014 (RdErl. d. MF v. 13. Februar 2014) wird erwartet, dass jährlich Sachausgaben von 21.000 € durch die Beschwerdestelle u. a. für Material, Fernmelde-, Reisekosten, Büro- und IuK-Ausstattung entstehen werden. Die entsprechenden Mittel sind für das Kapitel 0301 im Rahmen der parlamentarischen Beratungen ab 2014 zusätzlich bereitgestellt worden (vgl. LT-Drs. 17/973).

Presseinformation

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erstellt am:
25.07.2014

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