Nds. Ministerium für Inneres und Sport Niedersachsen klar Logo

Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zu Virtuellen Leitstellen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 25.07.2014; Fragestunde Nr. 61 - Innenminister Boris Pistorius beantwortet die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hermann Grupe, Jan-Christoph Oetjen, Björn Försterling und Dr. Marco Genthe (FDP)


Die Abgeordneten hatten gefragt:

In der Antwort auf die Mündliche Anfrage „Jeder verloren gegangene Notruf ist einer zu viel!“ (Drucksache 17/1695) führt die Landesregierung aus, dass das virtuelle Zusammenschalten von Leitstellen technisch nicht „definiert“ und nicht „vorgesehen“ sei.

Dabei werden die Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstellen (FRL) des Landkreises Rotenburg (Wümme), des Landkreises Heidekreis und des Landkreises Harburg bereits als virtueller Leitstellenverbund betrieben.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung den Betrieb des virtuellen Leitstellenverbundes der FRL des Landkreises Rotenburg (Wümme), des Landkreises Heidekreis und des Landkreises Harburg?
  2. Wie viele Notrufe wurden in den letzten zwei Jahren im Rahmen des virtuellen Zusammenschlusses der FRL des Landkreises Rotenburg (Wümme), des Landkreises Heidekreis und des Landkreises Harburg auf eine andere Leitstelle umgeleitet?
  3. Welche Gründe verhindern den Einsatz einer solchen Struktur bei der Polizei?

Innenminister Boris Pistorius beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

In der Feuerwehr- und Rettungsleitstelle (FRL) werden Rettungsdienst- und Feuerwehreinsätze disponiert. Rettungsdiensteinsätze beanspruchen in der Regel weniger Zeit bei der Disposition als Feuerwehreinsätze, da diese Einsätze größtenteils länger dauern. Sind in einer Leitstelle die Disponenten ausgelastet, kann jeder weitere Notruf nur verzögert angenommen werden. Verzögerungen können unter Umständen das Leben anderer gefährden.

Wird ein Notruf nicht innerhalb von 10 Sekunden angenommen, leitet sich dieser automatisch an die anderen Leitstellen weiter, so dass von dort die nötigen Schritte eingeleitet werden können. Dieses lässt sich bei einer virtuellen Zusammenschaltung dadurch realisieren, dass zwei oder mehr gleiche Einsatzleitsysteme über redundante Standleitungen vernetzt werden und im ständigen Dialog alle einsatzrelevanten Daten austauschen. Die Notrufe werden durchgeschaltet. Dadurch verfügen die jeweiligen Disponenten der übernehmenden Leitstellen über die gleichen Informationen wie die verantwortliche Leitstelle. Im Falle eines Totalausfalls einer FRL kann dieser Ausfall durch die beiden anderen Leitstellen kompensiert werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Die Landesregierung hat keine Einwände gegen die Bildung von virtuellen Leistellen im Bereich der Feuerwehr- und Rettungsleitstellen.

Zu 2.:

Die Nachfrage bei den in der Anfrage aufgeführten Leitstellen hat ergeben, dass dort keine Daten erhoben werden, die eine Weiterleitung der Notrufe belegen.

Zu 3.:

Im Vergleich zu einer Großleitleistelle werden bei einem sogenannten „Virtuellem Verbund“ mehrerer kleinerer Leitstellen zusätzliche Aufwände für die Bereitstellung der Technik je „virtuellen“ Standort erforderlich (bspw. Einsatzleitsysteme, abgesicherte redundante Datenverbindungen, erforderliche Betriebs-, Erhaltungs-, und Ausbaukosten, Digitalfunkanbindung, etc.). Durch einen solchen virtuellen Verbund können daher im Wesentlichen nur Synergien im Bereich des Personaleinsatzes erzielt werden. Dem stehen insbesondere Kosten für die erforderliche Netzinfrastruktur gegenüber.

Des Weiteren sind neben den Möglichkeiten der Weiterleitung von Notrufen über die Netzverbindung des Leitstellenverbunds auch die technischen Bedingungen für die Umsetzungen des Ressourcen- und Einsatzmanagements, sowie aller damit in Zusammenhang stehender Daten (bspw. Standortdaten von Notrufen, laufende Einsätze, Ausrüstung mit besonderen Einsatzmitteln, etc.) in den virtuellen Leitstellen zu definieren. Dieses ist in Bezug zu der Struktur polizeilicher Einsätze ungleich aufwendiger, u. a. weil die Polizei neben den per Notruf eingehenden Einsätzen in ihrem jeweiligen Einsatzraum weitere hoheitlichen Aufgaben wahrnimmt und daher viele Einsatzlagen aus eigeninitiativen Handeln, bzw. Wahrnehmungen entstehen.

Insbesondere aus diesen Gründen wurde die Entscheidung zugunsten der Einrichtung von Großleitstellen zur bestmöglichen Ausnutzung der einzusetzenden Ressourcen beschlossen.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.07.2014

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln