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Beantwortung der Mündl. Anfragen der FDP zum Nachwuchs bei der Kriminalpolizei

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 25.07.2014; Fragestunde Nr. 57 und Nr. 58 - Innenminister Boris Pistorius beantwortet die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Dr. Marco Genthe (FDP)


Die Abgeordneten hatten gefragt:

Die Kriminalpolizei hat in Deutschland die Aufgabe, schwere Straftaten aufzudecken. Dazu zählen beispielsweise Straftaten gegen das Leben, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder Wirtschaftskriminalität. Nach Einschätzungen des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BdK) ist dabei eine spezialisierte Ausbildung genauso wie die konsequente Nachwuchsgewinnung von qualifizierten Kräften auch mit Vorqualifikationen wichtig. Seit 1994 findet in Niedersachsen keine spezialisierte und fachlich fundierte Ausbildung für die Kriminalpolizei mehr statt.

Zudem wird seit dieser Zeit auf eine qualifizierte Übernahmeausbildung von der Schutz- zur Kriminalpolizei verzichtet. In Niedersachsen findet auch keine spezialisierte Ausbildung von Kriminalbeamten während des Studiums statt. Der BdK forderte unlängst die Einführung eines Studiengangs, der junge und qualifizierte Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamte in Niedersachsen ausbilden soll. Andere Bundesländer (u. a. das rot/grün regierte Schleswig-Holstein) stellen bereits den Nachwuchs direkt für die Kriminalpolizei ein und berücksichtigen dabei die unterschiedlichen Qualifikationen und Motivlagen für die jeweilige Berufsentscheidung (Schutz- oder Kriminalpolizei). Der FDP-Fraktion ist bekannt, dass sich Bewerber aus Niedersachsen, denen keine Zusage für die Kriminalpolizei in Niedersachsen gegeben wird, nach Schleswig-Holstein abwenden.

Der FDP-Fraktion ist auch bekannt, dass die Kriminalpolizei vermehrt auch für klassische schutzpolizeiliche Aufgabenstellungen eingesetzt wird, um hier die Lücken aufgrund von Einsatzlagen in den Wechselschichtdienststellen der Schutzpolizei zu schließen. Die führt zu weiteren Belastungen der „ermittelnden Bereiche“.

Wir fragen die Landesregierung:

Teil 1:

1. Plant die Landesregierung die Einrichtung eines spezialisierten Studiengangs für Anwärter, die den direkten Weg in die Kriminalpolizei einschlagen möchten? Wenn nein, mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung sicherstellen, dass ausreichend qualifizierter Nachwuchs für die Kriminalpolizei zur Verfügung steht?

2. Wie haben sich die Beamtinnen und Beamten, die derzeit bei der Kriminalpolizei eingesetzt sind, für die Aufgabenbereiche der Kriminalpolizei qualifiziert?

3. Gibt es spezielle Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für die einzelnen Aufgabenbereiche der Kriminalpolizei?

Die Qualität und Professionalität der Ermittlungsarbeit sind die wesentlichen Bausteine für den Erfolg in der polizeilichen Kernaufgabe der Kriminalitätsbekämpfung. Dabei zeichnet sich professionelle Ermittlungsarbeit u. a. durch die konsequente und zielgerichtete Anwendung aller vorhandenen rechtlichen und technischen Instrumente der Beweisführung aus. Derartig qualitativ ausgerichtetes Ermittlungshandeln ist nur dann realisierbar, wenn die dafür verantwortlichen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sowie die Führungskräfte über das jeweils erforderliche spezifische Wissen im Hinblick auf Rechtsanwendung, Methodik und Verfahrensabläufe verfügen. Daher ist es in Niedersachsen im Rahmen der polizeilichen Aus- und Fortbildung das Ziel, neben der Vermittlung unverzichtbarer Basiskompetenzen auch dem Gebot der Spezialisierung der Kriminalitätsbekämpfung Rechnung zu tragen.

Das Bachelorstudium an der Polizeiakademie Niedersachsen schafft eine anerkanntermaßen gute Grundlage, indem die Absolventen/-innen die wesentlichen Strukturen polizeilicher Sachbearbeitung kennenlernen und die Kompetenzen zur Selbsterarbeitung von weiteren Inhalten vermittelt bekommen. Dabei ist der Studiengang bewusst interdisziplinär aufgebaut. Verschiedene Phänomene werden rechtlich (strafrechtlich und strafprozessual), einsatztechnisch und -taktisch, kriminalistisch und kriminologisch und auch sozialwissenschaftlich gewürdigt und bearbeitet. Damit soll eine engere Verknüpfung des Studiums mit den später vorherrschenden Anforderungen im eigentlichen Beruf hergestellt werden. Auch im Polizeiberuf selbst stellen sich polizeiliche Lagen und Herausforderungen komplex dar und müssen bewältigt werden.

Das Studium ist bewusst nicht darauf ausgelegt, für alle späteren Verwendungsmöglichkeiten in der Polizei abschließendes Wissen zu vermitteln, was schon aufgrund der Komplexität der Anforderungen des Berufes auch überhaupt nicht leistbar wäre. Es macht die Studierenden aber in ihrer Erstverwendung handlungs- und entscheidungssicher, unabhängig davon, ob diese in geschlossenen Einheiten, im Einsatz- und Streifendienst oder in ermittelnden Bereichen angesiedelt ist. Das Studium bildet für alle Absolventinnen und Absolventen die Basis, sich für sämtliche vollzugspolizeilichen Aufgaben in der Polizei weiter qualifizieren zu können.

Dieser Weg der Vermittlung bereitet unsere jungen Nachwuchskräfte genauso grundlegend wie vielseitig auf die Wahrnehmung ihrer anspruchsvollen Aufgaben vor und bildet damit einen wichtigen Baustein für eine leistungsstarke Polizei des Landes Niedersachsen.

Im Anschluss ist es Aufgabe der Polizeibehörden, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dem jeweiligen Bedarf entsprechend verwendungsorientiert durch gezielte Qualifizierungs­maßnahmen „on the job“ und im Rahmen aufgabenbezogener Fortbildung die vertiefenden Kenntnisse und Fähigkeiten für die individuelle Aufgabenwahrnehmung zu vermitteln bzw. für die Vermittlung zu sorgen. Dafür ist eine Zugehörigkeit zu einer Sparte ohne Bedeutung. Entscheidend bleibt die individuelle Qualifikation. Also, keine ausschließliche Qualifikation für eine Fachrichtung, sondern individuelle Weiterqualifizierung für die jeweilige Tätigkeit.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Nein.

Die in der Vorbemerkung dargestellten Abläufe stellen sicher, dass auch zukünftig ausreichend qualifizierter Nachwuchs für die ermittelnden Bereiche zur Verfügung steht. Daher ist die Einrichtung eines spezialisierten Studiengangs für Anwärterinnen und Anwärter, die später kriminalpolizeiliche Tätigkeiten ausüben wollen bzw. werden, weder erforderlich noch geplant.

Zu 2.:

Neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die das Studium an der Polizeiakademie Niedersachsen durchlaufen haben - siehe Vorbemerkung - , sind in den ermittelnden Bereichen auch weitere tätig, die abhängig vom Zeitpunkt des Eintritts in die Landespolizei direkt, über eine Spezialisierung im Rahmen des Studiums an der von der Vorgängerregierung abgeschafften Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege, Fachbereich Polizei, oder über andere zielgerichtete Fortbildungen für Tätigkeiten in den ermittelnden Bereichen qualifiziert worden sind.

Zu 3.:

Bereits im Rahmen des Studiums haben die Studierenden der Polizeiakademie die Möglichkeit, Schwerpunktmodule zu absolvieren, in denen spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zur Kriminalitätsbekämpfung vermittelt werden. Eine erfolgreiche Teilnahme an diesen Schwerpunktstudien ist eine in die Studienphase vorverlegte erste Spezialisierung und Interessensausrichtung, die aber ebenfalls ganz bewusst eine andere Anschluss­verwendung weder ausschließt noch die gewählte Fachrichtung zwingend vorschreibt.

Darüber hinaus hält die Polizeiakademie für die ermittelnden Organisationsbereiche ein umfangreiches Fortbildungsangebot vor. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um deliktsbezogene Fortbildungsmaßnahmen für Sachbearbeiter/innen in den Kriminal- und Ermittlungsdiensten, den Zentralen Kriminaldiensten sowie den Zentralen Kriminalinspektionen. aneben werden deliktsübergreifende Veranstaltungen (z.B. Fahndung, Analyse, Prävention, Vernehmung, Kriminaltechnik) angeboten.

Seminarangebote gibt es z.B. in den Deliktsfeldern:

  • Cybercrime
  • Umweltkriminalität
  • Todesursachenermittlung
  • Brandursachenermittlung
  • Betäubungsmittelkriminalität
  • Sexualkriminalität
  • Glücks- und Falschspielkriminalität
  • Bandenkriminalität, Waffenkriminalität, Raub- und Erpressungskriminalität
  • Wirtschafts-/Betrugskriminalität, Vermögensermittlungen, Korruptionskriminalität
  • Politisch motivierte Kriminalität
  • Illegale Ausländer/-innen, Schleusungskriminalität und Menschenhandel
  • Jugendkriminalität

Dieses Angebot kann schon deshalb nicht abschließend dargestellt werden, weil sich das Fortbildungsangebot der Polizeiakademie auch zukünftig am Bedarf der Behörden orientieren muss. Sofern durch die ermittelnden Organisationseinheiten ein weitergehender Fortbildungsbedarf formuliert wird, kann dieser kurzfristig berücksichtigt werden.

Neben den Fortbildungsangeboten der Polizeiakademie stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ermittelnden Bereiche auch andere fachspezifische Fortbildungs­möglichkeiten zum Beispiel beim Bundeskriminalamt zur Verfügung.

Insgesamt wird der Aus- und Fortbildung für ermittelnde Organisationsbereiche innerhalb der Polizei Niedersachsen eine große Bedeutung beigemessen. Durch die genannten Maßnahmen ist die Personalgewinnung und -qualifizierung für Ermittlungsbereiche auch langfristig gesichert.

Teil 2:

4. Wie hoch ist der Anteil der Kriminalpolizei am gesamten Personalbestand (Schutz-, Wasserschutz-, Kriminalpolizei - ohne Tarif - und ohne Verwaltungsbeamte), und wie hoch ist der Altersschnitt der Kriminalpolizei im Verhältnis zur Schutz- und Wasserschutzpolizei?

5. Wie viele Dienstposten/Stellen bei der Kriminalpolizei sind derzeit unbesetzt, und wie wird sich der Bedarf an Kriminalpolizei pro Jahr in den nächsten 15 Jahren aufgrund der erkennbaren hohen Pensionierungszahlen entwickeln?

6. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um den Berufszweig des Kriminalbeamten in seiner Attraktivität für junge Bewerber zu steigern?

Innenminister Boris Pistorius beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Die im Zuge der Dienstrechtsreform im Jahr 2009 durchgeführte Reduzierung der Laufbahnen führte im Bereich der Polizei zu einer Zusammenführung der Laufbahnen der Schutz- und Kriminalpolizei in die Laufbahn der Fachrichtung Polizei. Folgerichtig ist mit dem Haushaltsplan 2012 auch die Trennung von Schutzpolizei und Kriminalpolizei in den Stellenplänen aufgehoben worden; es gibt seitdem einen gemeinsamen Stellenplan mit allen Stellen der Polizeivollzugsbeamten/-innen. Auch bei den Dienstposten wird lediglich zwischen Dienstposten des Polizeivollzugsdienstes und Dienstposten des Polizeiverwaltungsdienstes differenziert. Die konkrete Besetzung von Dienstposten gerade auch in den ermittelnden Bereichen erfolgt unter Berücksichtigung der individuellen Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber und den Anforderungen der angestrebten Tätigkeit.

Lediglich im Bereich der Amtsbezeichnungen besteht weiterhin eine Differenzierung: es werden sowohl Amtsbezeichnungen mit dem Zusatz „Polizei-“, wie zum Beispiel „Polizeikommissar“, als auch mit dem Zusatz „Kriminal-“, zum Beispiel „Kriminalkommissar“, vergeben. Gemäß § 4 Absatz 4 der Niedersächsischen Verordnung über die Laufbahnen der Fachrichtung Polizei (NLVO-Pol) vom 24. Mai 2013 führen die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten im Vorbereitungsdienst für das erste Einstiegsamt der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 die Dienstbezeichnung „Polizeikommissaranwärterin“ oder „Polizeikommissaranwärter“.

Vor dem Hintergrund der Zusammenführung der Stellenpläne sowie der früheren laufbahnrechtlichen Trennung zwischen Schutz- und Kriminalpolizei kann die Vergabe der Amtsbezeichnung „Kriminal-“ nunmehr flexibler unter Berücksichtigung eines entsprechenden Funktionsbezuges und einer ausreichenden individuellen Qualifizierung erfolgen. Ein Wechsel der Amtsbezeichnung erfolgt jedoch nur auf Antrag der Beamtin bzw. des Beamten. Wird ein entsprechender Antrag nicht gestellt, bleibt es bei dem Zusatz „Polizei-„ in der Amtsbezeichnung, auch wenn kriminalpolizeilich geprägte Tätigkeiten wahrgenommen werden. Andererseits bleibt der Zusatz „Kriminal-“ erhalten, auch wenn eine Verwendung in ermittelnden Bereichen nicht mehr stattfindet. Die Amtsbezeichnung lässt somit keinen eindeutigen Rückschluss auf die aktuelle dienstliche Verwendung zu.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 4.:

In der Polizei des Landes Niedersachsen sind derzeit 17.966 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte beschäftigt (Quelle: PMV-Auswertung, Stand 16.07.2014, ohne Anwärterinnen und Anwärter). Davon tragen 14.405 Beamtinnen und Beamte eine Amtsbezeichnung mit dem Zusatz „Polizei-“ und 3.561 Beamtinnen und Beamte eine Amtsbezeichnung mit dem Zusatz „Kriminal-“, was einem Anteil von 19,82% entspricht.

Bis 2011 waren Stellen für Schutzpolizei und Kriminalpolizei im Haushaltsplan getrennt ausgewiesen (siehe Vorbemerkungen). Der Anteil der Stellen der Kriminalpolizei lag gemäß Haushaltsplan 2011 bei 18,36% der Stellen des Polizeivollzugsdienstes insgesamt.

Der Altersdurchschnitt lag zum Stichtag 01.01.2014 für die Gesamtheit aller Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten bei 46,19 Jahren (ohne Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport sowie ohne Anwärterinnen und Anwärter). Bei den Beamtinnen und Beamten, die eine Amtsbezeichnung mit dem Zusatz „Polizei-“ tragen, lag der Altersdurchschnitt bei 45,02 Jahren und bei den Beamtinnen und Beamten, die eine Amtsbezeichnung mit dem Zusatz „Kriminal-“ tragen, bei 50,89 Jahren. Zu beachten sind hierbei die stark unterschiedlichen Größen beider Gruppen (rund 80% zu 20%) sowie der Umstand, dass nach Beendigung des Studiums regelmäßig zunächst eine Ernennung zur „Polizeikommissarin“ bzw. zum „Polizeikommissar“ erfolgt und ein Wechsel der Amtsbezeichnung grundsätzlich erst im weiteren beruflichen Werdegang erfolgt.

Zu 5.:

Da eine Differenzierung, wie in der Vorbemerkung ausgeführt, weder im Bereich der Stellenpläne noch bezogen auf die Dienstposten vorgenommen wird, ist eine Beantwortung der Frage nach unbesetzten Dienstposten/Stellen bei der Kriminalpolizei nicht möglich. Gleiches gilt für die Fragestellung zum Bedarf an Kriminalpolizei pro Jahr in den nächsten 15 Jahren aufgrund der Pensionierungszahlen.

Bezogen auf die Planung des Personalnachersatzes ist auch zu beachten, dass die fachliche Ausrichtung des Dienstpostens nicht zwingend mit der Amtsbezeichnung der Dienstposteninhaberin bzw. des Dienstposteninhabers übereinstimmt – siehe Vorbemerkung.

Vor diesem Hintergrund erfolgt die Ermittlung des zukünftigen Personalbedarfs unabhängig von den Amtsbezeichnungen der in den Ruhestand tretenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Polizeivollzugsdienst insgesamt. Auch der Bedarf für die ermittelnden Bereiche wird somit über die an der Polizeiakademie Niedersachsen Studierenden gedeckt. Die Qualifizierung für die ermittelnden Bereiche erfolgt sowohl während des Studiums als auch im Laufe des weiteren beruflichen Werdeganges durch bedarfsorientierte und individuelle Fortbildung. Dabei ist es Aufgabe der Polizeibehörden, nach Feststellung des Bedarfes für eine Tätigkeit in den ermittelnden Bereichen geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu identifizieren.

zu 6.:

Die Nachwuchsgewinnung der Polizei Niedersachsen ist modern und zielgruppenorientiert ausgerichtet. Sie basiert im Wesentlichen auf drei Faktoren:

  • professionelle, mehrdimensionale Nachwuchswerbung, um die Aufmerksamkeit der Schulabsolventinnen und -absolventen zu gewinnen
  • ein modernes, auf einem Anforderungsprofil basierendes Bewerbungs- und Auswahlverfahren, das zeitnah zu verbindlichen Einstellungszusagen – und damit Bewerberbindung – führt
  • weitere Erschließung bislang unterrepräsentativ vorhandener Zielgruppen, insbesondere auch von Bewerberinnen und Bewerbern mit Migrationshintergrund

Die Basis der Nachwuchswerbung bildet das enge Zusammenwirken der landesweiten Werbung der Polizeiakademie mit der dezentralen Werbung der Polizeibehörden vor Ort. Auf der Grundlage dieses Werbekonzeptes hat die Polizei Niedersachsen eine Fülle von neuen Werbemaßnahmen (wie z. B. Facebook, Radiowerbung, Kinospot, Karriereportal Niedersachsen, Berufsmessen, etc.) initiiert. Diese Werbemaßnahmen sowie die modernen Auswahl- und Einstellungsstrategien der Polizei Niedersachsen stellen die erfolgreiche Nachwuchsgewinnung sicher.

Im Bereich der Printmedien ist die Imagebroschüre mit einer jeweiligen Druckauflage in der Höhe von 30.000 bis 50.000 Exemplaren eines der Hauptwerbemittel der Polizei Niedersachsen. Diese Broschüre ist gerade komplett überarbeitet und aktualisiert worden und wird zeitnah herausgegeben. Darin wird u. a. der Anteil der ermittelnden Bereiche deutlich umfangreicher abgebildet und dargestellt, als dieses in der Vergangenheit der Fall war. So enthält der neue Entwurf der Broschüre insgesamt 6 Seiten die ausschließlich kriminalpolizeiliche Belange berücksichtigen. Dargestellt sind z.B. die Reportage „Einbruch im Wohnhaus“ sowie eine umfassende Beschreibung der Aufgaben des Landeskriminalamtes.

Auch die kriminalpolizeilichen Tätigkeiten sind für junge Bewerberinnen und Bewerber von hohem Interesse und folgerichtig ein wesentlicher Baustein für die Nachwuchswerbung der Polizei Niedersachsen.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.07.2014

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