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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zur Kooperation mit Sicherheitsfirmen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 25.07.2014; Fragestunde Nr. 49 - Innenminister Boris Pistorius beantwortet die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Horst Kortlang, Jan-Christoph Oetjen, Björn Försterling und Dr. Marco Genthe (FDP)


Die Abgeordneten hatten gefragt:

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) veröffentlichten unlängst ein Positionspapier zum Thema „Sicherheit in Städten und Gemeinden“. In dem Papier wird beispielsweise die Ersetzung der Polizei durch private Sicherheitsunternehmen abgelehnt. Private Sicherheitsdienstleister sollen mit der Polizei einen Vertrag über gesicherte Zusammenarbeit eingehen. So könne sichergestellt werden, dass die Ansprüche an diese hochqualitative Dienstleistung erfüllt werden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. In welchen Gemeinden und Städten in Niedersachsen findet welche Art der Zusammenarbeit mit privaten Sicherheitsdienstleistern statt?

2. In welcher Form sind die stattfindenden Kooperationen privater Sicherheitsdienstleister mit den Kommunen und mit der Polizei vertraglich geregelt?

3. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung zur Stärkung der Polizeipräsenz vor Ort treffen, um sicherzustellen, dass die Polizei nicht durch private Sicherheitsdienstleister ersetzt wird?

Innenminister Boris Pistorius beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Die Gewährleistung von Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger gehört zu den elementaren Aufgaben des Staates und seinen Sicherheitsbehörden, insbesondere der Polizei. Bereits im Jahr 2008 hat die IMK die zunehmende Bedeutung privater Sicherheitsdienste thematisiert. Auch wenn festgestellt wurde, dass Sicherheitsunternehmen ein wichtiger Bestandteil für die Sicherheitsarchitektur in Deutschland sind, hat die IMK betont, dass die Gewährleistung der Inneren Sicherheit staatliche Aufgabe ist und das durch das Grundgesetz zugewiesene Gewaltmonopol nicht zur Disposition steht. Gleichwohl kann der Einsatz von privaten Sicherheitsunternehmen eine sinnvolle Ergänzung und Unterstützung darstellen, insbesondere bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen, internationalen Sportveranstaltungen oder sonstigen Veranstaltungen. Die privaten Sicherheitsunternehmen müssen allerdings Qualitätsmindeststandards erfüllen, insbesondere hinsichtlich Zuverlässigkeit, Qualifikation, Sachkunde sowie bei der Ausbildung des Personals.

Die Innenministerkonferenz hat sich unter dem Thema „Zertifizierung privater Sicherheitsunternehmen“ intensiv mit der Frage beschäftigt, wie die Qualität der Zusammenarbeit mit privaten Sicherheitsunternehmen verbessert werden kann. Eine daraufhin eingesetzte Projektgruppe „Zertifizierung von Unternehmen im privaten Sicherheitsgewerbe“ (PG „ZERTIS“) hat schließlich Empfehlungen für Qualitätsstandards und deren rechtsverbindliche Umsetzung erarbeitet. Ein dort erarbeiteter Kriterienkatalog wurde durch eine länderoffene Arbeitsgruppe geprüft, um die erarbeiteten Standards für private Sicherheitsunternehmen verbindlich zu verankern. Im Ergebnis resultierten daraus Empfehlungen, die Gewerbeordnung (§ 34a) um die personenbezogenen Anforderungen aus dem Kriterienkatalog zu erweitern (z. B. regelmäßige Zuverlässigkeitsüberprüfung und die Erweiterung des Erfordernisses einer Sachkundeprüfung) sowie die DIN-Norm 77200 „Sicherungsdienstleistungen-Anforderungen“ entsprechend anzupassen.

Die Kommunen sind in vielfältiger Weise in ihrer Funktion als Gefahrenabwehrbehörde und zum Schutz ihrer Einrichtungen mit Sicherheitsfragen befasst. Im Rahmen ihrer Organisationshoheit können sie selbst entscheiden, ob sie für bestimmte Aufgaben eine Zusammenarbeit mit privaten Sicherheitsdienstleistern vereinbaren. Diesen Sicherheitsunternehmen werden aber keine hoheitlichen Befugnisse übertragen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2:

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport schloss am 16.04.2010 mit dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW), ehem. Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e.V. (BDWS), Landesgruppe Niedersachsen, eine Rahmenvereinbarung über die gemeinsame Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsunternehmen des BDSW und den Polizeidirektionen. Dies eröffnete den Polizeidirektionen die Möglichkeit, eigene Kooperationsvereinbarungen mit Sicherheitsunternehmen abzuschließen.

Im Bereich der Polizei des Landes Niedersachsen wurden in den nachfolgend aufgeführten Polizeidirektionen folgende Kooperationen mit Sicherheitsunternehmen geschlossen:

Polizeidirektion Osnabrück:

Im Jahr 2011 hat die Behörde zwei Kooperationen mit Sicherheitsdienstleistern geschlossen. Auf Grundlage der „Jedermannrechte“ sollen Sicherheitsdienstleister relevante Hinweise an die örtlichen Polizeidienststellen geben.

Polizeidirektion Hannover:

Bereits seit 2007 besteht eine Vereinbarung über eine Sicherheitspartnerschaft mit dem BDSW, die inhaltlich vornehmlich den standardisierten Informationsaustausch zwischen der Polizeidirektion Hannover und den Sicherheitsunternehmen des BDSW regelt. Darüber hinaus besteht seit 2005 eine Kooperation über die Zusammenarbeit der Polizeidirektion Hannover mit der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG.

Polizeidirektion Oldenburg:

Seit dem Jahr 2011 besteht die Kooperation mit einem Sicherheitsdienstleister für die Zuständigkeitsbereiche der Stadt Wilhelmshaven und des Landkreises Friesland. Ziel ist der verbesserte Informationsaustausch und die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen beiden Vertragspartnern.

Über die bestehenden vertraglichen Vereinbarungen hinaus finden in der Polizei des Landes Niedersachsen regelmäßig anlassbezogene Abstimmungsgespräche mit privaten Sicherheitsunternehmen statt. Dies insbesondere dann, wenn ein Veranstalter Sicherheitsunternehmen mit Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben betraut hat.

Über die aktuelle Zusammenarbeit zwischen niedersächsischen Kommunen und privaten Sicherheitsdienstleistern liegen weder hier noch bei den kommunalen Spitzenverbänden umfassende Erkenntnisse vor und konnten auch in der zur Beantwortung der Mündlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht eingeholt werden. In der Vergangenheit sind auch nur vereinzelt durch Presseberichte Geschäftsbeziehungen zwischen Kommunen und Sicherheitsdienstleistern bekannt geworden. Diese bezogen sich auf einen Streifendienst in der Gemeinde Bienenbüttel im Jahre 2007, die den sonst vorgesehenen Einsatz von seinerzeit angeregten Bürgerstreifen entbehrlich machen sollte. Der Einsatz war nur befristet angelegt und soll den Presseberichten zufolge 5.000 Euro Kosten verursacht haben. Wegen der hohen Kosten bestand diese Zusammenarbeit nur etwa ein Dreivierteljahr. Die Landeshauptstadt Hannover hat bereits im zweiten Jahr nach entsprechenden Ausschreibungen einen privaten Sicherheitsdienst mit Streifengängen in der Limmerstraße/Küchengartenplatz eingesetzt. Es besteht ein entsprechender Dienstleistungsvertrag. Des Weiteren setzt die Stadt Langenhagen temporär zur Nachtzeit ein Sicherheitsunternehmen zur Bestreifung des Stadtparks ein und in der Gemeinde Isernhagen erfolgt temporär in den Sommermonaten eine Bestreifung der Badeseen. Alle diese Kooperationen sind vertraglich geregelt.

Zu 3.:

Unter Hinweis auf die Vorbemerkung gehört es zur Kernaufgabe des Staates, die Sicherheit für seine Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Gemäß Art. 33 Abs. 4 GG obliegt die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die in einem öffentlich-rechtlichen Treueverhältnis stehen. Die Wahrnehmung von polizeilichen Aufgaben durch private Sicherheitsdienstleister ist damit grundsätzlich ausgeschlossen.

Presseinformation

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erstellt am:
25.07.2014

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