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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zu Rettungsgassen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 25.07.2014; Fragestunde Nr. 43 - Innenminister Boris Pistorius beantwortet die Mündliche Anfrage der Abgeordneten der FDP-Fraktion


Die Abgeordneten hatten gefragt:

Bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen sind alle Autofahrer verpflichtet, eine Rettungsgasse frei zu halten. Dabei ist nach der Straßenverkehrsordnung die Rettungsgasse bei zwei Fahrstreifen in der Mitte zu bilden: Autos auf dem linken Fahrstreifen müssen also an den linken Fahrbahnrand fahren, die auf der rechten Spur an den rechten Fahrbahnrand.

Bei mehrspurigen Autobahnen ist die Rettungsgasse zwischen dem äußersten linken und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspur zu bilden. Hintergrund: Der Standstreifen ist als Zufahrt zu den Einsatzstellen nicht geeignet, weil er oft nicht durchgehend ausgebaut oder von liegengebliebenen Fahrzeugen blockiert ist.

Feuerwehren, Rettungskräfte, die Polizei und andere Hilfsorganisationen beklagen oftmals, dass sie im Einsatz stark behindert werden und wertvolle Zeit für die Versorgung der Verletzten und die Räumung der Unfallstelle verloren geht. Drei bis vier Minuten können bei der Durchfahrt einer bereits gebildeten Rettungsgasse gespart werden - Zeit, die über Leben und Tod entscheiden kann.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung Initiativen wie in Österreich oder Bayern (http://sichere-einsatzfahrt.de/2011/12/02/tv-kampagne-rettungsgasse-in-oesterreich-seit-01-12-2011/ bzw. https://www.stmi.bayern.de/med/aktuell/archiv/2013/20130625rettungsgasse/)?
  2. Plant die Landesregierung eine ähnliche Informationskampagne für Niedersachsen?
  3. Plant die Landesregierung, sich für eine bundesweite Aufklärungskampagne nach österreichischem Vorbild einzusetzen?

Innenminister Boris Pistorius beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge gem. § 11 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen eine freie Gasse bilden.

Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift stellt eine Verkehrsordnungswidrigkeit gem. §§ 24 StVG, 11 Abs. 2 i. V. m. 49 Abs. 1 Nr. 11 StVO dar, die mit 20,- Euro gem. Ziff. 50 der Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV geahndet werden kann.

Bei Staulagen stellen sowohl Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst immer wieder fest, dass diese Rettungsgasse nicht durchgehend gebildet wird und sich der Rettungseinsatz dadurch zeitlich verzögert bzw. das Erreichen des Einsatzortes erheblich erschwert werden kann. Die Verfolgung dieser Verkehrsordnungswidrigkeit erfolgt häufig nicht, da der Rettungs- bzw. Sicherungseinsatz Priorität besitzt.

Das Ziel von Rettungsgassen ist, aktiv bei der Rettung von Menschen mitzuhelfen. Auf dieses Ziel sollen diese Kampagnen aufmerksam machen und die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sensibilisieren.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Die Informationskampagnen zu dieser Thematik werden durch die Landesregierung positiv bewertet.

Zu 2.:

In Niedersachsen ist derzeit eine Sicherheitskampagne zu dieser Thematik durch die Landesverkehrswacht Niedersachsen in Vorbereitung. Diese Kampagne wird durch die Nds. Ministerien für Inneres und Sport sowie Wirtschaft, Arbeit und Verkehr unterstützt und begleitet.

Zu 3.:

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) haben diese Thematik über diese Kampagne „Runter vom Gas“ ebenfalls aufgenommen. Zudem haben einzelne Bundesländer die Thematik bereits aufgegriffen und verschiedene Präventionsaktionen ins Leben gerufen, so dass eine bundesweite Aufklärungskampagne durch die Landesregierung nicht initiiert werden muss.

Im Übrigen siehe Antwort zu 2.

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erstellt am:
25.07.2014

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