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Optionszwang schnell und vollständig abschaffen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 24.07.2014; TOP 24 Rede von Innenminister Boris Pistorius zum Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen


Sehr geehrter Herr Präsident,

meine sehr geehrten Damen und Herren!

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzesentwurf für ein geändertes Staatsangehörigkeitsgesetz in diesem Monat beschlossen. Er wird nun abschließend dem Bundesrat zugeleitet und voraussichtlich im September abschließend beraten.

Ich bedauere zwar, dass der Gesetzesentwurf die eingegangenen Änderungswünsche und Anregungen aus den Ländern nicht berücksichtigt. Und ich mache auch kein Geheimnis daraus: Natürlich hätten wir uns gewünscht, dass Mehrstaatigkeit generell ermöglicht wird, und dass das Optionsverfahren in der Konsequenz komplett entfällt.

Es gibt aber auf der Bundesebene andere Mehrheitsverhältnisse als in diesem Hohen Haus, und deshalb sind auch andere Kompromisse erforderlich. Ich erinnere daran, dass CDU und CSU auf Bundesebene am Optionsverfahren ursprünglich unverändert festhalten wollten. Dementsprechend war auch der ursprüngliche Vorentwurf des zuständigen Bundesministeriums sehr restriktiv gehalten.

Ich begrüße vor diesem Hintergrund sehr, was wir erreichen konnten. Nach dem jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf entfällt die Optionspflicht für mehr als 90% der Betroffenen. Damit können wir sehr vielen Menschen helfen. Es müssen sich danach weniger als 10% der Betroffenen für die eine und gegen die andere Staatsangehörigkeit entscheiden.

Man sollte den Kompromiss, der nunmehr erreicht wurde, daher nicht kleinreden. Er ist gegenüber dem, was zunächst geplant war und von der konservativen Seite gefordert wurde, ein sehr großer Schritt in die richtige Richtung.

Wir sollten nun dafür sorgen, dass das Gesetz unverzüglich in Kraft tritt und dann schnell umgesetzt wird. Je später das neue Gesetz wirksam wird, desto mehr Deutsche verlieren schließlich ihre Staatsangehörigkeit aufgrund der jetzt noch geltenden Regelungen. Das müssen wir verhindern!

Das Thema ist damit natürlich noch nicht erledigt. Der Gesetzesentwurf enthält schließlich noch nicht alles, was wünschenswert wäre und was teilweise in dem Entschließungsantrag angesprochen wird.

Unser Ziel bleibt weiterhin eine Regelung für Altfälle, also für Menschen, die in der Vergangenheit die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben. Auch die Betroffenen sollten so wenig wie möglich mit Vorlagepflichten belastet werden (z.B. zur Aufenthaltsdauer). Wir brauchen dazu ein effizienteres Zusammenspiel zwischen Staatsangehörigkeitsbehörden und Meldebehörden. Und wir müssen bei der Ausgestaltung des Verfahrens darauf achten, dass die Kommunen langfristig nicht unverhältnismäßig belastet werden.

Das alles gilt vor allem deshalb, weil ja nur noch sehr wenige Menschen faktisch von der Optionspflicht betroffen sind.

Lassen Sie uns in diesem Sinne unsere Ziele im Blick behalten, und nun das geänderte Bun-desgesetz positiv begleiten. Wir können für über 90% der Betroffenen viel erreichen, und diese Chance sollten wir auf jeden Fall nutzen!

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erstellt am:
24.07.2014

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