Fast 2000 Beförderungen bei der Niedersächsischen Polizei
Insgesamt 1958 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten sind am 2. Juni in Niedersachsen befördert worden. Der niedersächsische Minister für Inneres und Sport Boris Pistorius sagt: „Mit meinen Glückwünschen zu den Beförderungen verbinde ich meinen Dank an alle Beamtinnen und Beamten für ihre erfolgreiche Arbeit.“
Trotz der schwierigen Finanzlage des Landes wurden mit dem aktuellen Haushalt 750 zusätzliche Beförderungen nach A 10 und 750 Beförderungen nach A 11 ermöglicht. Dazu hat auch wesentlich die Aufhebung der von der Vorgängerregierung erlassenen sehr restriktiven Regelung zur Bewertung von Dienstposten nach A 11 beigetragen. Diese Regelung hatte in den zurückliegenden Jahren für viel Unmut bei den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten gesorgt. Für die ganz überwiegende Anzahl der Polizistinnen und Polizisten war dadurch der Aufstieg zur Hauptkommissarin oder zum Hauptkommissar faktisch undenkbar geworden. Die neue Regelung ermöglicht es nun grundsätzlich jeder Polizeivollzugsbeamtin und jedem Polizeivollzugsbeamten auf ihren Dienstposten auch nach A 11 befördert zu werden.
Die Beförderungen gliedern sich wie folgt:
Beförderungen Polizeivollzug (1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2)
nach A 10 BBesO
1048
nach A 11 BBesO
856
nach A 12 BBesO
34
nach A 13 BBesO
15
Summe:
1953
Beförderungen Polizeivollzug (2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2)
nach A 14 BBesO
3
nach A 15 BBesO
2
Summe:
5