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Gemeinsame Presseerklärung des Innenministeriums und des Landkreises Wittmund: Innenministerium und Kreis Wittmund stellen Weichen für schnelle Lösung im Verfahren von Suada D.

Das Berufungsverfahren in der Verwaltungsrechtssache der 1991 nach Deutschland eingereisten Mutter Suada D. mit ihren drei in Deutschland geborenen Kindern wird nicht weiter betrieben. Darauf haben sich das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport und der Landkreis Wittmund als zuständige Ausländerbehörde verständigt. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte ursprünglich entschieden, dass der Mutter und ihren Kindern Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen seien. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport und der Landkreis Wittmund haben jetzt vereinbart, dass der Landkreis die Berufung gegen dieses Urteil zurücknimmt.

Niedersachsens Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Frau D. und ihre Kinder sollen jetzt möglichst schnell Rechtssicherheit bekommen und nicht weiter auf ein Berufungsurteil warten müssen." Zum rechtlichen Hintergrund: unabhängig vom Ausgang des andauernden Rechtsstreits hätte sich die Familie voraussichtlich auf das im Koalitionsvertrag verankerte stichtagsunabhängige Bleiberecht berufen können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit des Anrufens der Härtefallkommission. Infolge beider Regelungen wäre die hier langjährig geduldete und in Deutschland verwurzelte Mutter von drei Kindern sehr wahrscheinlich ein Bleiberecht in Deutschland gewährt worden. "Ich freue mich über diese Lösung und wünsche mir für zukünftige gleichgelagerte Fälle eine grundsätzliche Regelung“, so der Landrat des Landkreises Wittmund, Matthias Köring.

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erstellt am:
08.04.2014

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