Nds. Ministerium für Inneres und Sport Niedersachsen klar Logo

Der Europäische Gerichtshof hat heute die EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Dazu ein Statement des niedersächsischen Ministers für Inneres und Sport, Boris Pistorius:

"Mit dem heutigen Urteil des EuGH ist die Grundlage für die Vereinbarung im Berliner Koalitionsvertrag entfallen. Die Entscheidung schafft aber erfreulicherweise Klarheit in zweierlei Hinsicht. Sie stellt einerseits fest, dass die bisherige Richtlinie die Grundrechte verletzt hat und unverhältnismäßig war. Andererseits wird klargestellt, dass eine Vorratsdatenspeicherung auch weiterhin möglich sein kann, wenn sie sehr hohe Anforderungen an den Grundrechts- und Datenschutz erfüllt.

Wir brauchen dringend eine angemessene Mindestspeicherung zur Verfolgung schwerster Kriminalität. Verbindungsdaten müssen unter größtmöglicher Beachtung der Grundrechte und des Datenschutzes zur Verfolgung von Kinderpornographie, Internetbetrug oder Gewalttaten für eine sehr begrenzte Zeit zur Verfügung stehen. Die Koalitionspartner im Bund werden jetzt neu darüber verhandeln, ob und wie die Polizei und die Staatsanwaltschaft dieses wichtige Instrument in Einklang mit der aktuellen Entscheidung des EuGH nutzen dürfen.

Deshalb stimme ich den Aussagen der beiden Bundesminister Maas und de Maizière ausdrücklich zu. Wir werden das Urteil jetzt sorgfältig auswerten. Bereits nach einer ersten Einschätzung der heutigen Urteilsbegründung steht jedoch fest, dass der EuGH, ebenso wie das Bundesverfassungsgericht, die Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich als rechtswidrig ansieht. Sie ist ausdrücklich nur in der derzeitigen Form für europarechtswidrig erklärt worden. Eine Neuregelung unter strenger Beachtung der Verhältnismäßigkeit und des Datenschutzes ist weiterhin möglich, daran sollte sich eine einvernehmliche Suche nach einer Lösung orientieren."

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.04.2014

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln