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Beantwortung der mdl. Anfrage der CDU zu Brauchtumsfeuer in Niedersachsen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 28.03.2014; Fragestunde Nr. 62

Innenminister Boris Pistorius beantwortet die mündliche Anfrage der Abgeordneten

Frank Oesterhelweg und Rudolf Götz (CDU).

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Nach Expertenmeinung sind Brauchtumsfeuer wie z. B. Osterfeuer, Maifeuer, Kartoffelfeuer oder andere mit regionalem Bezug im ländlichen Raum beliebt, ein wichtiger Bestandteil unserer Kultur und aus dem täglichen Leben der Menschen in Niedersachsen nicht wegzudenken.

Vielfach sind es ehrenamtliche Organisationen, Vereine und Verbände, die diese Brauchtumsfeuer veranstalten. In der Regel sind die freiwilligen Feuerwehren beteiligt oder eingebunden.

Aus Sicht der Teilnehmer sind die Veranstaltungen beliebte Treffpunkte für Jung und Alt, für Einheimische und Neubürger sowie nicht nur in den Dörfern bedeutende Wegmarken im Jahresablauf. Gleichzeitig stellen sie für wichtige gesellschaftliche Gruppen eine interessante Einkommensquelle dar, da bei den entsprechenden Veranstaltungen Getränkeausschank und Verpflegung in Eigenregie organisiert werden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung Brauchtumsfeuer in Niedersachsen?

2. Welche Bestimmungen regeln das Abbrennen von Brauchtumsfeuern in Niedersachsen?

3. Wird die Landesregierung die weitere Durchführung von Brauchtumsfeuern zulassen und unterstützen?

Innenminister Boris Pistorius beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Das öffentliche Abbrennen von Brauchtumsfeuern, wie insbesondere Osterfeuer, ist eine vorwiegend bei der ländlichen Bevölkerung des Landes beliebte Tradition. Größere Veranstaltungen dieser Art werden in der Regel von Vereinen oder gesellschaftlichen Gruppen, vor allem auch von Freiwilligen Feuerwehren, organisiert.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Brauchtumsfeuer fördern die örtliche Gemeinschaft und bieten den sie veranstaltenden Vereinen oder gesellschaftlichen Gruppen die Möglichkeit der Selbstdarstellung und Werbung neuer Mitglieder. Ungeachtet dessen sind mit Brauchtumsfeuern mögliche Nachteile oder Gefahren für Menschen, Tiere und Umweltgüter, wie Grundwasser, Natur und Landschaft, Wasser und Luft, verbunden. Dem Eintritt derartiger Nachteile oder Gefahren muss in jedem Einzelfall konsequent vorgebeugt werden.

Zu 2.:

Das Abbrennen von Brauchtumsfeuern unterliegt keinen spezifischen abfallrechtlichen, immissionsschutzrechtlichen oder diesen vergleichbaren Vorschriften. Das bedeutet aber nicht, dass die konkrete Ausführungsart nicht gegen derartige allgemeine Rechtsvorschriften verstoßen kann. Das ist typischerweise der Fall, wenn ungeeignetes Brennmaterial benutzt wird oder beim Abbrennen nicht der Zweck der Brauchtumspflege sondern die Entledigung von Pflanzen als Abfall im Vordergrund steht. Um den Eintritt derartiger Rechtsverletzungen oder die anderweitige Verursachung von konkreten Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt zu verhindern, haben Gemeinden die Möglichkeit, das Abbrennen von Brauchtumsfeuern in einer Verordnung nach § 55 NSOG (mit) zu regeln und von dieser Möglichkeit auch Gebrauch gemacht. Die Verordnungen enthalten z.T. ausführliche Bestimmungen über das Brennmaterial, Sicherheitsabstände, die erforderliche konkrete Beschaffenheit der zugelassenen Orte, die Beaufsichtigung der Feuerstelle u.a.m. Darüber hinaus wird in diesen Verordnungen das Abbrennen der Feuer häufig einem Genehmigungserfordernis unterworfen. Hinweise zum zulässigen Brennmaterial und überhaupt zur Abgrenzung der Brauchtumsfeuer von einer unzulässigen Abfallbeseitigung enthält darüber hinaus der letzte Teil der Erlasses des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz vom 3. März 2014 – Az. 38 – 62800/3/1 E2 -.

Zu 3.:

Die Landesregierung sieht keine Veranlassung, die Zulässigkeit des Abbrennens von Brauchtumsfeuern gesetzgeberisch oder durch Verordnungsregelung in spezifischer Weise einzuschränken.

Presseinformation

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erstellt am:
28.03.2014

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