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Zukunftsvertrag

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 14.03.2013; Fragestunde Nr. 13


Innenminister Boris Pistorius beantwortet die mündliche Anfrage der Abgeordneten Angelika Jahns, Bernd-Carsten Hiebing, Editha Lorberg, Thomas Adasch, Johann-Heinrich Ahlers, Ansgar Bernhard Focke und Rudolf Götz (CDU)

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Die ehemalige CDU/FDP-Landesregierung hat im Dezember 2009 mit den kommunalen Spitzenverbänden einen sogenannten Zukunftsvertrag geschlossen. Hierdurch sollen strukturschwache Gemeinden die Chance erhalten, ihre Finanzprobleme mittels einer Entschuldungshilfe des Landes zu lösen und ihren Haushalt zu konsolidieren.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Entschuldungshilfe ist jedoch die Absicht der entsprechenden Kommune, eine Fusion mit einer anderen Gebietskörperschaft einzugehen. Damit soll angestrebt werden, dauerhaft strukturelle Verbesserungen zu erreichen. Die Zins- und Tilgungshilfe muss nach den gegenwärtigen Bestimmungen bis zum 31. März 2013 beantragt werden.

Um diese Frist noch zu erreichen, werden zum Beispiel gegenwärtig Verhandlungen geführt zwischen dem Landkreis Helmstedt und der Stadt Wolfsburg zum Zweck einer eventuellen Fusion. Die Beschlussfassungen sind für den Kreistag Helmstedt und den Rat der Stadt Wolfsburg als Absichtserklärung vorbereitet.

Zwischenzeitlich hat nun auch die Stadt Königslutter einen Antrag auf Aufnahme von Eingemeindungsverhandlungen in die Stadt Wolfsburg gestellt.

In diesen und weiteren Fällen möglicher Fusionen wurden bereits erhebliche Summen für Gutachten und Öffentlichkeitsarbeit ausgegeben. So sollen für die Gespräche zwischen Helmstedt und Wolfsburg bereits 50 000 Euro für ein Gutachten sowie 100 000 für Öffentlichkeitsarbeit investiert worden sein.

Die Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen enthält keine Aussagen
über die konkrete Gestaltung der künftigen kommunalen Strukturen. Der Ministerpräsident ist in seiner Regierungserklärung hierauf ebenfalls nicht eingegangen. Es besteht deshalb eine große Verunsicherung auf kommunaler Ebene, auf welche Veränderungen sich die Kommunen in Niedersachsen strukturell und finanziell einstellen müssen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wird der Zukunftsvertrag, der im Augenblick nur bis zum 31. März 2013 gilt, verlängert?

2. Welche strukturpolitischen Ziele verfolgt die Landesregierung bezüglich der künftigen finanziellen Situation der Kommunen?

3. Wird die Landesregierung gegebenenfalls ein „Wolfsburg-Gesetz“ zur Fusion mit Helmstedt unter vorheriger Eingemeindung der Stadt Königslutter dem Landtag zur Beschlussfassung vorlegen?

Innenminister Boris Pistorius beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Kommunale Selbstverwaltung ist das Herz der Demokratie. Sie macht aber auch eine ausreichende Finanzausstattung der Kommunen erforderlich. Die erdrückende Schuldenlast der öffentlichen Hand bedroht zunehmend die Handlungsfähigkeit der Kommunen. Ohne handlungsfähige Kommunen lässt sich jedoch unser Gemeinwesen auf Dauer nicht zusammenhalten. Die Landesregierung versteht sich daher als Anwältin der Städte, Gemeinden und Landkreise und wird die Kommunen als Partner stärken.

Dies gilt auch für die Diskussionen über Strukturveränderungen, insbesondere auch im Hinblick auf den Zukunftsvertrag und die dort vereinbarten Entschuldungshilfen. Die Landesregierung steht allen Kommunen, auch denen im Landkreis Helmstedt und dort insbesondere mit Blick auf eine in der Region diskutierte gemeinsame gebietskörperschaftliche Veränderung des Landkreises Helmstedt und der Stadt Wolfsburg beratend und unterstützend zur Seite. Die im Zusammenhang mit Kommunalentschuldungen notwendigen Beschlussfassungen der Kommunen werden fristgerecht zum 31.03.2013 erwartet, so dass auch von deren Verunsicherung nicht die Rede sein kann.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Antragsfrist für Kommunalentschuldungen ist nach § 14 a Abs. 2 NFAG auf den 31.03.2013 befristet. Dem liegt eine entsprechende Vereinbarung der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände mit der Niedersächsischen Landesregierung vom 17.12.2009 in der Fassung vom 18.07.2011 zugrunde (Zukunftsvertrag). Der Zukunftsvertrag selbst ist nicht befristet. Mit Blick auf die bereits einmal verlängerte Antragsfrist für Kommunalentschuldungen wird die Landesregierung nach Ablauf des 31.03.2013 zunächst eine Evaluation des auslaufenden Entschuldungsprogramms sowie des gesamten Zukunftsvertrages vornehmen. Die sich daraus ergebenden Entscheidungen wird die Landesregierung zu gegebener Zeit in Absprache mit den kommunalen Spitzenverbänden treffen.

Zu Frage 2:

Die Landesregierung wird den kommunalen Finanzausgleich in Niedersachsen – insbesondere im Hinblick auf die demografische Entwicklung und ihre unterschiedliche Auswirkung – zukunftsgerichtet überprüfen. Auch auf Bundesebene will die Landesregierung durch eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes der Einkommenssteuer, durch eine weitgehende Abschaffung des Ehegatten-Splittings, die Reform der Erbschaftssteuer und durch einen höheren Bundesanteil bei den sozialen Zuwendungen die Finanzkraft der Kommunen stärken. Zugleich soll die kommunale Finanzhoheit durch eine Reform der Grundsteuer sowie eine Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer kommunalen Wirtschaftssteuer unter Beteiligung von Freiberuflern und einer stärkeren Einbeziehung gewinnunabhängiger Elemente wie Fremdkapitalzinsen, Mieten und Pachten, Leasingraten und Lizenzgebühren in die Bemessungsgrundlage verbessert werden.

Schließlich wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass der Bund einen höheren Anteil an den sozialen Kosten der Kommunen trägt.

Zu Frage 3.:

Sowohl auf der Ebene der Stadt Wolfsburg und des Landkreises Helmstedt als auch auf der Ebene der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landkreises Helmstedt werden derzeit unterschiedliche Fusionsmodelle diskutiert. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport begleitet diese Gespräche. Fusionsanträge seitens der beteiligten Kommunen liegen bisher allerdings noch nicht vor. Sobald dem Ministerium konkrete Beschlüsse zu Fusionsabsichten vorliegen, wird deren Umsetzbarkeit geprüft werden.

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erstellt am:
14.03.2013

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