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Im bundesweiten Vergleich ist die polizeiliche Kriminalitätsbekämpfung in Niedersachsen auf einem hohen Niveau


HANNOVER. Mit Verwunderung haben sowohl der Landespolizeidirektor im Niedersächsischen Innenministerium, Volker Kluwe, als auch der Präsident des Landeskriminalamtes Niedersachsen, Uwe Kolmey, auf die öffentlich geäußerte Kritik der stellvertretenden Vorsitzenden des Niedersächsischen Richterbundes, Kirstin Stang, reagiert.

„Der Niedersächsische Richterbund kritisiert eine Organisation aus den 90er Jahren, die bereits 2004 eine Fortschreibung erfahren hat, mit dem erklärten und umgesetzten Ziel, die Kriminalitätsbekämpfung als Aufgabenschwerpunkt der Polizei zu stärken,“ sagt Volker Kluwe.

Mit dieser organisatorischen Veränderung seien nach Aussagen von Kluwe Optimierungen in der Ausbildung der Berufsanfänger und in der zentralen bzw. dezentralen Fortbildung der niedersächsischen Polizei sowie hohe Investitionen bei den Führungs- und Einsatzmitteln, insbesondere zur Kriminalitätsbekämpfung, einher gegangen. So seien wie zum Beispiel DNA-Analysegeräte, kriminaltechnische Labore in den Polizeiinspektionen, digitale Fingerabdruckscanner und sonstige kriminaltechnische Geräte beschafft worden. Die Ergebnisse der polizeilichen Ermittlungsarbeit seien sehr gut und im Bundesvergleich überdurchschnittlich zu bewerten. Andere Auffassungen seien auch in der erst kürzlich durchgeführten Dienstbesprechung des Innenministeriums mit dem Justizministerium, den Generalstaatsanwälten und allen Leitenden Oberstaatsanwälten nicht geäußert worden.

„Die niedersächsischen Polizeibeamtinnen und -beamte sind hoch motiviert, kompetent und leisten hervorragende Arbeit!“, betont Landespolizeidirektor Volker Kluwe.

LKA-Präsident Uwe Kolmey ergänzt, dass die Einrichtung von Teams zur spezialisierten Tatortaufnahme in den Rund-um-die-Uhr-Diensten der Polizeiinspektionen, die Bündelung der Verantwortlichkeit für die gesamte Kriminalitätsbekämpfung in einer Hand, permanente Qualitätskontrollen in der Kriminaltechnik einige der Rahmenbedingungen seien, die dazu beigetragen haben, die polizeiliche Aufklärungsquote von unter 50% in den 90er Jahren auf nunmehr rund 61% zu steigern.

Festzustellen ist: Die Aufklärungsquote bei Tötungsdelikten liegt seit den 90er Jahren wechselnd zwischen 92 % und 99 %, allein in den letzten drei Jahren betrug sie zwischen 96 % und 98 %.

Auch in anderen kriminalistisch besonders herausfordernden Phänomenen, wie zum Beispiel der Bearbeitung von Wohnungseinbrüchen, kann die niedersächsische Polizei eine Aufklärungsquote von rund 25 % verbuchen. Das liegt deutlich über dem Bundesschnitt von unter 20 %. Diese Zahlen sind natürlich ein Ergebnis erfolgreicher Polizeiarbeit in Niedersachsen.

Komplexe und strukturelle Fragen der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft - auch solche der kriminalistischen Standards und Fortbildung - werden regelmäßig zwischen den drei niedersächsischen Generalstaatsanwälten und der Leitungsebene des Landeskriminalamtes besprochen. Auch hier ist Kritik zu etwaigen strukturellen Defiziten der Ermittlungsarbeit der Polizei nicht vorgetragen worden.

„Derartige flächendeckende Kritik, wie sie in den Äußerungen der stellvertretenden Vorsitzenden des Niedersächsischen Richterbundes zum Ausdruck kommt, wird von den niedersächsischen Generalstaatsanwälten weder geäußert noch geteilt – und sie wären die erste Adresse, um derartige Feststellungen zu treffen. Daher frage ich mich, woher Frau Stang diese pauschalen Erkenntnisse nimmt, mit denen die landesweite Polizeiarbeit diskreditiert wird“, so Uwe Kolmey.

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erstellt am:
30.01.2013

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