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Schünemann: Polizistinnen und Polizisten verdienen besonderen Schutz – Schaffung eines eigenen Strafrechtsparagraphen zwingend!


Hannover. „Die Vielzahl der gewalttätigen Übergriffe auf unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ist unerträglich. Die Polizei steht für den Erhalt von Freiheit und Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Angriffe auf Polizisten sind Angriffe auf das Herz unseres demokratischen Gemeinwesens. Dieser Verrohung ist mit einer Null-Toleranz-Strategie zu begegnen! Das Ausmaß an Aggression spiegelt eine zunehmende Respektlosigkeit gegenüber staatlichen Amtsträgern wider. Wir müssen dieser gefährlichen Negativentwicklung mit Nachdruck entgegenwirken. Deshalb ist ein eigener Strafrechtsparagraph zu schaffen, der im Falle eines Angriffs auf Einsatzkräfte der Polizei, der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren vorsieht. Die Ausweitung auf Feuerwehr und Rettungsdienste ist zwingend. Auch hier kommt es immer wieder zu Übergriffen und zur Behinderung lebensrettender Maßnahmen“, sagte Innenminister Uwe Schünemann.

Fälle auf konstant hohem Niveau

Auch die Erkenntnisse aus den aktuellen Lagebildern auf Bundesebene belegen ein nicht zu unterschätzendes Bedrohungspotenzial für Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamte in der Ausübung ihres Dienstes. Insgesamt wurden im Jahr 2011 27.850 Fälle von Gewalt- bzw. Straftaten gegen Polizisten registriert, davon 61,7 % Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, 22,2 % vorsätzliche Körperverletzungen und 6 % gefährliche Körperverletzungen. Die Anzahl der erfassten Delikte entspricht einer Häufigkeitszahl von 34 bezogen auf 100.000 Einwohner in Deutschland. Niedersachsen liegt bei 3.218 Fällen mit einer Häufigkeitszahl von 41 über diesem Durchschnitt. Fast 80 % der Übergriffe ereignen sich in der Ausübung des täglichen Dienstes. Bei den 27.850 registrierten Ermittlungsverfahren sind 52.556 Polizisten Opfer von Gewaltdelikten geworden. 48 waren von versuchtem Totschlag, 19 von versuchtem Mord betroffen. Für das laufende Jahr zeichnen sich erneut leicht steigende Fallzahlen in Niedersachsen ab.

Strafrechtsverschärfungen über den § 113 StGB nur ein erster Schritt

„Die aktuellen Vorfälle mit teilweise schwerwiegenden Verletzungen von staatlichen Amtsträgern machen deutlich: Offensichtlich reicht die im Jahr 2011 erfolgte Strafverschärfung über den § 113 StGB nicht aus. Wir müssen den Abschreckungseffekt im Strafrecht erhöhen. Ich sehe hier zwingenden Handlungsbedarf, eine eigene Strafrechtsnorm zum Schutz der Amtsträger von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten zu schaffen. Auch die aktuellen bedenklichen Entwicklungen in anderen Bundesländern wie Hamburg bestärken mich darin, eine eigenständige Strafrechtsnorm mit einer Erhöhung des Strafrahmens zu schaffen“, führte Innenminister Schünemann aus.

Maßnahmen zum Schutz nehmen hohen Stellenwert ein

In Niedersachsen haben die Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von Gewalttaten gegen Polizisten einen hohen Stellenwert. Zu den Kernelementen gehören:

  • Gewährung einer umfassenden Unterstützung und Hilfeleistung in allen relevanten Bereichen der Für- und Nachsorge für von Gewalt betroffene Beamtinnen und beamte;
  • spezifische Fortbildungskonzepte wie z. B. das „Systemische Einsatztraining (SET) “oder das Abwehr- und Zugriffstraining (AZT)“;
  • eine moderne und bedarfsgerechte Ausrüstung der Polizeibeamtinnen und – beamten mit ballistischen Schutzwesten für alle im Außendienst befindlichen Polizeibeamtinnen/-beamte (Einsatz- und Streifendienst, Kriminal- und Ermittlungsdienst, Zentraler Kriminaldienst) bzw. Körperschutzausstattungen bei gewalttätigen Demonstrationen.
  • Ansprechpartner in jeder Polizeiinspektion für betroffene Polizeibeamtinnen/-beamte

Auch die einsatztaktische Nachbereitung bei gewalttätig verlaufenen Einsätzen hat in Niedersachsen eine zentrale Bedeutung.

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erstellt am:
02.01.2013

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