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Innenminister der Länder beschließen Neuausrichtung des Verfassungsschutzes


HANNOVER/BERLIN. Die Innenminister der Länder haben bei ihrem Arbeitstreffen in Berlin ein Zehn-Punkte-Konzept zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes beschlossen. Darin schlagen die Minister konkrete Maßnahmen vor, um einen modernen, transparenten und zukunftsfähigen Verfassungsschutz zu schaffen, teilt Innenminister Uwe Schünemann mit. „Eine bundesgesetzliche Absicherung der einzelnen Maßnahmen muss noch in dieser Legislaturperiode erfolgen.“ Schon im Vorfeld von gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene werden die Länder in eigener Kompetenz ihre Verfahrensregelungen zur Zusammenarbeit überarbeiten und präzisieren, so Innenminister Schünemann.

„Niedersachsen wird sich auch für eine Stärkung der Zentralstellen- und Koordinierungsfunktion des Bundesamtes für Verfassungsschutz einsetzen, ohne dadurch originäre Länderkompetenzen einzuschränken. Die Gefahren entstehen vor Ort und müssen auch dort erkannt werden. Die länderübergreifende Analyse muss deutlich verbessert werden, um aussagekräftige Lagebilder zu erhalten. Hierfür sind als Basis örtliche und regionale Kenntnisse der Behörden für eine starke Extremismusbekämpfung unverzichtbar“, betont Uwe Schünemann. Die Kompetenzen der Länder liegen gerade in der örtlichen und regionalen Informationsgewinnung bzw. -beschaffung und -analyse. „Wer die extremistischen Gefahren wirklich ‚Sehen’ will, darf die Länder nicht blind machen! Wir brauchen ein starkes Bundesamt und starke Landesämter, darin liegt die Zukunft des Verfassungsschutzes. Das klare Ziel des Verfassungsschutzes muss heißen: Wir sammeln, um zu erkennen und auszutauschen“, so der Minister.

Nach den Vorgängen rund um die NSU dürfe jetzt, so Schünemann weiter, kein Kompetenzgerangel zwischen dem Bund und den Ländern entstehen. Vielmehr sollen die vorhandenen Strukturen optimal genutzt werden. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten müssen klar formuliert sein. „Das bedeutet vor allem, dass der gegenseitige Austausch von wichtigen Informationen selbst verpflichtend, strukturierter und standardisierter zwischen Bund und Ländern erfolgen muss.

Vorgesehen sei außerdem ein Ausbau der parlamentarischen Kontrolle.

Auf dieser Legitimationsgrundlage sei der Verfassungsschutz für aktuelle und zukünftige Herausforderungen gewappnet.

Zur Erfüllung seines gesetzlichen Auftrages als Frühwarnsystem der wehrhaften Demokratie ist für den Verfassungsschutz der Einsatz von Vertrauensleuten neben anderen nachrichtendienstlichen Mitteln von entscheidender Bedeutung. Die Auswahl von V-Leuten, ihre Führung und die Kontrolle ihres Einsatzes müssen jedoch klaren und verbindlichen Regeln folgen. Deshalb halten wir einen bundesweiten Standard für die V-Mann Führung für erforderlich.

Für die Aus- und Fortbildung im Verfassungsschutz müssen Standards gefunden werden, die laufend an den aktuellen Forschungs- und Erkenntnisstand angeglichen werden. Dabei sollten die Ausbildungsmöglichkeiten des Bundes von den Ländern noch mehr genutzt werden.

In der Anlage befinden sich das Eckpunkte- sowie das Strategiepapier zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes.

Anlage Eckpunktepapier

Anlage Strategiepapier

Presseinformation

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erstellt am:
29.08.2012

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