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Rede des Niedersächsischen Ministers für Inneres und Sport, Boris Pistorius, in der 941. Sitzung des Bundesrats zu TOP 2a) – Datenaustauschverbesserungsgesetz

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

es ist weniger als ein Jahr her, da hatte der Bund noch prognostiziert, in 2015 würden rund 250.000 Flüchtlinge nach Deutschland kommen. Am Ende waren es, wie wir wissen, mehr als 1 Million. Insbesondere ab dem vergangenen September kamen immer mehr Menschen nach Deutschland, an manchen Tagen waren es sogar um die 10.000 Flüchtlinge.

Wir sehen daran: Die Dynamik bei den Zugangszahlen hat sich massiv verändert. Etwas anderes hat sich dagegen leider kaum verändert, und das ist die Dynamik bei der Bearbeitung von Asylanträgen durch das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Ich möchte es deutlich vorwegschicken: Dieser Vorwurf gilt nicht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesamts. Sie alle arbeiten mit Hochdruck, aber das Problem ist und bleibt die völlig unzureichende personelle Ausstattung.

Dieses Problem wurde viel zu lange nicht angepackt! Denn dieser Zustand ist leider nicht neu. Ich habe bereits im Herbst 2014, also schon im vorletzten Jahr, darauf hingewiesen, dass sich beim Bundesamt mehr als 100.000 Asylanträge gestaut hatten, die damals unbearbeitet waren. Jetzt schreiben wir das Jahr 2016, und der Berg an offenen Asylentscheiden ist nicht geschrumpft, sondern massiv gewachsen.

Heute schiebt das Bundesamt mehr als eine halbe Million offener Fälle vor sich her. Darunter sind Menschen, die schon in den Vorjahren ihre Anträge gestellt haben und immer noch auf die Bescheide warten. Und darunter sind Menschen, die noch darauf warten, ihren Asylantrag überhaupt zu stellen, und das obwohl sie schon längst bei uns sind. Und wenn das Asylverfahren dann endlich begonnen hat, so vergeht im Durchschnitt immer noch ein halbes Jahr bis zur Entscheidung.

Diese lange Phase der Unklarheit macht alle zu Verlierern, insbesondere die Flüchtlinge selbst. Sie sind in dieser Zeit mehr oder weniger zum Nichtstun gezwungen. Für sie ist es ein quälender Prozess, monatelang auszuharren, ohne zu wissen, wie ihre Zukunft aussieht. Dieser Zustand ist übrigens auch für die weitere Integration alles andere als hilfreich.

Was bedeutet das nun für die zukünftige Flüchtlingspolitik in Deutschland?

Die Richtung stimmt, wenn man sagt: „Wir schaffen das.“ Die Richtung stimmt, wenn man den Menschen Mut macht. Aber allein das genügt eben noch nicht. Es gehört genauso die Frage dazu: „Wie schaffen wir das?“ Die Bevölkerung erwartet völlig zurecht, dass wir diese Frage offen diskutieren. Und sie erwartet, dass am Ende wirksame Strategien stehen, mit denen der Staat zeigen kann: „So schaffen wir das!“

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dazu ein weiterer Schritt getan werden, auch wenn ich mir offen gestanden die Frage stelle, warum die entsprechenden Forderungen der Länder nicht schon viel früher umgesetzt wurden.

Das Datenaustauschverbesserungsgesetz gibt nämlich jetzt endlich Antworten auf wichtige Fragen, die sich unseren Behörden jeden Tag stellen. Es sind Antworten, die dringend benötigt werden. Bisher stoßen wir viel zu häufig an unnötige Grenzen und Hürden innerhalb Deutschlands, und das obwohl wir immer wieder zurecht betonen, dass diese Aufgabe von nationaler und eigentlich sogar europäischer Dimension sein sollte.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen einige dieser Hürden abgebaut werden. Das begrüße ich sehr, denn wir brauchen dringend eine schnelle, zuverlässige Kommunikation, die zwischen den beteiligten Behörden und zwischen den einzelnen Bundesländern funktioniert. Die richtigen Informationen müssen mit möglichst wenigen Umwegen an die richtigen Stellen gelangen können. Wir können es uns nicht leisten, die Zeit zu verlieren, die uns ohnehin kaum bleibt.

Wir müssen dahin kommen, dass Flüchtlinge schon beim ersten Kontakt registriert werden. Wir müssen dahin kommen, dass wichtige Daten wie Identität, Erreichbarkeit und Gesundheitsuntersuchungen schneller und zuverlässiger von den erforderlichen Stellen abgerufen werden können. Wir müssen dahin kommen, dass Mehrfacherhebungen vermieden werden und die Möglichkeiten des Identitätsmissbrauchs effektiv bekämpft werden. Und wir müssen insgesamt dahin kommen, dass die Asylverfahren tatsächlich schneller bearbeitet werden. Das sind eigentlich die Basics für ein geordnetes Verfahren!

Der heutige Gesetzentwurf schafft dafür zwar gewisse Voraussetzungen. Aber auch hier erinnere ich daran, dass wir nur über einige von mehreren Voraussetzungen reden. Es bringt nur wenig, die Bearbeitung von Asylanträgen zu erleichtern, wenn schon im

Vorfeld nicht genügend Personal da ist, um die Anträge überhaupt zu bearbeiten. Die personelle Situation beim Bundesamt muss deshalb dringend wirksam verbessert werden. Der heutige Beschluss kann von daher keinesfalls der letzte Schritt sein, wenn wir am Ende tatsächlich sagen wollen: „So schaffen wir das!“


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erstellt am:
01.02.2016

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