Das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
Das niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) in der Fassung der Bekanntgabe vom 20. 02.1998 ist die Ermächtigungsgrundlage der Verwaltungs- und der Polizeibehörden für Maßnahmen im Bereich der Gefahrenabwehr. mehr