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Weitere Informationen
 
Gesetz über die Region Hannover (Gesetzestext)
Link zur Region Hannover
Region Hannover
wesentliche Merkmale der besonderen Verwaltungsstruktur

Stellung der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover

Region Hannover

-

Gemeindeverband eigener Art aus den Gemeinden des früheren Landkreises Hannover und der Landeshauptstadt Hannover (21 Gemeinden)

 

-

größte Gebietskörperschaft Niedersachsens mit ca. 1,1 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern

 

-

Landkreis im Sinne bundesrechtlicher Bestimmungen

 

-

Rechtsnachfolger des Landkreises Hannover und des Kommunalverbandes Großraum Hannover

 

 

 

Landeshauptstadt Hannover

-

Rechtsstellung einer kreisfreien Stadt nach Maßgabe des Landesrechts

 

-

wird im Finanzausgleich bei den Schlüsselzuweisungen und der Kreisumlage wie eine kreisangehörige Gemeinde und bei den Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises weiter wie eine kreisfreie Stadt behandelt

Organe der Region Hannover

Regionsversammlung

-

direkt gewählt

 

-

Funktionen vergleichbar Kreistag/Rat

 

-

84 Abgeordnete, Rechtsstellung wie Kreistagsabgeordnete/Ratsmitglieder

 

 

 

Regionsausschuss

-

wie Kreisausschuss/Verwaltungsausschuss

 

 

 

Regionspräsidentin/ Regionspräsident

-

direkt gewählt auf die Dauer von 5, künftig 8 Jahren entsprechend den Vorschriften für die Landratswahl

 

-

Stellung und Funktionen wie Landrätin/Landrat;
Amtsinhaber: Hauke Jagau  (SPD)

Aufsicht

über Region Hannover und Landeshauptstadt Hannover

-

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration

 

 

 

über regions- angehörige Gemeinden (ohne Landeshauptstadt Hannover)

-

Region Hannover,
oberste Kommunalaufsichtsbehörde Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration

Aufgabenstellung der kommunalen Körperschaften in der Region

Region Hannover

-

Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Landkreise, soweit nicht der Landeshauptstadt ausdrücklich zugewiesen, für das gesamte Gebiet, z.B.:
- öffentlicher Personennahverkehr
- Regionalplanung und regionale Entwicklungsplanung, Förderung der regional bedeutsamen Naherholung
- Sicherstellungsauftrag im Krankenhauswesen, Trägerschaft kommunaler Krankenhäuser
- Aufgaben des örtlichen Trägers der Sozialhilfe nach SGB XII
- Aufgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, soweit dies nicht regionsangehörige Gemeinden sind
- Trägerschaft für die berufsbildenden Schulen, die Förderschulen mit Ausnahme der Förderschulen für Lernhilfe, das Abendgymnasium und das Hannover-Kolleg, Schullandheime
- Schulentwicklungsplanung
- Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (übertragen auf den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover)
- zentrale Aufgaben der Förderung des sozialen Wohnungsbaus
- Aufgaben nach dem Niedersächsischen Pflegegesetz
- Träger der Arbeitsgemeinschaft nach SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende - gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Hannover

 

-

Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Landkreise im Gebiet des früheren Landkreises Hannover

 

-

Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises

 

 

a) im Gebiet des früheren Landkreises Hannover alle Kreisaufgaben, soweit sie nicht von selbständigen Gemeinden wahrgenommen werden

 

 

b) für das gesamte Gebiet der Region Hannover bestimmte Aufgaben, die früher dem Landkreis und der Landeshauptstadt Hannover oblagen, z.B.
- Aufgaben der unteren Landesplanungsbehörde
- öffentlicher Gesundheitsdienst (Gesundheitsamt)
- Aufgaben des Amtes für Ausbildungsförderung und des Versicherungsamtes
- Aufgaben der unteren Abfallbehörde
- Aufgaben der unteren Bodenschutzbehörde
- Aufgaben der unteren Wasserbehörde
- Aufgaben der unteren Deichbehörde
- Aufgaben nach dem Abwasserabgabengesetz
- Aufgaben nach dem Wasserverbandsgesetz
- Aufgaben der unteren Waldbehörde
- Aufgaben nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Chemikaliengesetz
- alle Kreisaufgaben im Schornsteinfegerwesen

 

 

c) aus dem Geschäftsbereich anderer, auch oberster Landesbehörden: verschiedene Planungs- und Vollzugsaufgaben, z.B.
- Genehmigung von Bauleitplänen und andere Aufgaben nach dem Baugesetzbuch
- Aufgaben nach dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz
- Aufgaben nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht

neben den Gemeindeaufgaben

a) Landeshauptstadt Hannover

-

ausdrücklich bestimmte Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Landkreise
- nach Niedersächsischen Brandschutzgesetz
- nach Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz
- Förderung nach dem Jugendförderungsgesetz
- Straßenbaulast für Kreisstraßen

 

-

Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises der Landkreise, soweit nicht die Region Hannover zuständig ist

 

 

 

b) andere regionsangehörige Gemeinden

-

aus dem eigenen Wirkungskreis der Landkreise:

 

 

a) kraft Gesetzes
- Trägerschaft der öffentlichen Schulen, für die nicht die Region Hannover zuständig ist
- Trägerschaft der kommunalen Volkshochschulen
- Durchführung und Finanzierung der kommunalen Förderung des sozialen Wohnungsbaus

 

 

b) auf Antrag
- Aufgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, soweit die Grenze von 30.000 Einwohnerinnen und Einwohnern überschritten ist

 

-

aus dem übertragenen Wirkungskreis

 

 

a) kraft Gesetzes:
- Verkehrsüberwachung
- Aufgaben nach dem Wohnungsbindungsgesetz
- Aufgaben nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz
- Aufgaben nach dem Wohnraumförderungsgesetz
- Durchführung des Wohngeldgesetzes
- Aufgaben nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz
- untere Bauaufsichtsbehörde, wenn Einwohnergrenze von 30.000 Einwohnern erreicht wird

 

 

b) auf Antrag:
- untere Bauaufsichtsbehörde, wenn Einwohnergrenze von 20.000 Einwohnern erreicht wird
- Erteilung der Erlaubnis für Einleitungen von Abwasser aus Kleinkläranlagen
- Genehmigung von Abwasserbehandlungsanlagen und baulichen Anlagen an Gewässern Dritter Ordnung
- Aufgaben nach dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz bezüglich geschützter Landschaftsbestandteile, Naturdenkmalen, besonders geschützter Biotope, besonders geschütztem Grünland

 

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