Nur Text Kontakt Impressum Datenschutz
MI

Suche
Start
Erweiterte Suche
Innovatives Nieders.
Logo der Kampagne "Innovatives Niedersachsen"
Portal Niedersachsen
zurück zum Portal
Niedersächsisches Innenministerium
|
 Aktuelles 
|
 Themen 
|
 Der Minister 
|
 Wir über uns 
|
 Service  | - - - -
Pfad  >  Home  >  Themen  >  Kommunen  >  Landkreise
- - - -
Themen
Innere Sicherheit
Ausländerrechtliche Angelegenheiten
Integration
Heimatvertriebene und Spätaussiedler

Kommunen
Ausführung des Niedersächsischen Zukunftsinvestitionsgesetzes
Übersicht der kommunalen Körperschaften Niedersachsens
Stellung der Kommunen im Staatsaufbau

Landkreise
Region Hannover
Gemeinden
Interkommunale Zusammenarbeit
Kommunale Verfassung
Kommunales Dienstrecht
Spenden, Schenkungen & sonstige Zuwendungen
Kommunale Finanzen
Kommunale Wirtschaft
Kommunales Haushaltsrecht
Kommunalprüfung
Kommunalaufsicht
Kommunale Stiftungen
Aufsicht über kommunale Finanzen
Regierungsvertretungen
Vermessungs- & Katasterwesen
Sport, Kultur & Soziales
Hilfe für DDR-Opfer
Wahlen, Volksabstimmungen & Statistik
Landes-, Bundes- & Europaangelegenheiten
Allgemeine Angelegenheiten des Inneren
Verwaltungsmodernisierung & Organisation der Landesverwaltung
Datenschutz
Öffentliches Dienstrecht & Korruptionsprävention
Aus- & Fortbildung
Aussenstelle Jugendamt (Hinweisschild)
Gesetzestext
 
Niedersächsische Landkreisordnung
PDF, 234 KB
Weitere Informationen:
 
Link zum Niedersächsischen Landkreistag
Landkreise und Gemeinden in Niedersachsen
Fahren Sie mit dem Mauszeiger über die Karte und klicken Sie auf einen Landkreis oder eine Stadt, um zum jeweiligen Internetauftritt zu gelangen.
 
Interaktive Karte von Niedersachsen
Landkreise

Die Landkreise sind Gemeindeverbände und Gebietskörperschaften, die ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze durch ihre Organe (Kreistag, Kreisausschuss und die Landrätin oder der Landrat) in eigener Verantwortung verwalten.

Sie sind, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, in ihrem Gebiet die Träger der öffentlichen Aufgaben,

  • die von überörtlicher Bedeutung sind (z.B. Bau und Unterhaltung von Kreisstraßen, Erhaltung von Landschaftsschutzgebieten und Naturdenkmalen, Förderung des Fremdenverkehrs und Verbesserung der Wirtschaftsstruktur) oder

  • deren zweckmäßige Erfüllung die Verwaltungs- und Finanzkraft der kreisangehörigen Gemeinden übersteigt (z.B. Ausrüstung der Feuerwehren).

Außerdem fördern die Landkreise die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und vermitteln einen angemessenen Ausgleich der gemeindlichen Lasten.

- - - -