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Die rechtlichen Grundlagen für die Kommunalwahlen sind die Niedersächsische Landkreisordnung, die Niedersächsische Gemeindeordnung, das Gesetz über die Region Hannover, das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz und die Niedersächsische Kommunalwahlordnung.
Die Bürgerinnen und Bürger sind bei den Kommunalwahlen aufgerufen, ihre kommunalen Vertretungen für die Region Hannover, für die Landkreise, Städte, Stadtbezirke, Gemeinden, Samtgemeinden und Ortschaften zu wählen. Auch die Regionspräsidentin oder der Regionspräsident der Region Hannover, Landrätinnen, Landräte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister werden direkt von den Wahlberechtigten in ihre Ämter gewählt (Direktwahlen).
Zu den Kommunalwahlen sind auch Bürgerinnen und Bürger aus den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Vereinigtes Königreich von Großbritannien mit Nordirland) wahlberechtigt.
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