Nur Text Kontakt Impressum Datenschutz
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Suche
Start
Erweiterte Suche
Innovatives Nieders.
Innovatives Nieders.
Portal Niedersachsen
zurück zum Portal
Niedersächsisches Innenministerium
|
 Aktuelles 
|
 Themen 
|
 Der Minister 
|
 Wir über uns 
|
 Service  | - - - -
Pfad  >  Home  >  Themen  >  Wahlen, Volksabstimmungen & Statistik  >  Wahlen  >  Kommunalwahlen
- - - -
Wahlen
Landtagswahlen
Kommunalwahlen
Bundestagswahlen
Europawahlen
Stimmabgabe
Gesetzestexte
Niedersächsisches Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz NKWG)
PDF, 218 KB
Niedersächsische Kommunalwahlordnung
PDF, 314 KB
Weitere Informationen zur Kommunalwahl
 
Ergebnisse der Kommunalwahl 2006
Wahltermine und Wahlperioden
Sammlung der Unterlagen von politischen Parteien
Anschriftenverzeichnis der Parteien
Anschriften des BWL und der Landeswahlleiter
Kommunalwahlen in Niedersachsen

Die rechtlichen Grundlagen für die Kommunalwahlen sind die Niedersächsische Landkreisordnung, die Niedersächsische Gemeindeordnung, das Gesetz über die Region Hannover, das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz und die Niedersächsische Kommunalwahlordnung.

Die Bürgerinnen und Bürger sind bei den Kommunalwahlen aufgerufen, ihre kommunalen Vertretungen für die Region Hannover, für die Landkreise, Städte, Stadtbezirke, Gemeinden, Samtgemeinden und Ortschaften zu wählen. Auch die Regionspräsidentin oder der Regionspräsident der Region Hannover, Landrätinnen, Landräte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister werden direkt von den Wahlberechtigten in ihre Ämter gewählt (Direktwahlen).

Zu den Kommunalwahlen sind auch Bürgerinnen und Bürger aus den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Vereinigtes Königreich von Großbritannien mit Nordirland) wahlberechtigt.

Wer darf wählen?
Wie und wo wird gewählt?
Wer kann gewählt werden?
- - - -