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Kommunen erhalten rund 43,3 Millionen Euro Bedarfszuweisungen

Hilfe des Landes für 46 finanzschwache Kreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden


HANNOVER. Für 46 besonders finanzschwache Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen leistet das Land im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs finanzielle Unterstützung. Sie erhalten im laufenden Haushaltsjahr Bedarfszuweisungen in Höhe von insgesamt rund 43,3 Millionen Euro. Dies teilte Innenminister Uwe Schünemann heute in Hannover mit.

Die Zuweisung dient zur Deckung von Fehlbeträgen in den kommunalen Haushalten und zur Aufrechterhaltung der Kassenliquidität. Die Höhe der einzelnen Zuweisungen beläuft sich auf Beträge zwischen 180.000 Euro für die Gemeinde Dornum im Landkreis Aurich, die seit Jahren erstmalig wieder im Verfahren begünstigt werden kann, und jeweils 2,5 Mio. Euro für die Landkreise Cuxhaven und Lüchow-Dannenberg sowie die Städte Göttingen, Northeim und Hildesheim.

Die Stadt Northeim ist ebenfalls erstmalig nach einigen Jahren wieder im Bedarfszuweisungsverfahren begünstigt. Gleiches gilt auch für die Stadt Dassel und die Gemeinde Kalefeld im Landkreis Northeim, die Samtgemeinde Oderwald im Landkreis Wolfenbüttel und die Samtgemeinde Elbtalaue im Landkreis Lüchow-Dannenberg.

Insgesamt hatten 75 Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise im Jahr 2011 Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage beantragt, um ein defizitäres Rechnungsergebnis aus dem Jahr 2010 auszugleichen.

„Die Antragsstellung erfolgte erstmalig über eine internetgestützte Datenbankanwendung, in der die Kommunen entscheidungsrelevante Angaben eigenverantwortlich erfassen konnten“, betont Schünemann.

Damit könne zum einen der Aufwand für eine Antragstellung auf kommunaler Seite erheblich reduziert werden, zum anderen entfalle die bisher manuell vorgenommene Datenaufbereitung im Ministerium.

Für die Zukunft erhofft sich der Minister eine deutliche Beschleunigung des Verfahrensablaufs, damit die Entscheidung über eine Bedarfszuweisungsbewilligung noch frühzeitiger getroffen und die Zuweisung durch eine zeitnahe Auszahlung möglichst optimal haushaltsentlastend wirken kann.

Die Zahl der Antragsteller ist im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig, das Fehlbetragsvolumen aller Antragsteller bleibt mit rund 2,02 Mrd. Euro nahezu konstant.

Dass die Zahl der Antragsteller auch in diesem Jahr nicht angestiegen ist, ist im Wesentlichen auf die zwischenzeitlich etablierte Verteilungssystematik mit verlässlichen Entscheidungs-parametern zurückzuführen, die seit 2005 nahezu unverändert Anwendung finden. Danach können nur besonders finanzschwache und besonders bedürftige Kommunen Bedarfszu-weisungen erhalten, die ihre eigenen Konsolidierungsanstrengungen hinreichend unter Beweis gestellt haben.

Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag an finanzschwache Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Kommunen im wesentlichen um Gemeinden und Samtgemeinden, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften.

Mit den bewilligten Zuweisungen wird jeweils ein Anteil in Höhe von rund 6,3% des aufgelaufenen Gesamtfehlbetrages abgedeckt.

„Ein Großteil der begünstigten Kommunen wird die Bedarfszuweisung in den nächsten Wochen bewilligt und ausgezahlt bekommen können. In einigen Fällen sind aber noch weitergehenden Prüfungen erforderlich; hier werden die Bedarfszuweisungen zunächst lediglich in Aussicht gestellt, die endgültige Bewilligung hängt dann letztlich vom Haushaltsgebaren, von der Konsoli-dierungsbereitschaft des einzelnen Antragstellers und der daraus resultierenden Zielverein-barung ab“, erklärt Minister Schünemann abschließend.

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