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Einsatz ausländischer Polizisten während Castortransport 2010

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 09.12.2010; Fragestunde Nr. 28


Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marianne König (LINKE); es gilt das gesprochene Wort!

Die Abgeordnete hatte gefragt:

Während des Castortransportes 2010 wurden nachweisbar ausländische Kräfte eingesetzt. Laut Aussagen der Einsatzleitung seien sie an der Transportstrecke selbst und abseits davon, z. B. in Einsatzzentralen, eingesetzt worden.

Rechtliche Grundlage ist der Prümer Vertrag, der auch regelt, ob und wie solche Einsatzkräfte bewaffnet sein dürfen.

Durch Fotos ist dokumentiert, dass u. a. französische Polizisten an der Schienenstrecke bei Leitstade agiert haben. Auf mehreren Fotos ist zu sehen, wie ein französischer Polizist eine am Boden liegende Person in einer Art Würgegriff am Hals traktiert. Laut Bundesministerium handelte es sich dabei um eine Notsituation, während der der französische Polizist deutschen Kollegen zu Hilfe kam. Dies wäre durch den Prümer Vertrag abgedeckt bzw. zulässig.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie war die Einsatzleitung am Einsatz ausländischer Einsatzkräfte beteiligt, bzw. wie wurde sie informiert, und wo und unter welchen Voraussetzungen fanden welche Einsätze genau statt (Einsatzort, -zweck, Nationalität)?
  2. Auf mehreren Fotos ist zu erkennen, dass deutsche Einsatzkräfte beim Eingreifen des französischen Polizisten untätig im Hintergrund standen; eine Notsituation ist nicht auszumachen. Wie kann deshalb eine „Not“situation vorliegen?
  3. In welcher Ausrüstung bzw. Bewaffnung traten die ausländischen Kräfte auf, wie werden sie für den Einsatz geschult, und beherrschen sie die deutsche Sprache?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu der vorliegenden Anfrage hat mir die Polizeidirektion Lüneburg als verantwortliche Behörde für die polizeilichen Einsatzmaßnahmen aus Anlass des Castortransportes aus La Hague nach Gorleben berichtet.

Die Polizeidirektion Lüneburg hat, wie auch während der vergangenen Castortransporte, ausländische Polizeiangehörige als Gäste empfangen und betreut. Diese wurden zielgruppenorientiert mit den Einsatzbedingungen und dem Einsatzverlauf vertraut gemacht und dabei lageangepasst auch vor Ort in den Einsatzraum begleitet. In diesem Jahr informierten sich Angehörige der Polizeien aus Finnland, Polen, Kroatien sowie den Niederlanden. Abhängig von der jeweiligen Situation wurde in Einzelfällen die Uniform des Herkunftslandes getragen. Waffen oder Einsatzhelme führten diese Personen nicht mit. Sie waren auch nicht operativ tätig.

Darüber hinaus waren im Rahmen des EU-Projektes „GODIAC“ (Good practice for dialogue and communication as strategic principles for policing political manifestations in Europe) insgesamt acht Angehörige der Polizeien Schwedens, der Niederlande, Portugals, Österreichs und Englands sowie ein ungarischer Wissenschaftler anwesend. Dieses Projekt befasst sich im Kern mit der Erforschung der Kommunikation der Polizeien Europas mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Demonstrationen und wird unter Federführung der schwedischen Polizei durchgeführt. Der Sozialwissenschaftliche Dienst der ZPD unterstützt das Projekt im Rahmen einer Partnerschaft.

Die Projektteilnehmer hielten sich vom 5. bis zum 9. November im Einsatzraum auf, trugen ausschließlich Zivilkleidung und führten während des Einsatzes Interviews mit Polizeibeamten sowie Demonstrationsteilnehmern durch.

Im Rahmen der Vorbereitung dieses Einsatzes ist darüber hinaus ein gegenseitiger Austausch von Verbindungsbeamten in den Stäben der Einsatzleitungen vereinbart worden. Während eine Beamtin der niedersächsischen Polizei in der französischen Einsatzzentrale in Metz eingesetzt wurde, war ein französischer Polizeiangehöriger der französischen Botschaft bei der Gesamteinsatzleitung der Polizeidirektion Lüneburg anwesend.

Die mündliche Anfrage bezieht sich auf den Einsatz eines Angehörigen der französischen Bereitschaftspolizei im Bereich der Gleisanlagen. Der Einsatz dieses Beamten ist im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei vereinbart worden und erfolgte unter ihrer Verantwortung. Mit der Gesamteinsatzleitung der Polizeidirektion Lüneburg oder dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport war dieser Einsatz nicht abgestimmt worden.

Der Gesamteinsatzleitung der Polizeidirektion Lüneburg war während des laufenden Einsatzes nicht bekannt, dass ein französischer Beamter oder mehrere französische Beamte Einsatzmaßnahmen in Uniform und mit Ausstattung durchgeführt haben.

Die Niedersächsische Landesregierung sowie die Bundespolizei haben den Ausschuss für Inneres und Sport des Niedersächsischen Landtages im nichtöffentlichen Teil der 90. Sitzung am 17. November 2010 in dieser Sache unterrichtet. Der Vertreter der Bundespolizei hat dabei auch darauf hingewiesen, dass in dieser Sache ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig und daher eine weitergehende Stellungnahme nicht möglich sei.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Bis auf den Beamten der französischen Bereitschaftspolizei sind alle anderen ausländischen Polizeiangehörigen nur als Beobachter oder Verbindungsbeamte am Einsatz beteiligt gewesen.

Im Übrigen siehe Vorbemerkungen.

Zu 2. und 3.:

Siehe Vorbemerkungen.

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erstellt am:
10.12.2010

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