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Innenminister fordern umgehende Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung

Schutzlücke für die Bevölkerung muss schnell geschlossen werden


HANNOVER. Die Innenminister der unionsregierten Länder haben sich bei ihrem Treffen in Hannover für eine schnelle Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Einmütig verlangten die Minister von der Bundesjustizministerin einen umgehenden Gesetzesvorschlag. Nach Auffassung der B-IMK gibt es mehr als ein halbes Jahr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und dem Wegfall der Mindestspeicherfrist für Telefon- und Internet-Verkehrsdaten eine erhebliche Schutzlücke. „In einer Vielzahl von Fällen hat die Polizei feststellen müssen, dass schwerste Verbrechen unaufgeklärt geblieben sind und Tatverdächtige nicht ermittelt werden konnten.“ Allein das LKA Niedersachsen habe von Anfang Juli bis Ende September rund 340 Fälle verzeichnet, bei denen die Erhebung der Verbindungsdaten aus Ermittlungsgründen notwendig gewesen wären. In besonderem Maße gelte dies für die Verbreitung von Kinderpornografie über das Internet. Ebenso dringend benötigt würden Telefon- und Internet-Verkehrsdaten zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus, so die Innenminister nach der Konferenz. Die anhaltende Bedrohungslage durch gewaltbereite Islamisten verstärke den Handlungsdruck.

Nach Auffassung der Innenminister ist Deutschland europarechtlich verpflichtet die Mindestspeicherfrist neu zu regeln. Die derzeit laufende Evaluierung der so genannten Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie durch die EU-Kommission ändere an der Umsetzungsverpflichtung nichts. Es seien keine Ergebnisse zu erwarten, die einer Neuregelung in dem vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Rahmen entgegenstehen könnten

Die Minister machten deutlich, dass das vorgeschlagene so genannte „Quick Freeze“-Verfahren keine sinnvolle Alternative zur Wiedereinführung einer Mindestspeicherfrist darstellt, da die Straftaten in aller Regel erst im Nachhinein bekannt werden. Wegen der Ausbreitung von Flatrate-Verträgen speicherten die Anbieter die Verkehrsdaten aber häufiger nicht mehr. „Wo nichts gespeichert wird, kann auch nichts eingefroren werden,“ so die Minister. Dies sei besonders bei der Verfolgung von Kinderpornografie schädlich, da diese Straftaten häufig erst lange nach der Tat bekannt würden. Die B-IMK hat die Bundesministerin der Justiz deshalb aufgefordert, nunmehr zeitnah einen Entwurf zur Wiedereinführung der Mindestspeicherfrist vorzulegen und die entstandene Schutzlücke zu schließen. Für die Handlungsfähigkeit der Sicherheitsbehörden sei dies unabdingbar. „Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu klare Vorgaben gemacht, die eine zügige Neuregelung ermög-lichen“, sagte Innenminister Uwe Schünemann.

Zuwanderung in Sozialsysteme verhindern, Integration fördern und fordern, Qualifizierte Kräfte für den Arbeitsmarkt werben

Die Innenminister vereinbarten bei dem Treffen in Langenhagen auch ein gemeinsames Positionspapier zu einem modernen Ausländerrecht. Darin heißt es, dass die Vorkehrungen gegen illegale Migration verschärft werden müssen. Die Innenminister betonten, dass eine weitere Belastung der sozialen Sicherungssysteme durch Zuwanderung nicht hinnehmbar ist. Um dies zu vermeiden solle es künftig eine deutliche Verbesserung der Identitätsaufklärung bei Illegalen geben, die Ihre Identität bewusst verschleiern. Dafür sollen verstärkt Gutachter zur Erstellung von Sprach- und Textanalysen eingesetzt werden, die Befugnisse der Ausländerbehörden bei der Identitätsfeststellung sollen erweitert werden und das Internationale Personenfeststellungsverfahren durch das BKA soll verstärkt genutzt werden.

Die Minister verlangten darüber hinaus rechtsstaatliche Entscheidungen in Asylverfahren schnell umzusetzen. „Die Urteile der Gerichte müssen von allen politischen Parteien anerkannt und zügig umgesetzt werden. Das ist auch ein deutliches Signal an ausreisepflichtige Ausländer, die häufig Entscheidungen und Gerichtsurteile nicht beachten, sich der Ausreisepflicht entziehen oder ihren Aufenthalt durch Täuschungshandlungen und weitere Verfahren zu verlängern“, so die Minister.

Darüber hinaus soll das arbeitsmarktpolitisch Potentiale von bereits hier lebenden Ausländern besser ausgeschöpft werden. So soll eine erleichterte Anerkennung ausländischer Berufs- und Studienabschlüsse erreicht werden. Für gut integrierte geduldete Jugendliche und Heranwachsende, die als Kind nach Deutschland gekommen oder hier geboren sind und in Deutschland erfolgreich die Schule besucht haben, werde ein eigenständiges Bleiberecht benötigt, so die Minister. Daneben müsse auch das bereits vorhandene Aufenthaltsrecht für qualifizierte Geduldete erleichtert werden.

In dem Positionspapier zeigen sich die Innenminister überzeugt, dass Migration und Integration eng abgestimmt werden müssen. So sei etwa die frühkindliche Förderung zu verbessern, indem eine vorschulische Sprachförderung verpflichtend eingeführt wird. Für Fälle, in denen Eltern der Verpflichtung nicht nachkommen, ihre Kinder zu Sprachkursen zu schicken, sollen Sanktionen vorgesehen werden.

Die Innenminister vertreten die Ansicht, dass ein zukunftsfähiger Standort Deutschland entscheidend von seinem gesellschaftlichen Innovationspotenzial abhängig ist. Dazu müsse vorrangig die Qualifizierung der Einheimischen und bereits hier lebender Zuwanderer verbessert werden. Es müssten aber auch die Bedingungen für die Arbeitsaufnahme von Hochqualifizierten unter Berücksichtigung der Bedarfe der Wirtschaft erleichtert werden. Ein Punktesystem lehnten die Minister als nicht ziel führend ab. Des Weiteren müsse bei Unternehmensgründungen durch Zuwanderer die Mindestinvestitionssumme von 250.000 Euro herabgesetzt werden.

 

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erstellt am:
15.10.2010

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