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Bundesverwaltungsgericht bestätigt Entscheidung Niedersachsens: Göttinger Gefährder werden abgeschoben

Innenministerium  

Die Abschiebungsanordnungen nach dem Aufenthaltsgesetz, die das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport Ende Februar gegen die beiden als Gefährder eingestuften Männer aus Göttingen erlassen hat, können vollzogen werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat am (heutigen) Dienstag den Anträgen auf vorläufigen Rechtsschutz, mit denen die Betroffenen ihre Abschiebungen verhindern wollten, nicht entsprochen. „Unsere Rechtsposition ist damit bestätigt“, so Innenminister Boris Pistorius. „Wir haben das schärfste Schwert des Ausländerrechts angewendet, um eine konkrete Gefahr abzuwenden. Ich bin sehr zufrieden, dass das Gericht unserer Einschätzung folgt. Bestimmte Modalitäten für den konkreten Rückführungsvollzug sind noch einzuhalten, aber wir können die Männer jetzt abschieben. Wir senden damit bundesweit ein klares Signal an alle Fanatiker, dass wir ihnen keinen Zentimeter für ihre menschenverachtenden Pläne lassen. Sie haben jederzeit mit der vollen Härte der uns zur Verfügung stehenden Mittel zu rechnen. Völlig egal, ob sie hier aufgewachsen sind oder nicht“, so Pistorius.

Die Männer waren Anfang Februar in Göttingen von der Polizei in Gewahrsam genommen worden. Hintergrund war die Gefahr eines möglicherweise konkret bevorstehenden terroristischen Anschlags. Das Innenministerium hatte daraufhin Abschiebungsanordnungen nach § 58a Aufenthaltsgesetz gegen die beiden jungen Männer erlassen. Die Betroffenen hatten beim Bundesverwaltungsgericht, das für derartige Verfahren in erster und letzter Instanz zuständig ist, Klage erhoben und um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht.

In seinen Beschlüssen hat das Gericht die Anordnungen der aufschiebenden Wirkung abgelehnt, da die Klagen in der Hauptsache voraussichtlich keinen Erfolg haben werden. „Die Entscheidungen sind eine Bestätigung für die Sicherheitsbehörden, die kommunalen Ausländerbehörden sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses, die in diesem Fall hervorragende Arbeit geleistet haben“, so Minister Pistorius.

Beide Gefährder sollen jetzt so schnell wie möglich abgeschoben werden. Danach gilt für sie ein lebenslanges Wiedereinreiseverbot.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
22.03.2017

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