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Maßnahmenpaket der Landesregierung zu Sicherheit und Prävention


- Legaldefinition des Gefährders einer terroristischen Straftat

- Aufenthaltsüberwachung durch die elektronische Fußfessel

- Erweiterung der Möglichkeiten von Videoüberwachung

MI  


Die niedersächsische Landesregierung will mit einem Maßnahmenpaket die präventive Bekämpfung und Abwehr des islamistisch motivierten Terrorismus durch Gesetzesänderungen verbessern. Die Kernpunkte dazu nennt ein Eckpunktepapier, das der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius und die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz heute (30.1.2017) der Öffentlichkeit vorgestellt haben. Dieses Eckpunktepapier ist durch intensive Beratungen innerhalb der Regierungskoalition in den vergangenen Wochen entstanden. Die Erarbeitung der dazugehörigen gesetzlichen Grundlagen und Initiativen laufen aktuell mit Hochdruck.

- Niedersachsen definiert den Begriff der „terroristischen Straftat“ gesetzlich –

Um den Anwendungsbereich der vorgesehenen neuen polizeilichen Kompetenzen klar zu beschreiben und zu begrenzen, wird Niedersachsen den Begriff der „terroristischen Straftat“ über einen Katalog gesetzlich definieren.

Dazu sagt Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz: „Wir schlagen den Fraktionen vor, den Begriff der terroristischen Straftat in das NGefAG aufzunehmen. Der rechtlich konturenlose Begriff des Gefährders wird dadurch trennscharf. Liegen belastbare Erkenntnisse vor, dass bestimmte Personen eine terroristische Straftat planen, werden neue Instrumente ihre Handlungsmöglichkeiten nachhaltig beschneiden. Die Fokussierung erfolgt ausschließlich auf den möglichen terroristischen Straftäter. Die zusätzlichen Maßnahmen erfolgen offen. Dies sichert die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, die Gewährung von Rechtsschutz schließt die Verletzung rechtsstaatlicher Standards aus.“

Innenminister Pistorius hat in diesem Zusammenhang bereits den Vorsitzenden der Innenministerkonferenz angeschrieben und angeregt, dass die Länder zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung möglichst einheitliche Regelungen schaffen.

- Aufenthaltsüberwachung durch die elektronische Fußfessel –

Ein wesentlicher Aspekt dieses Eckpunktepapiers ist die Möglichkeit einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung, konkret in Form einer so genannten „elektronischen Fußfessel“. Diese sollen für drei Fallgruppen ermöglicht werden:

Erstens bei Personen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie terroristische Straftaten begehen (sog. Gefährderinnen bzw. Gefährdern),

Zweitens bei Personen, bei denen ein Ausreiseverbot wegen der Gefährdung der inneren und äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89 a StGB) vorliegt und

Drittens bei Personen, bei denen die Voraussetzungen für eine Abschiebungsanordnung nach § 58 a des Aufenthaltsgesetz vorliegen. Nach dieser Regelung kann gegen Ausländer auf Grund einer auf Tatsachen gestützten Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr ohne vorhergehende Ausweisung eine Abschiebungsanordnung erlassen werden.

Die Anordnung einer Fußfessel ist jeweils im Einzelfall auf sechs Monate zu befristen, jedoch mit Verlängerungs- bzw. einer Wiederholungsmöglichkeit.

Innenminister Pistorius: „Die Überwachung mit elektronischen Fußfesseln kann ein sinnvolles Instrument sein, auch wenn eine Ausreise oder ein Anschlag selbstverständlich damit nicht unmittelbar verhindert werden kann. Sie ist aber etwa neben der Entziehung von Pässen und der Erteilung von Meldeauflagen ein weiterer sinnvoller Baustein, insbesondere dann, wenn kein einschlägiger Haftgrund vorliegt.“

- Erweiterung der Möglichkeiten von Videoüberwachung –

Darüber hinaus ist geplant, die Regelung zur Videoüberwachung in dem in Beratung befindlichen rot-grünen Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz anpassen. Dabei ist geplant, diese Regelung für den Fall zu erweitern, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass während eines zeitlich begrenzten Ereignisses Straftaten oder nicht geringfügige Ordnungswidrigkeiten begangen werden und die Beobachtung erforderlich ist, um diese zu verhindern. Das gilt besonders, wenn im Zusammenhang mit dem Ereignis eine terroristische Straftat begangen werden könnte.

Außerdem unterstützt die Niedersächsische Landesregierung mit dem Eckpunktepapier auch eine schnelle Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie in Deutschland, um Finanzströme besser kontrollieren und so auch Terrorismusfinanzierung eindämmen zu können.

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.01.2017
zuletzt aktualisiert am:
31.01.2017

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