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Zahl der Hinweise an Beschwerdestelle in 2016 auf Vorjahresniveau

Insgesamt 634 Hinweise sind 2016 bei der Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger und Polizei im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport eingegangen – und damit vier mehr als 2015. „Allein diese Zahlen zeigen: Die Beschwerdestelle hat sich bewährt“, so der Staatssekretär im Innenministerium, Stephan Manke. Die Anzahl der Hinweise ist im Verhältnis zur Gesamtzahl der Beschäftigten sowie der von ihnen bearbeiteten Vorgänge allerdings gering.

Signifikant ist einerseits der Rückgang der Hinweise in Flüchtlingsangelegenheiten von zwölf Prozent im Jahr 2015 auf vier Prozent im Jahr 2016 sowie andererseits der Anstieg der Eingaben, die das Innenministerium allgemein betreffen (2015: fünf Prozent; 2016: 13 Prozent). Im Polizeibereich gingen die Zahlen von 61 Prozent (2015) auf 59 Prozent (2016) zurück. Die Hinweise zu kommunalen Angelegenheiten sind mit elf Prozent gleich geblieben. Und die nicht das Innenministerium betreffenden Hinweise sind von elf Prozent (2015) auf 13 Prozent (2016) angestiegen.

Zur Arbeit der Polizei gab es insgesamt 375 Hinweise (wobei diese Zahl auch in Bezug zur Anzahl der 21.000 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten sowie zu ihren zahlreichen Einsätzen zu sehen ist). Davon waren unter anderem 262 verhaltensbezogene und zehn interne Beschwerden sowie acht Fälle ausdrücklichen Lobs. In der Hälfte der Eingaben, die sich auf das Verhalten von Polizeibeamtinnen und -beamten bezogen, wurde überwiegend der Umgang oder die Kommunikation im Allgemeinen thematisiert (50 Prozent). Darüber hinaus wurde u.a. auf die Anzeigenaufnahme (elf Prozent), die Art und Weise der Ermittlungen (23 Prozent), aber auch Straßenverkehrskontrollen (sieben Prozent) hingewiesen.

Die zum Stichtag (2. Januar 2017) bereits abschließend geprüften verhaltensbezogenen Beschwerden über die Polizei endeten mit folgenden Ergebnissen:

-zehn Prozent begründete Beschwerden,

-neun Prozent teilweise begründete Beschwerden,

-48 Prozent unbegründete Beschwerden,

-sieben Prozent nicht aufklärbare Beschwerden und

-26 Prozent Beschwerden, zu denen keine abschließende Entscheidung erforderlich war, z.B. weil die Beschwerde zurückgenommen wurde oder sich der Anlass erledigt hatte.

Zu insgesamt 24 dieser Beschwerden wurden strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen die Polizeibeamtinnen und -beamten eingeleitet, davon wurden 16 Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt, acht Verfahren waren zum Auswertungsstichtag noch offen. In 13 Fällen haben die Vorgesetzten aus Anlass der Beschwerden ein Personalgespräch mit den betroffenen Polizeibeamtinnen und -beamten geführt.

Hinsichtlich kommunaler Themen und Flüchtlingsangelegenheiten ergibt die Auswertung des Jahres 2016 folgendes Bild:

-Zu kommunalen Themen gingen 71 Hinweise ein, davon waren 61 (86 Prozent) fachlicher Art und wurden nicht in der Beschwerdestelle bearbeitet, sondern an den zuständigen Fachbereich im Ministerium weitergegeben. Fünf Fälle wurden mit einer kurzen Auskunft beantwortet, in vier Fällen wurde allgemeine Kritik geäußert und es gab einen verhaltensbezogenen Hinweis, mit dem sich der Hinweisgeber aber direkt an den zuständigen Fachbereich gewendet hat.

-Zu Flüchtlingsangelegenheiten gingen insgesamt 23 Hinweise ein, davon waren 13 (56 Prozent) fachlicher Art. Vier Hinweise konnten mit einer kurzen Auskunft beantwortet werden, in vier weiteren Fällen wurde allgemeine Kritik geäußert, es gab eine im Ergebnis unbegründete verhaltensbezogene sowie eine interne Beschwerde.

Die Beschwerdestelle wurde auf Beschluss der Landesregierung zum 1. Juli 2014 als Stabsstelle des Innenstaatssekretärs eingerichtet. Sie ist zuständig für das Ideen- und Beschwerdemanagement im Innenministerium. Sie nimmt Ideen, Fragen und Lob entgegen und geht allen Beschwerden nach, die das Verhalten von Beschäftigten des Innenministeriums oder des Geschäftsbereichs betreffen.

Die ausführliche Statistik und die Kontaktdaten der Beschwerdestelle finden Sie im Internet unter www.mi.niedersachsen.de.

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