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Wie viele „Gefährder“ gibt es in Niedersachsen

Sitzung des Nds. Landtages am 2. Februar 2017; TOP 15 a) Dringliche Anfrage

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregie-

rung auf die Dringliche Anfrage der Fraktion der FDP wie folgt:

mit Aufwachsen der Anzahl der Gefährder im gesamten Bundesgebiet auf aktuell rund 570 Personen ist auch in Niedersachsen eine entsprechende Zunahme von Personen zu verzeichnen, die von der Polizei als Gefährder klassifiziert werden. Eine Einstufung einer Person als Gefährder erfolgt auf Grundlage eines bundeseinheitlichen Kriterienkataloges. Demnach ist eine Person ein Gefährder, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straften von erheblicher Bedeutung, insbesondere im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung, begehen wird.

Im konkreten Einzelfall werden alle vorhandenen Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden - auch des Bundes und anderer Bundesländer - zu einer Person zusammengetragen. Dabei machen die Sicherheitsbehörden die Erfahrung, dass die jeweiligen Radikalisierungsprozesse und individuellen Lebensläufe von Gefährdern sehr unterschiedlich sind. Im Ergebnis kann eine erstmalige Einstufung oder Fortsetzung einer Einstufung als Gefährder oder auch eine Abstufung beziehungsweise Ausstufung erfolgen.

Die nachhaltige Bekämpfung des islamistischen Terrorismus hat für die Landesregierung sowie die niedersächsischen Sicherheitsbehörden einen zentralen Stellenwert und genießt höchste Priorität. Neben einer konsequenten Verfolgung von Straftaten liegt ein besonderer Schwerpunkt auch auf der Verhinderung von Gefahrenlagen und einer nachhaltigen Prävention. Ich kann Ihnen versichern: Unsere Polizei in Niedersachsen ist bestens vorbereitet und aufgestellt. Allerdings sind insbesondere zahlreiche terroristische Strafverfahren und Gefahrenermittlungsvorgänge natürlich auch eine hohe Herausforderung und natürlich auch Belastung für die Polizei.

Umfangreiche und detaillierte Rahmenkonzepte und Handlungsempfehlungen auf nationaler und internationaler Ebene bilden die strategische Ausrichtung und definieren die erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus und gewährleisten so ein hohes Maß an Handlungssicherheit. An dieser Stelle ist als gutes Beispiel der gemeinsame „Standardisierte Maßnahmenkatalog der niedersächsischen Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit salafistischen Brennpunkten sowie Dschihad-Ausreisenden und -Rückkehrern“ von Polizei und Verfassungsschutz in Niedersachsen zu nennen. Ich sage es ganz ausdrücklich, ich vertraue auf die gute und enge Zusammenarbeit zwischen Polizei und Verfassungsschutz zur Erkenntnisgewinnung und zum Informationsaustausch. Wichtig ist mir eine intensive Verzahnung und Kooperation aller Akteure zur fortlaufenden Abstimmung und Weiterentwicklung der jeweiligen Interventions-, aber auch Präventionsansätze.

Das Landeskriminalamt als Zentralstelle für den Polizeilichen Staatsschutz des Landes Niedersachsen spielt im Zusammenwirken mit dem Staatsschutz der Polizeidirektionen, aber natürlich auch dem Verfassungsschutz bei der Terrorismusbekämpfung eine wichtige Rolle. In Niedersachsen wird im Gemeinsamen Informations- und Analysezentrum (GIAZ) ein fachbezogener Informations- und Erkenntnisaustausch zwischen Polizei und Verfassungsschutz gewährleistet.

Herausragende Ermittlungssachverhalte und zahlreiche Gefahrenermittlungsvorgänge zeigen, wie unverzichtbar es ist, überregional und auch länderübergreifend zu agieren. Dadurch können Informationen so gebündelt und bewertet werden, dass die richtigen Einsatzmaßnahmen und Ermittlungsschritte durchgeführt werden. Neben der straf- und gefahrenrechtlichen Betrachtung durch die Polizeibehörden werden die Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden auch in der im MI eingerichteten AG Einzelfälle darauf hin untersucht, welche frühzeitigen aufenthalts-, asyl-, staatsangehörigkeits- und passrechtlichen Maßnahmen zur Abwehr einer Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit möglich sind. Unser Anspruch ist es, uns in der Terrorismusbekämpfung in unserem Land und auch über die Landesgrenzen hinweg stets weiterzuentwickeln und sich engagiert den neuen Herausforderungen zu stellen. Aus diesem Grund ist das LKA im vergangenen Jahr in diesem Bereich personell um 18 Stellen verstärkt worden. Darüber hinaus haben wir weitere 24 Dienstposten zur Verstärkung der Zentralen Kriminalinspektionen geschaffen, die eine wichtige Unterstützung bilden bei dem Erkennen von islamistischen Strukturen und Gefahren geben und bei der erforderlichen Ermittlungsarbeit einen wichtigen Beitrag leisten.

Von der Vernetzung und Bündelung der langjährigen Kompetenzen und Erfahrungen aus der OK-Bekämpfung mit denen des Polizeilichen Staatsschutzes verspreche ich mir das bestmögliche Potenzial zur Bekämpfung der terroristischen Bedrohung. Die Einrichtung dieser zentralen Ermittlungseinheiten erfolgte übrigens auch vor dem Hintergrund, dass bei dem nach wie vor aufwachsenden Personenpotenzial an Gefährdern, Relevanten Personen als auch an Ausreisewilligen und Rückkehrern aus Dschihadgebieten sowie der steigenden Anzahl der zu bearbeitenden Gefahrenermittlungsvorgänge und Strafverfahren eine zentrale Bearbeitung aller Vorgänge durch das LKA ergänzt werden sollte und die Arbeit damit in der Fläche gestärkt wird. Neben dem reaktiven Verhalten ist die Kriminalprävention ein weiterer wichtiger Baustein in der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus. Nur wenn wir es schaffen, Radikalisierungsprozesse frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren, haben wir eine Chance, dem dschihadistischen, selbstmörderischen Gedankengut und Handeln entgegenzuwirken. Aus diesem Grund wurde bereits im Jahr 2014 im LKA ein eigenständiger Bereich dafür geschaffen, die phänomenübergreifend ausgerichtete Präventionsstelle „Politisch Motivierte Kriminalität“, die PPMK.

Im Hinblick auf die Prävention gegen den Islamismus hat die Niedersächsische Landesregierung ferner am 5. Juli 2016 die Einrichtung der „Kompetenzstelle Islamismusprävention Niedersachsen“ beschlossen.

Die Kompetenzstelle bündelt, institutionalisiert und intensiviert unter der Leitung der Polizei und des Verfassungsschutzes die Aktivitäten und die bereits bestehende Vernetzung der Akteure im Bereich der Islamismusprävention in Niedersachsen und dient ihnen als Koordinierungs- und Servicestelle.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage auf Grundlage der Berichterstattung des LKA Niedersachsen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1:

Alle mit Stand vom 25. Januar 2017 als Gefährder in Niedersachsen eingestuften 45 Personen haben bzw. hatten ihren Wohnsitz in Niedersachsen.

Zu Frage 2:

17 Gefährder aus Niedersachsen haben keine deutsche Staatsangehörigkeit und sind somit nicht im Besitz deutscher Ausweispapiere.

11 Gefährder haben neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit.

Zu Frage 3:

Bei zwei niedersächsischen Gefährdern mit ausländischer Staatsangehörigkeit wurden Asylanträge gestellt.

Presseinformation

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erstellt am:
02.02.2017

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