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Verleihung des „Bachelor of Arts“ an 163 angehende Polizeikommissarinnen und Polizei-kommissare in Niedersachsen

Pistorius: „Durch das hochwertige und anspruchsvolle Bachelorstudium werden die hohen Anforde-rungen an eine moderne Bürgerpolizei in Niedersachsen erfüllt.“


Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat heute (29. März 2019) in Oldenburg 163 Studierenden nach erfolgreichem Studium an der Polizeiakademie Niedersachsen den Abschluss „Bachelor of Arts“ verliehen. Die Absolventinnen und Absolventen dieses Studienjahrganges wurden im Rahmen des dreijährigen Bachelorstudienganges intensiv auf die Wahrnehmung ihrer zukünftigen und anspruchsvollen Aufgaben vorbereitet.

Minister Pistorius würdigte die Leistungen der Absolventinnen und Absolventen: „Sie haben sich dazu entschieden, sich für die Sicherheit der Menschen in unserem Land einzusetzen und Verantwortung für das Allgemeinwohl zu übernehmen. Das ist nicht selbstverständlich. Ich freue mich sehr, dass Sie diesen Weg gegangen sind und von nun an als fester Bestandteil zur Polizei Niedersachsen gehören. Die Anforderungen an den Polizeiberuf sind in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen, etwa durch neue Phänomenbereiche und die fortschreitende Dynamik der Digitalisierung in allen gesellschaftlichen Bereichen. Gerade deshalb brauchen wir junge, motivierte und im Leben stehende Beamtinnen und Beamte, die dazu beitragen werden, dass sich die Polizei in Niedersachsen immer weiterentwickelt.“

Alle angehenden Polizeikommissarinnen und Polizeikommissare werden Anfang April in die Bereitschaftspolizei versetzt. Damit sollen die im Oktober 2017 zur Verstärkung der Flächenbehörden herausgelösten Beamtinnen und Beamten ersetzt und die Hundertschaften der Zentralen Polizeidirektion in Gänze gestärkt werden.

Nachdem bis 2016 jährlich nur ein Einstellungstermin - jeweils zum Oktober des Jahres - in den Polizeivollzugsdienst Niedersachsen vorgesehen war, gibt es seitdem wieder einen zweiten Einstellungstermin jeweils zum April jedes Jahres. So werden am 01. April 2019 rund 200 zusätzliche Anwärterinnen und Anwärter ihren Dienst bei der Polizei Niedersachsen antreten, die je zur Hälfte an den Studienorten Oldenburg und Nienburg ihr Studium absolvieren werden.

Pistorius: „Wir setzen auf die Zukunft! Wir stellen verstärkt ein und besetzen nicht nur einfach Ruhestandsabgänge nach. Denn wir brauchen eine qualitativ und quantitativ starke niedersächsische Polizei. Deswegen war die Wiedereinführung des zweiten Einstellungstermins vor drei Jahren genau die richtige Entscheidung. Zudem sorgen der wieder eingeführte zweite Einstellungstermin im April und die zusätzlichen Einstellungen für deutlich mehr Flexibilität und neue personelle Spielräume für die Polizei.“

Bereits im vergangenen Jahr hatten über 1.600 niedersächsische Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter ihr Studium an der Polizeiakademie Niedersachsen begonnen. Die zusätzlichen Einstellungen zum April dieses Jahres bereits eingerechnet, ergibt sich eine Rekordzahl von rund 3.800 Studierenden, die bislang einmalig in der Geschichte des Landes Niedersachsen und somit auch erstmalig seit Bestehen der Polizeiakademie Niedersachsen ist.

Hintergrund:

Dass es regelmäßig gelingt, auch bei stark erhöhten Einstellungsbedarfen wie in den vergangenen Jahren ausreichend gut geeignete Bewerberinnen und Bewerber für den Dienst in der Polizei Niedersachsen zu gewinnen, ist auch ein Gradmesser für die Anstrengungen der letzten Jahre, die Polizei als Arbeitgeber noch attraktiver zu machen. Im Wesentlichen waren dies:

- Seit 2016 über 1.300 zusätzliche Einstellungsmöglichkeiten im Polizeivollzugsdienst

- Entlastung der Polizei von vollzugsferneren Aufgaben durch mehrere Freisetzungsprogramme

- 3.500 zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten nach A 10 und A 11 NBesG (je 1.750) durch Stellenhebungsprogramme seit 2014

- Wiedereinführung der Heilfürsorge mit lediglich einem Eigenanteil vom 1,3 % des Grundgehaltes

- Erhöhung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ)

- Erfüllungsübernahme (Übernahme von Schmerzensgeldansprüche durch den Dienstherrn)

Presseinformation

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erstellt am:
02.04.2019

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