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Vereinbarung zu Überschüssen aus der Flüchtlingsunterbringung zwischen Innenministerium und Hilfsorganisationen

Abteilungsleiter Meier: „Mittel kommen der Allgemeinheit zugute“


Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport und die in den Jahren 2015 und 2016 in der Flüchtlingsunterbringung engagierten Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Deutsches Rotes Kreuz, Die Johanniter und Malteser Hilfsdienst – haben am (heutigen) Montag eine gemeinsame Vereinbarung unterzeichnet. Diese regelt die Verwendung der bei der Flüchtlingsunterbringung entstandenen Überschüsse.

Als im Herbst 2015 bis Anfang 2016 bis zu 2.000 Asylbegehrende täglich in Niedersachsen ankamen, haben die Hilfsorganisationen das Land bei der historischen Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung intensiv unterstützt. „Allein im letzten Quartal 2015 sind fast 50.000
Menschen nach Niedersachsen geflüchtet, das sind mehr, als im gesamten letzten Jahr nach Niedersachsen gekommen sind. Diesen Stresstest haben wir bestanden. Die Hilfsorganisationen, das Land, aber auch die Kommunen und die zahlreichen Ehrenamtlichen haben damals mit gebündelten Kräften geschafft, dass alle Geflüchteten eine Unterkunft erhalten haben “, so der Abteilungsleiter für Flüchtlingsangelegenheiten, Friedhelm Meier.

Im Frühling 2016 gingen die Zugangszahlen dann abrupt zurück. Das Land und die Hilfsorganisationen haben – unter Berücksichtigung der unsicheren Prognosen über weitere Zugänge – die Unterbringungskapazitäten deutlich reduziert. Diese Maßnahme konnte die Kosten minimieren, dennoch sind zum Teil bei den Hilfsorganisationen Überschüsse entstanden. „Mit der heute unterzeichneten Vereinbarung nehmen das Land und die Hilfsorganisationen ihre Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit wahr“, so Meier, „stärken damit den niedersächsischen Katastrophenschutz und sorgen gezielt für den Ernstfall vor.“

Mit der Vereinbarung werden die von den Hilfsorganisationen aus der Flüchtlingsunterbringung erzielten Überschüsse in den Bevölkerungs- und Katstrophenschutz reinvestiert. Die einzelnen, konkreten Beträge müssen allerdings noch abschließend berechnet werden. Das Innenministerium wird auf Basis der heute unterzeichneten Vereinbarung den Einsatz der Mittel gemäß der individuellen Stärken und Kompetenzen der jeweiligen Hilfsorganisation im Katastrophenschutz bilateral vereinbaren.

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erstellt am:
23.05.2017

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