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Verdacht des Sozialleistungsbetrugs durch Flüchtlinge wird nachgegangen

Nach Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wurden in Niedersachsen im Jahr 2016 2.644 Fälle des Sozialleistungsbetrugs bekannt. Dies ist nach 2014 (3.544 Fälle) der zweithöchste Wert der vergangenen zehn Jahre. Von diesen 2.644 bekannten Fällen wurden 487 Fälle durch Flüchtlinge begangen. Dies entspricht einer Steigerung von 351 Fällen zum Vorjahr. Die Fälle verteilen sich auf alle Polizeidirektionen, wobei die Polizeidirektion Braunschweig mit 166 Fällen in 2016 am stärksten betroffen war. Diese Steigerung steht sicherlich im Zusammenhang mit den Ermittlungen der SOKO ZErm der Polizeidirektion Braunschweig.

Die PKS weist ausschließlich bekannt gewordene Fälle im Deliktsbereich des Sozialleistungsbetrugs aus. Spezielle Begehungsweisen beziehungsweise Formen des Sozialleistungsbetruges (wie zum Beispiel die Nutzung mehrerer Identitäten um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen) werden nicht gesondert erfasst und können auf Grundlage der PKS somit auch nicht recherchiert werden.

Zum Hintergrund: Am 1. Juni 2016 wurden durch die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) in Braunschweig insgesamt acht Aktenordner an die Polizei Braunschweig (Soko ZErm) übergeben. Die übergebenen Aktenordner enthielten 520 Verdachtsfälle des Sozialleistungsbetruges, bei denen die Bewertung in Bezug auf strafrechtliche Relevanz durch die Polizei erfolgt. Mit Stand vom 31. Januar 2017 wurden durch die Soko ZErm insgesamt 154 strafrechtlich relevante Sachverhalte festgestellt. Eine Bewertung weiterer Fälle ist aktuell noch nicht abgeschlossen.

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erstellt am:
13.02.2017

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