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Stadt Salzgitter erhält weitere sieben Millionen Euro Bedarfszuweisungen

Innenminister Boris Pistorius übergibt Oberbürgermeister Frank Klingebiel den Bescheid über die Bewilligung einer weiteren Bedarfszuweisung für die Stadt Salzgitter (Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport)  
Innenminister Boris Pistorius übergibt Oberbürgermeister Frank Klingebiel den Bescheid über die Bewilligung einer weiteren Bedarfszuweisung für die Stadt Salzgitter (Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport)

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat Oberbürgermeister Frank Klingebiel aus Salzgitter den Bescheid über die Bewilligung einer weiteren Bedarfszuweisung in Höhe von sieben Millionen Euro für die Stadt übergeben. Nachdem Salzgitter mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2019/2020 im Dezember vergangenen Jahres, insbesondere durch die Anhebung der Grund- und Gewerbesteuern, einen bedeutenden eigenen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung nachgewiesen hat, konnte diese Summe als Bedarfszuweisung bewilligt werden.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Das ist eine gute Nachricht für Salzgitter. Für das aktuelle Bedarfszuweisungsverfahren konnte bei der Stadt eine hinreichende Konsolidierungsbereitschaft festgestellt werden, so dass das Land auch seinen Teil zur Reduzierung des Defizits leisten kann.“

Allerdings bleibt die Stadt dennoch weit von einem jahresbezogenen Ausgleich des Ergebnishaushalts entfernt. „Umso mehr will ich die Stadt ausdrücklich ermuntern, den eingeschlagenen Sparkurs konsequent fortzusetzen und warne vor neuen kostenträchtigen Entscheidungen.“

Kritisch gesehen werde zum Beispiel der von der Stadt beabsichtigte Verzicht auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, neue freiwillige Leistungen in Form des Sozialtickets oder die Erhöhung des Personalkostenbudgets. Wenn durch die Stadt nicht zeitnah gegengesteuert werde, sieht das Land eine große Gefahr für zukünftige Haushalte. Hier erwartet das Land rechtzeitig weitere aktive Haushaltskonsolidierung von der Stadt, worauf das Innenministerium im Rahmen seiner Aufsicht hinwirken werde. Neben den genannten Bedarfszuweisungsbeträgen werden der Stadt Salzgitter weiter Bedarfszuweisungen als sogenannte EU-Kofinanzierungszuweisungen zufließen. Aus den Jahren 2017 und 2018 stehen für insgesamt zwölf EU-geförderte Projekte Kofinanzierungsmittel für die Stadt in Höhe von 1.049.175,02 Euro zur Verfügung.

Auch über den Integrationsfonds, der in Ressortzuständigkeit des Innenministeriums läuft, konnten der Stadt in den Jahren 2017 und 2018 erhebliche Beträge bereitgestellt werden. Insgesamt zwölf Projekte konnten mit einem Fördervolumen von rund 9,3 Millionen Euro bezuschusst werden.

Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag an besonders finanzschwache Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um solche, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften.

Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben. Die Stadt Salzgitter bleibt hier besonders gefordert, da sie dem insgesamt erkennbar positiven Trend in der Ertragsausstattung leider nicht folgen konnte.

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erstellt am:
27.02.2019

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