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Rede von Herrn Minister Pistorius zu TOP 13 a und b Gesetzesantrag für eine Änderung des Grundgesetzes und weiterer einfachgesetzlicher Änderungen zum Zwecke des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Finanzierung aus Steuermitteln von extremistischen Parteien, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen, kann nicht hingenommen werden.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar diesen Jahres hat deutlich gemacht, dass in Parteien kein Platz sein darf für Rassismus, Antisemitismus und Demokratiefeindlichkeit. An dieser roten Linie müssen sich jetzt alle Parteien orientieren.

Was die NPD angeht, so ist sie vom Bundesverfassungsgericht nur wegen ihres eigenen politischen Misserfolgs nicht verboten worden. Sie besitzt zurzeit nur eine geringe politische Einflussnahme. Das zeigt der Blick in die Länderparlamente.

Eine wichtige Erkenntnis aus dem Urteil aus Karlsruhe ist auch, dass den Rechtsextremen dadurch gerade kein Persilschein ausgestellt worden ist. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich eindeutig klargestellt, dass das politische Konzept der NPD auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet ist. Diese Aussage sollten wir als dringenden Appell verstehen, etwas zu tun!

Denn: Wir stehen den demokratiefeindlichen Bestrebungen der NPD nicht handlungsunfähig gegenüber. Wir können handeln. Wir müssen handeln. Heute und hier! Indem wir als Bundesländer heute gemeinsam und einstimmig den Schritt dazu machen, der NPD die staatliche Parteienfinanzierung zu entziehen.

Eine wehrhafte Demokratie muss es nicht hinnehmen, dass die Grundprinzipien unserer Verfassung untergraben werden, indem das Geld der Steuerzahler kassiert wird. Ausgerechnet von denen, die jedes demokratische Grundprinzip ablehnen.

Wir sollten, und ich finde sogar, wir müssen, deswegen den Hinweis des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts dringend aufgreifen und für verfassungsfeindliche Parteien die Parteienfinanzierung so weit wie möglich einschränken. Ich gehe so weit zu sagen: Das ist sogar unsere Pflicht!

Aus diesem Grund hat Niedersachsen den Gesetzesantrag für eine Änderung des Grundgesetzes und weiterer einfachgesetzlicher Änderungen, etwa im Parteiengesetz, in den Bundesrat eingebracht. Es hat dazu in den Ausschussberatungen weitere konstruktive Vorschläge gegeben. Dadurch können wir heute im Bundesrat mit breiter Geschlossenheit einen konkreten Vorschlag beschließen, wie die staatliche Teilfinanzierung für extremistische Parteien ausgeschlossen werden kann.

Wir sollten keine Zeit verstreichen lassen und können die Konsequenzen aus dem Karlsruher Urteil so schnell wie möglich ziehen. Eine Grundgesetzänderung zum Ausschluss extremistischer Parteien von der staatlichen Finanzierung ist aus unserer und meiner ganz persönlichen unumgänglich. Sie wäre ein wichtiger Erfolg für unsere Verfassung und Demokratie!

ich bitte Sie um Unterstützung. Vielen Dank.

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erstellt am:
10.03.2017

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