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Landespolizeipräsident Binias: Positive Abschlussbilanz zum Pilotprojekt Bodycams

- Kameras sind weiter im Einsatz, im neuen Polizeigesetz sollen Regelungen für Tonaufnahmen geschaffen werden -


Am 31. März 2017 endete die Pilotphase zum Einsatz von Bodycams in Niedersachsen. Nach einer ersten Auswertung der Erkenntnisse aus den Erfahrungsberichten der Behörden, zieht Landespolizeipräsident Uwe Binias ein positives Fazit: „Der Einsatz von Bodycams hat in vielen schwierigen Einsatzsituationen eindeutig zur Deeskalation beigetragen und sich damit als effektive Maßnahme im täglichen Dienst bewährt.“ Landesweit wurden seit Start des Pilotprojekts im Dezember vergangenen Jahres in allen Polizeidirektionen insgesamt 20 Bodycams getestet. Primär sollte innerhalb der Testphase geprüft werden, wie praktikabel die Kameras im täglichen Einsatzgeschehen sind.

„Wichtigstes Ziel beim Einsatz der Bodycams soll auch beim zukünftig flächendeckenden Einsatz sein, gewalttätige Übergriffe auf unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zu verhindern und das Ausmaß von Widerstandshandlungen zu verringern“, so Binias. Besonders im Vorfeld von Situationen, bei denen erfahrungsgemäß mit einer Gefährdung der Beamtinnen und Beamten zu rechnen ist, sei vom Einsatz der Bodycams eine deeskalierende Wirkung zu erwarten.

Das Fazit der Anwenderinnen und Anwender hinsichtlich des beabsichtigten Abschreckungseffektes ist eindeutig: „Die Betroffenen haben die Kamera im Regelfall erkannt. Zudem wird ihnen mit dem ausdrücklichen Hinweis der Polizei auf die Aufzeichnungsmöglichkeit nochmals verdeutlicht, dass ihr Verhalten dokumentiert werden kann.

Die meisten Personen haben ihr Handeln dementsprechend angepasst“, zitiert der Landespolizeipräsident aus den Erfahrungsberichten der Behörden. Probleme beim Erkennen der Kameras habe es nur in Situationen gegeben, in denen die angesprochenen Personen viel Alkohol oder auch Drogen konsumiert hatten, so Binias.

Im Pilotzeitraum sind ca. 866 Videosequenzen mit den Bodycams angefertigt worden. In 66 Fällen konnten die gesicherten Videoaufnahmen zur Aufklärung einer Straftat beitragen. In den übrigen Fällen wurden die Aufnahmen nicht weiter verarbeitet und gelöscht. Künftig soll zudem zusätzlich zur Rückenaufschrift auf der Signalweste eine Kennzeichnung vorne im Sichtbereich der Kamera eine noch leichtere Erkennung der „Videoaufzeichnung" gewährleisten.

Hinsichtlich der Bildqualität zeigten sich die Nutzerinnen und Nutzer der Kameras zufrieden; auch bei widrigen Witterungs- bzw. Lichtverhältnissen konnten die Aufnahmen ausgewertet werden. Zudem loben die Beamtinnen und Beamten die leichte Bedienbarkeit des eingesetzten Kameramodells. Kleinere Probleme, wie beispielsweise die unzureichende Befestigungsmöglichkeit der Kamera an der Uniform, sind dagegen schon während des laufenden Pilotverfahrens optimiert worden.

Durch die Beamtinnen und Beamten wurde im Rahmen der Pilotphase zudem der Wunsch nach einer zusätzlichen Tonaufzeichnung für eine bessere rechtliche Bewertung der Aufnahmesituation geäußert. Als weitere potenzielle Ergänzung wurde die Freischaltung einer sogenannten „Pre-recording-Funktion“ genannt, bei der mit Aktivierung des Aufzeichnungsvorganges zugleich bereits wenige Sekunden zuvor aufgenommene Bilder gespeichert werden. So sei es etwa möglich, eine anbahnende körperliche Attacke oder eine plötzliche Auseinandersetzung besser auszuwerten.

Mit Blick auf das weitere Vorgehen kündigte Landespolizeipräsident Uwe Binias an, dass „anhand der festgestellten Ergebnisse des Pilotprojektes nach Abschluss der Auswertung eine sorgfältige Sondierung des Marktes vorgenommen wird, um das geeignete Kameramodell für eine zukünftige landesweite Beschaffung auszuwählen“. Die Entscheidung, wie viele Kameras beschafft werden, obliege dabei den jeweiligen Behörden.

Die Rechtsgrundlage für den Einsatz der Bodycams bildet §32 Abs. 4 des NdsSOG, deswegen befinden sich die 20 Kameras auch weiterhin im Einsatz. Datenschutzrechtlich gibt es, wie vom Innenministerium bereits zum Start des Pilotprojektes dargestellt, keine Probleme für den derzeit weiterhin laufenden Einsatz ohne Tonaufnahmen. Für den zukünftigen Einsatz von Bodycams mit Tonaufnahme sollen im neuen niedersächsischen Polizeigesetz (Niedersächsisches Gefahrenabwehrgesetz) entsprechende Regelungen geschaffen werden.


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erstellt am:
27.04.2017

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