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Pistorius beruft Mitglieder der Härtefallkommission für die kommenden drei Jahre

Minister Pistorius mit Mitgliedern der Niedersächsischen Härtefallkommission  
Minister Pistorius mit Mitgliedern der Niedersächsischen Härtefallkommission

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat heute die Mitglieder der Niedersächsischen Härtefallkommission für die neue Amtszeit vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021 berufen.

Pistorius bedankte sich zudem bei den Mitgliedern, die aus der Härtefallkommission ausscheiden werden. Minister Pistorius: „Mit Ihrem ehrenamtlichen Engagement in der Härtefallkommission haben Sie einen entscheidenden Beitrag zu humanitären Lösungen in unterschiedlichen, teilweise sehr schwierigen Einzelfällen geleistet. Dafür spreche ich Ihnen im Namen des Landes Niedersachsen und auch persönlich meinen herzlichen Dank aus.“ Ausscheiden werden unter anderem die langjährigen Mitglieder Dr. Gernot Schlebusch und Ehrenlandrat Axel Endlein.

Die Härtefallkommission prüft als unabhängiges Gremium seit 2006, ob ausreisepflichtigen Menschen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Chance auf einen weiteren Aufenthalt in Deutschland gewährt werden soll. Pistorius: „Die Härtefallkommission ist für mich ein Herzstück der humanitären Migrations- und Flüchtlingspolitik in Niedersachsen.“

Die Härtefallkommission besteht – neben der Vorsitzenden – aus neun stimmberechtigten Mitgliedern und jeweils bis zu drei Stellvertreterinnen und Stellvertretern, die alle im Ehrenamt tätig sind. Folgende Organisationen aus unterschiedlichen Bereichen der niedersächsischen Gesellschaft schlagen Mitglieder vor: der Niedersächsische Landkreistag, der Niedersächsische Städtetag, die Konföderation der evangelischen Kirchen in Niedersachsen, das Katholische Büro Niedersachsen, der Flüchtlingsrat Niedersachsen und die Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege.

Dazu kommt eine Ärztin oder ein Arzt mit psychotherapeutischer Erfahrung in Absprache mit dem Niedersächsischen Sozialministerium. Für die verbleibenden zwei Plätze beruft das Ministerium für Inneres und Sport jeweils eine Person aus dem kommunalen Bereich sowie aus der Flüchtlingssozialarbeit. Die Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe kann mit beratender Stimme an den Sitzungen der Kommission teilnehmen.

Eine Übersicht über die Mitglieder der Härtefallkommission – sowie alle wichtigen Informationen zum Härtefallverfahren – sind unter www.hfk.niedersachsen.de verfügbar.

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erstellt am:
12.12.2018

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