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Niedersächsische Kommunen erhalten rund 61 Millionen Euro Bedarfszuweisungen

Das Land Niedersachsen unterstützt 31 besonders finanzschwache Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs. Sie erhalten insgesamt rund 43 Millionen Euro als Bedarfszuweisungen. Darüber hinaus unterstützt das Land die Fusion der Stadt Helmstedt und der Gemeinde Büddenstedt im Landkreis Helmstedt einmalig durch die Gewährung einer sogenannten kapitalisierten Bedarfszuweisung in Höhe von rund 18 Millionen Euro. „Ein stabiles Steueraufkommen und ein weiterhin gut ausgestatteter Kommunaler Finanzausgleich machen es möglich, dass wir den Kommunen insgesamt mehr Geld überweisen können als in den Vorjahren“, so Niedersachsens Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius.

Mit den Summen können die Kommunen Fehlbeträge in den kommunalen Haushalten decken, die Kassenliquidität stärken und aufgelaufene Fehlbeträge zurückführen. Gezahlt werden Summen zwischen 130.000 Euro für den Samtgemeindebereich Lutter am Barenberge (Landkreis Goslar) und jeweils fünf Millionen Euro für die Landkreise Northeim und Schaumburg sowie die Städte Salzgitter und Osnabrück. „Insgesamt stehen die Niedersächsischen Kommunen haushaltswirtschaftlich gut da“, so Minister Pistorius, „allerdings gibt es nach wie vor Fälle, in denen die Finanznot aufgrund struktureller Probleme relativ groß ist. Aber auch diese Kommunen lassen wir als Land nicht im Stich.“

Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag an besonders finanzschwache Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um Gemeinden und Samtgemeinden, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften.

Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben.

So geht der überwiegende Anteil der Bedarfszuweisungen an Kommunen, die auch bereits in den vergangenen Jahren auf Bedarfszuweisungen angewiesen waren. Erstmalig begünstigt werden die Städte Salzgitter, Moringen, Laatzen und Brake (Unterweser), die Gemeinde Uetze sowie die Samtgemeinden Grasleben und Lutter am Barenberge.

Insgesamt hatten in diesem Jahr 62 Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage beantragt. Die Zahl der Antragsteller ist im Vergleich zum Vorjahr in etwa konstant. Das Gesamtfehlbetragsvolumen aller Antragsteller beläuft sich auf rund 1,275 Milliarden Euro und liegt damit um rund 271 Millionen Euro unter dem Vorjahreswert. Die bewilligten Bedarfszuweisungen werden den Kommunen überwiegend zeitnah bewilligt. In einigen Fällen sind noch Vereinbarungen zur Haushaltskonsolidierung zu erarbeiten. Ziel ist es, allen Kommunen das Geld bis spätestens Ende des Jahres auszuzahlen.

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erstellt am:
29.05.2017

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