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Niedersachsen erreicht erweiterten Familiennachzug syrischer Kriegsflüchtlinge

Die Niedersächsische Aufnahmeinitiative von Angehörigen syrischer Flüchtlinge kann starten: Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich hat heute sein Einvernehmen zum Vorhaben Niedersachsens erklärt, auch Verwandte von syrischen Flüchtlingen aufzunehmen. Die Aufnahmeanordnung wird in den kommenden Tagen per Erlass bekanntgegeben. Pistorius: „Ich freue mich sehr über die guten Nachrichten aus Berlin, denn jetzt haben wir endlich auch eine rechtliche Handhabe, um syrischen Kriegsflüchtlingen aktiv zu helfen. Neben der bereits beschlossenen Aufnahme von 5000 besonders schutzbedürftigen syrischen Flüchtlingen konnten wir damit auch im Bereich des ´erweiterten Familiennachzugs´ eine Lösung erzielen."

Mit dem angekündigten Erlass erhalten hier lebende deutsche und syrische Staatsangehörige, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind und sich mindestens seit dem 1. Januar 2013 in Niedersachsen aufhalten, die Möglichkeit, nähere Angehörige zu sich zu holen.

„Ich danke dem Bundesinnenminister für seine schnelle Reaktion auf die von Niedersachsen und den anderen SPD-geführten Bundesländern erarbeitete Aufnahmeanordnung und freue mich, dass wir schnell helfen und zur Entlastung der vom Krieg in ihrem Heimatland dramatisch belasteten Syrerinnen und Syrern beitragen können", so der Niedersächsische Innenminister weiter.

Von der Aufnahmeaktion profitieren können Ehegatten, Verwandte ersten und zweiten Grades sowie deren Ehegatten und minderjährige Kinder. Für sie muss durch die in Deutschland lebenden Verwandten eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden, dass die Kosten für Unterbringung und Lebensunterhalt übernommen werden.

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erstellt am:
28.08.2013

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