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Länder einigen sich auf eindeutige Kostenregelung zur Förderung des Spitzen- und Nachwuchsleistungssports

Innenstaatssekretär Stephan Manke: „Niedersachsen wird von dieser Regelung profitieren“


Bei der 42. Sportministerkonferenz (SMK) im saarländischen St. Wendel haben sich die Länder einstimmig auf eine Bund-Länder-Vereinbarung zur Neuordnung der Finanzierungsbeiträge anlässlich der Leistungssportreform verständigt. Die Förderung des Spitzen- und Nachwuchsleistungssports durch Bund und Länder wird zukünftig nach dem Verursacherprinzip erfolgen. Hiernach soll die Finanzierungsverantwortung stärker an die verfassungsrechtlichen Aufgaben von Bund und Ländern geknüpft werden, wonach der Bund für die Spitzensportförderung verantwortlich zeichnet, während die Länder für die Förderung des Nachwuchsleistungssports zuständig sind.

Stephan Manke, Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, zeigt sich zufrieden mit der Leistungssportreform. „Wir freuen uns über die klare Regelung, die der Förderung des Spitzen- und Nachwuchsleistungssports zugutekommt. Wir haben hier in Niedersachsen viele hervorragende Sportlerinnen und Sportler, die von dieser Regelung sicherlich profitieren werden“, so der Staatssekretär.

Ebenfalls positiv beurteilt Manke die Anerkennung der niedersächsischen Bundesstützpunkte ab 2019: „Sämtliche der zehn für Niedersachsen beantragten Bundesstützpunkte wurden vom Bund genehmigt. Insbesondere freut es mich, dass wir in Niedersachsen erstmals einen Rugby-Stützpunkt bekommen werden.“

Niedersachsen setzte sich auf der 42. SMK zudem für eine Beendigung der steuerlichen Ungleichbehandlung von Sportvereinen und Sportverbänden ein. Während Organisationsleistungen von Sportvereinen durch die Abgabenordnung steuerlich privilegiert sind, trifft dies für Organisationsleistungen von Sportverbänden nicht zu. Gerade die Sportverbände leisten jedoch einen unverzichtbaren Beitrag, um Spiel- und Wettkampfbetriebe zu ermöglichen. Daher gebührt gemeinnützigen Sportverbänden ebenso wie gemeinnützigen Sportvereinen gesellschaftspolitische Anerkennung in Form einer besonderen steuerlichen Förderung.


Nachfolgend eine Auflistung der ab 2019 anerkannten niedersächsischen Bundesstützpunkte (alle am Standort Hannover):

- Boxen: anerkannt für 1.1.2019 - 31.12.2020

- Judo: anerkannt für 1.1.2019 - 31.12.2024

- Leichtathletik (Lauf, Sprint, Hürden, Sprung): anerkannt für 1.1.2019 - 31.12.2024

- Rudern: anerkannt für 1.1.2019 - 31.12.2024

- Rugby: erstmals anerkannt für 1.1.2019 - 31.12.2024

- Schützen (Gewehr, Pistole, Bogen): anerkannt für 1.1.2019 - 31.12.2024

- Tennis: anerkannt für 1.1.2019 - 31.12.2020

- Tischtennis: anerkannt für 1.1.2019 - 31.12.2020

- Gerätturnen: anerkannt für 1.1.2019 - 31.12.2020

- Wasserball: anerkannt für 1.1.2019 - 31.12.2024

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.11.2018

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