Nds. Ministerium für Inneres und Sport Niedersachsen klar Logo

Innenminister Pistorius verurteilt Reichsbürger-Angriff auf Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in Sögel – Neuer Erlass des Innenministeriums zum Waffenrecht herausgegeben

Bei einem Angriff eines selbsternannten Reichsbürgers heute in Sögel (Landkreis Emsland) sind mehre Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte durch Pfefferspray verletzt worden. Als die Beamten den 42-jährigen in seiner Wohnung verhaften wollten, griff dieser die Polizisten unvermittelt an. Ein Beamter musste daraufhin ambulant im Krankenhaus behandelt werden. Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, verurteilt die Tat scharf: „Der feige Angriff auf Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in Sögel führt uns deutlich vor Augen, dass von den sogenannten Reichsbürgern, die mit ihrer verqueren Weltsicht unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen, eine hohe Gefahr ausgeht.“

Auch infolge des tödlichen Angriffs im Oktober auf einen Polizeibeamten in Bayern hat das Niedersächsische Innenministerium deshalb vorgestern (15. November 2016) einen Erlass herausgegeben, der den Waffenbehörden in Niedersachsen gegenüber klarstellt, dass sogenannte Reichsbürger als waffenrechtlich unzuverlässig anzusehen sind und daher waffenrechtliche Erlaubnisse nicht zu erteilen bzw. soweit sie erteilt sind, diese mit allen damit verbundenen Konsequenzen aufzuheben sind. Dazu können die Waffenbehörden auf Erkenntnisse von Verfassungsschutz und Polizei zurückgreifen.

Pistorius: „Die selbst ernannten Reichsbürger erkennen unsere staatlichen Autoritäten nicht an und schrecken auch vor Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten nicht zurück, wie auch der Vorfall in Sögel auf traurige Art belegt. Wenn Reichsbürger unumwunden erklären, dass die deutschen Gesetze für sie nicht gelten, können wir Ihnen auch nicht erlauben mit Waffen umzugehen. Wir müssen das Risiko weiterer Taten auf ein Minimum begrenzen – um die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und alle anderen öffentlichen Bediensteten zu schützen, die häufig in Konflikt mit diesem Personenkreis stehen.“

Im Erlass zur „Waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit von sogenannten Reichsbürgern“ sind Personengruppen und Einzelpersonen definiert, welche die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als souveränen Staat leugnen und der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Verfassung und ihren demokratisch gewählten Repräsentanten jegliche Legitimation absprechen. Daher werden von ihnen sowohl das Grundgesetz als auch bundesdeutsche Gesetze, Bescheide und Gerichtsurteile als nichtig erachtet. Durch den Erlass soll das Vorgehen der unter anderem für die Versagung und die Aufhebung von waffenrechtlichen Erlaubnissen zuständigen unteren Waffenbehörden vereinheitlicht werden

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.11.2016

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln