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Gesetz zur institutionellen Stärkung und Weiterentwicklung des Zweckverbandes „Großraum Braunschweig“

Rede von Innenminister Boris Pistorius zu TOP 5

zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der
Fraktion der FDP in der Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 1. März 2017

Sehr geehrter Herr Präsident,

sehr geehrte Damen und Herren,

die Regionaldiskussion im Bereich Braunschweig währt schon viele Jahre. Und immer war eine mögliche Stärkung des Zweckverbands „Großraum Braunschweig“ eine der diskutierten Alternativen.

Der von drei Fraktionen dieses Hauses – der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP – im März 2016 in den Landtag eingebrachte „Entwurf eines Gesetzes zur institutionellen Stärkung und Weiterentwicklung des Zweckverbands ‚Großraum Braunschweig‘“ ist nach Auffassung der Landesregierung ein Schritt, der den Braunschweiger Raum deutlich voranbringen kann. Für andere Landesteile – lassen Sie mich das hier in aller Deutlichkeit sagen – stellt dieses Gesetz keine Blaupause dar.

Und auch eine Vorfestlegung oder Weichenstellung für eine Neugliederung der kommunalen Gebietsstrukturen in der Region erfolgt mit dem Gesetz aus Sicht der Landesregierung eindeutig nicht.

Als Impulsgeber und Beobachter soll der Verband vielmehr die geordnete regionale Entwicklung fördern. In seiner Rolle als Moderator soll er dazu beitragen, den Interessenausgleich zwischen kommunalen und regionalen Belangen zu koordinieren. Damit kann der Verband einen wichtigen Beitrag liefern, um die vielfältigen Initiativen in der Region zu einem systematischen Netzwerk zu verknüpfen.

Damit der Regionalverband diese Zielsetzung erfüllen kann, soll unter anderem sein Aufgabenbestand um neue Pflichtaufgaben erweitert werden. Damit kann der Verband in diesen Bereichen initiativ werden, ohne dass die Verbandsmitglieder schon im Vorfeld einen entsprechenden Konsens gefunden haben.

Im Einzelnen soll der Zweckverband als neue Aufgaben Beratungs- und Unterstützungsfunk-tionen in den Bereichen Verkehrsentwicklung, Gewerbeflächen, Daten zur Strukturentwicklung, Standort- und Bildungsangebote berufsbildender Schulen, Tourismus, Regionalmarketing und Hochwasserrisiken wahrnehmen.

Die dem Verband neu zugewiesenen Aufgaben verschaffen ihm lediglich eine allgemeine Handlungs- und Befassungskompetenz. Er kann sich mit regional bedeutsamen Themen inhaltlich befassen und Vorschläge für ein gemeinsames Handeln entwickeln. So können Initiativen für die Koordination und Kooperation der Verbandsmitglieder und sonstiger Kommunen und regionaler Akteure im Verbandsbereich entstehen. Damit kann die kommunale Zusammenarbeit im Bereich Braunschweig auch im Übrigen gestärkt werden.

Für die Kommunen ergibt sich durch die Aktivitäten des Regionalverbands keine Rechtspflicht, die Konzepte umzusetzen. Auch wird den Verbandsmitgliedern keine einzige Aufgabe genommen. Vielmehr wird deren Aufgabenerfüllung ergänzt. Mit dem Gesetzentwurf wird also nicht in die kommunale Selbstverwaltung eingegriffen.

An dieser Stelle möchte ich noch kurz auf einen weiteren Punkt des Gesetzentwurfs eingehen: Beginnend mit der Kommunalwahlperiode 2021 wird die Verbandsversammlung unmittelbar vom Volk gewählt. Dieser Aspekt wurde in den parlamentarischen Beratungen häufig diskutiert. Politisch mag man darüber unterschiedlicher Auffassung sein, ob die Direktwahl der Verbandsversammlung sinnvoll oder erforderlich ist. Eines ist jedoch klar: Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen – anders als in der Diskussion immer wieder behauptet – gegen den urdemokratischen Vorgang einer Direktwahl sicher nicht.

Die Entwicklung zum Regionalverband stellt eine den spezifischen Bedingungen des

Raumes geschuldete zusätzliche Handlungsmöglichkeit dar, die als Sonderregelung für diese Region zu betrachten ist.

Lassen Sie uns jetzt diesen Schritt gehen, der sich für die Region Braunschweig günstig auswirken könnte!

Vielen Dank!

Presseinformation

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erstellt am:
01.03.2017

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