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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich und anderer Gesetze

Rede von Innenminister Boris Pistorius zu TOP 3

zum Gesetzentwurf der Landesregierung in der Sitzung des Niedersächsischen Landtages am
1. März 2017

Sehr geehrter Herr Präsident,

sehr geehrte Damen und Herren,

der Ihnen heute zur Beschlussfassung vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Finanzausgleichgesetzes ist das Ergebnis eines kontinuierlichen und konstruktiven Diskussionsprozesses mit den kommunalen Spitzenverbänden. Ausgehend von der schon im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen vereinbarten Überprüfung des kommunalen Finanzausgleichs (KFA) wurde zwar deutlich, dass grundlegende Änderungen am System nicht erforderlich sind, es in einigen Details des KFA aber durchaus Nachsteuerungsbedarfe gibt. Wir haben uns deshalb als Landesregierung gemeinsam mit den Spitzenverbänden auf einige Punkte verständigt, wo dies der Fall ist und haben uns auf tragfähige Kompromisse einigen können.

Hauptziel der Gesetzesanpassung ist es, das Aufteilungsverhältnis der Finanzausgleichsmasse auf den aktuellen Stand zu bringen. Dabei greifen wir erstmalig seit 2012 wieder auf aktuelle Zahlen aus den kommunalen Haushalten zurück.

Mit den Gesetzesänderungen nehmen wir unter anderem eine geringfügige Aufwertung des Demografiefaktors vor. Bei der Bemessung der Kreisaufgaben werden wir zukünftig eine höhere Einwohnerzahl aus einem Acht-Jahresschnitt anerkennen. Damit tragen wir den Belastungen aus der demografischen Entwicklung im gebotenen Umfang Rechnung. Zudem führen wir das Widerspruchsverfahren im kommunalen Finanzausgleich ein und korrigieren damit die Fehler der vorherigen Landesregierung, die das Widerspruchsverfahren abgeschafft hatte.

Auch Sie haben den Gesetzentwurf der Landesregierung in den Ausschussberatungen ausführlich diskutiert. Es ist sehr erfreulich, dass sowohl die Spitzenverbände als auch alle Fraktionen der vorliegenden Fassung zugestimmt haben und ich bitte Sie daher auch jetzt um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank!

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erstellt am:
01.03.2017

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