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Entlastung für die Polizei bei der Begleitung von Großraum- und Schwertransporten: Pilotprojekt mit Hilfspolizeibeamtinnen und -beamten

Großraum- und Schwertransporte (GST) ab einem gewissen Gewicht und einer bestimmten Breite und Höhe müssen in Deutschland auf Grundlage straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften durch die Polizei begleitet werden. Die Belastung ist dabei in Niedersachsen seit 2010 sukzessive angestiegen. Alleine 2014 wurden durch die Polizei 19.563 Transporte begleitet, was einer Zunahme von mehr als 13 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Das bedeutet etwa 50 Transporte pro Tag, die von entsprechend vielen Streifenwagen begleitet werden mussten.

Um diese Belastung zu vermindern, hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport ein Konzept entwickelt, in dessen Rahmen die Wahrnehmung der Aufgaben bei der Begleitung der GST voraussichtlich ab Ende Februar auf Hilfspolizeibeamtinnen und -beamten übertragen werden kann. Niedersachsen bestellt damit als erstes Bundesland die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter privater Begleitfirmen zur Durchführung von GST zu Hilfspolizeibeamtinnen und -beamten.

Durch das Pilotprojekt wird damit eine Entlastung für die Polizei geschaffen, um dringend benötigtes Personal der Polizei wieder „auf die Straße“ bringen zu können. Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Ich bin froh, dass wir für die Begleitung der Großraum- und Schwerlasttransporte endlich eine pragmatische, wenn auch noch vorläufige Lösung, gefunden haben. Bei 50 Transporten pro Tag kann sich jeder ausrechnen, wie groß die Belastung der niedersächsischen Polizei durch die Transporte ist.

Ich hoffe, dass aus dem Bundesverkehrsministerium jetzt schnell Signale für eine endgültige Lösung der Problematik im Sinne der Polizei gesendet werden.“ Das Pilotprojekt ist zunächst als Übergangsregelung geplant, bis der Bund eine entsprechende Regelung gefunden hat, um die Begleitung der GST komplett auf Private zu übertragen bzw. übertragen zu können.

Während der zunächst zweijährigen Pilotphase kann eine begrenzte Anzahl geeigneter Personen durch die niedersächsische Polizei beschult und zu Hilfspolizeibeamtinnen und -beamten bestellt werden. Diese bestellten Personen sollen anschließend eigenverantwortlich die Begleitung übernehmen. Voraussetzung ist jedoch u. a. eine mindestens dreijährige berufliche Erfahrung in diesem einschlägigen Bereich. Das soll sicherstellen, dass die zukünftigen Begleiterinnen und Begleiter für die Ausbildung und anschließende Aufgabe qualifiziert sind.

Die Hilfspolizeibeamtinnen und -beamten sollen dabei ausnahmslos für die Begleitung bestellt werden und erhalten dementsprechend auch nur eingeschränkte Befugnisse, ausschließlich für den Bereich der Verkehrsregelung. Dennoch handelt es sich bei diesen Personen um Hilfskräfte der Polizei, deren Weisungen im Verkehr unbedingt Folge zu leisten sind. Die Hilfspolizeibeamtinnen und –beamten werden im Einsatz gelbe Jacken mit retroreflektierenden Streifen und Aufschrift „Hilfspolizei“ auf dem Rücken tragen und eine Polizeikelle nutzen dürfen, außerdem bekommen sie entsprechende Ausweise mit Lichtbild. Die Fahrzeuge werden außerdem mit Magnettafeln „Hilfspolizei“ gekennzeichnet sein.

Es ist vorgesehen, während der Pilotphase nur ausgewählte Transporte und besondere Strecken durch die Hilfspolizeibeamtinnen und -beamten begleiten zu lassen. Die Polizei wird auch weiterhin - dann aber in einem geringeren Umfang - Transporte begleiten und auch Kontrollen durchführen.

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erstellt am:
19.01.2016

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