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„Stresstest der Flüchtlingsunterbringung bestanden“

Der Niedersächsische Landesrechnungshof hat am (heutigen) Mittwoch seinen Prüfbericht zum landesweiten Betrieb von Notunterkünften während der Flüchtlingsbewegungen 2015 und 2016 vorgestellt. Darin würdigt der Rechnungshof die besondere Situation, in der sich das Land damals befunden hat. „Eine historische Herausforderung für uns, die Hilfsorganisationen als unsere Partner, für die Kommunen und die vielen Ehrenamtlichen“, so der zuständige Abteilungsleiter im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, Friedhelm Meier. „In Spitzenzeiten kamen bis zu 2.000 Asylsuchende pro Tag und wir haben alle vor Obdachlosigkeit bewahrt. Darum können wir auch in der Rückschau mit Fug und Recht sagen: Diesen Stresstest haben wir bestanden.“

Im Zuge der plötzlich ansteigenden Zugangszahlen im Sommer 2015 waren die Hilfsorganisationen die einzigen Akteure, die innerhalb kürzester Zeit die Unterbringung von mehr als 100.000 Menschen bewältigen konnten. Die notwendigen Leistungen ergaben sich somit automatisch aus den Grundsätzen des Katastrophenschutzes zur Einrichtung und zum Betrieb von Notunterkünften sowie aus den Leistungskatalogen, die den Betreibern übermittelt wurden. Das Land hat Pauschalen mit den Hilfsorganisationen ausgehandelt, die das wirtschaftliche Risiko des Landes deckeln sollten. Daher wurde eine Pauschale für fixe Kosten gezahlt. Eine Pauschale für variable Kosten wurde erst dann fällig, sobald ein Platz durch ein Flüchtling belegt wurde. Alle anderen Kosten für medizinische Versorgung, Herrichtung oder Rückbau, wurden auf den Cent genau abgerechnet.

Trotz deutlich sinkender Zahlen Anfang 2016 bat der Bund im Mai die Länder noch darum, die aufgebauten Unterbringungskapazitäten aufgrund der damals bestehenden Unsicherheiten aufrechtzuerhalten. Dennoch konnten in Niedersachsen Vereinbarungen über den Betrieb von Notunterkünften neu verhandelt und damit die Kosten deutlich gesenkt werden. Als die letzten Asylsuchenden eine Einrichtung verlassen hatten, wurde nur noch spitz abgerechnet.

Gleichzeitig konnten im gleichen Zeitraum in Niedersachsen etliche Unterkünfte einige Zeit vor ihrem Betriebsende geschlossen und zurückgebaut werden.

Das in der Hochzeit der Zugangszahlen vom Land und den Hilfsorganisationen angeschaffte Material wird für künftige Katastrophenschutzlagen eingelagert. Überschüsse, die den Hilfsorganisationen zum Teil in der Flüchtlingsunterbringung entstanden sind, werden vollständig in Projekte des Katastrophenschutzes reinvestiert. Meier: „Daran zeigt sich: Die Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen war vertrauensvoll, effektiv und hat sich bewährt. Diesen Weg werden wir konsequent weitergehen.“

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erstellt am:
07.06.2017

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