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DIK Hildesheim endgültig verboten

Pistorius: „Genau hinsehen, welche Entwicklungen die Szene macht."


Mit dem gestrigen Tag ist die Klagefrist gegen das Verbot des „Deutschsprachigen Islamkreises Hildesheim e. V." (DIK Hildesheim) abgelaufen. Damit steht fest, dass der Verein endgültig aufgelöst ist. Der niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Dieser Verein war ein wichtiger Kristallisationspunkt in der niedersächsischen und deutschen Islamistenszene. Viele vor allem junge Menschen haben sich hier unter dem Deckmantel der Religiosität radikalisiert und sind sogar in die Kriegsgebiete nach Syrien oder in den Irak ausgereist, um dort terroristische Taten zu verüben. Nachdem es in der Rechtsmittelfrist von einem Monat keine Klage gegen das Verbot vom 14. März 2017 gegeben hat, ist der DIK Hildesheim jetzt Geschichte. Das Verbot letztendlich durchzusetzen, war aus verschiedenen Gründen nicht immer einfach. Dass es letztendlich dennoch gelungen ist, ist den hervorragenden Ermittlungen und den konsequenten Maßnahmen der Sicherheitsbehörden zu verdanken, dafür kann man sich bei allen Beteiligten nur bedanken."

Pistorius weiter: „Natürlich hat sich die radikalislamistische Szene damit nicht in Luft aufgelöst. Es wird neue Treffpunkte geben, das Internet wird in diesem Bereich noch wichtiger, als es ohnehin schon ist. Auch die Radikalisierungswege werden immer dynamischer. Unsere Sicherheitsbehörden sind hellwach und beobachten genau, was sich hier tut."

Der Verein DIK Hildesheim war den Sicherheitsbehörden bereits seit längerem als Hotspot der radikalen Salafistenszene bekannt und wurde vom Niedersächsischen Verfassungsschutz beobachtet. Im Dezember 2015 wurde ein vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet und vor diesem Hintergrund im Sommer 2016 die Moscheeräume und Wohnungen von acht Vereinsfunktionären und Hintermännern durchsucht.

Dabei wurde umfangreiches Beweismaterial, insbesondere zahlreiche digitale Speichermedien, sichergestellt. Mit der Auswertung dieser Beweismittel hat sich der Verdacht gegen den Verein bestätigt, dass Muslime in konspirativer Art und Weise zielgerichtet radikalisiert und unter anderem dazu bewegt wurden, in das Kriegsgebiet nach Syrien bzw. in den Irak auszureisen und sich dem sogenannten „Islamischen Staat" anzuschließen. Mit dem Verbot und dem Verstreichen der Klagefrist ist dem DIK Hildesheim eine weitere Vereinstätigkeit und damit einhergehend ein weiterer Betrieb der Moschee mit der Feststellung endgültig untersagt, dass er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie den Gedanken der Völkerverständigung richtet und seine Zwecke und seine Tätigkeit Strafgesetzen zuwiderlaufen.

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erstellt am:
19.04.2017

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